China: Vorabkontrolle von Smartphone-Apps

7. Dezember 2012
Medienberichten zufolge beabsichtigt das chinesische Informationsministerium MIIT die Implementierung neuer Regeln zur Kontrolle von Smartphone-Herstellern. Der diesbezüglich vorgelegte Entwurf beinhalte u.a. das Vorschreiben einer Unbedenklichkeitsprüfung für Applikationen (Apps) hinsichtlich der Einhaltung der Standards der chinesischen Kommunikationsgesellschaft. Ohne das Bestehen einer solchen Unbedenklichkeitsprüfung sollen künftig keine Apps mehr in China angeboten werden dürfen. Dies gelte insbesondere für vorinstallierte Apps, die den Behörden vor der Veröffentlichung zugänglich gemacht werden müssen und umfangreichen Testläufen zu unterziehen sind. Außerdem seien die Hersteller aufgefordert, die Regierung über jede Software-Aktualisierung zu informieren.
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Sachsen: Einsatz von Kfz-Kennzeichen-Scannern im Kampf gegen Autoschieber

6. Dezember 2012

Die Polizei im Freistaat Sachsen setzt Medienberichten zufolge künftig sechs Kameras ein, die Kfz-Kennzeichen überwachen und so das schnelle Erfassen gestohlener Kfz sowie aus sonstigen Gründen zur Fahndung ausgeschriebenen KfZ ermöglichen sollen. Das dafür verwendete System CatchKen erkenne die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge und gleiche sie mit einer Datenbank – der Kfz-Fahndungsliste, in der gestohlene und sonst vermisste Kfz aufgenommen werden – ab. Werde eine Übereinstimmung mit einem Kennzeichen der Datenbank ermittelt, erfolge eine optische und akustische Alarmierung der Messbeamten. Diese wären dann für die Verfolgung und das Anhalten des KfZ zuständig. Bei fehlender Übereinstimmung würden die erfassten Daten gelöscht.

 

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JIM-Studie: Jugendliche sind sensibilisierter für Datenschutz im Netz

Beinahe täglich werden die User von sozialen Netzwerken mit Berichten über die Gefahren des Missbrauches von Kontaktdaten und Fotos, des Mobbing oder des Hacking von Accounts konfrontiert. Dies tut der Beliebtheit und Frequentierung von Facebook & Co. zwar keinen Abbruch, tatsächlich scheint die omnipräsente Aufklärung jedoch inzwischen Wirkung auf die Sensibilisierung zum Thema Datenschutz zu zeigen. Dies jedenfalls legt die JIM-Studie (Jugend, Information, Multimedia) des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (MPFS) nahe. Danach haben inzwischen nur noch 54 Prozent der User von sozialen Netzwerken zwischen 12 und 19 Jahren ein gutes oder sehr gutes Gefühl hinsichtlich des Datenschutzes in sozialen Netzwerken. Vor einem Jahr waraen es in der gleichen Referenzgruppe noch knapp zwei Drittel. Ein “sehr sicheres” Gefühl betätigte nur jeder zehnte Teilnehmer. Als Sicherungsmaßnahme stellten 87 % der Befragten ihr Profil in dem Netzwerk so ein, dass dies nur durch ihre bestätigten Freunde eingesehen werden kann. Dazu zählen im Schnitt 272 andere Nutzer (2011: 206). Weiterhin einsamer Spitzenreiter in der Beliebtheit der User bleibt der weltweite Branchenprimus Facebook, bei dem ganze 81% der Jugendlichen aktiv sind. Immerhin 57% besuchen die Website jeden Tag.

 

USA/Europa: Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennungssoftware

5. Dezember 2012

Medienberichten zufolge setzen führende Modeunternehmen in den USA sowie in Europa mit Gesichtserkennungssoftware präparierte Schaufensterpuppen (“EyeSee-Mannequin“) ein. Diese Spezialpuppen sollen äußerlich anderen Schaufensterpuppen ähneln, allerdings sei in ihren Augen eine Videokamera installiert, die mit einer Gesichtserkennungssoftware verbunden ist. Durch das Auslesen der Gesichtsmerkmale könne die Spezialpuppe Alter, Geschlecht und Ethnie ihres Gegenübers erkennen (z.B. ob sich eine junge Asiatin für die Kleidung interessiert9. So werde ermöglicht, das Angebot individueller auf Kunden anzupassen. In Deutschland sollen die Spezialpuppen noch nicht eingesetzt werden – ein Hersteller habe jedoch bekannt gegeben, dass auch aus Deutschland Kaufinteressen bekundet wurden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar habe bereits rechtliche Bedenken hinsichtlich des Einsatzes der Spezialpuppen angemeldet. Auch bei entsprechendem Hinweis ist seiner Ansicht nach solch eine Überwachung kaum zu rechtfertigen.  Zusammen mit der „regulären“ Videoüberwachung im Geschäft, der Identifizierung beim elektronischen Bezahlen, dem aus der Kundenkarte bekannten Einkaufsverhalten und den aus Funketiketten gewonnenen Erkenntnissen ließen sich Schaar  zufolge  mit den Videodaten detaillierte Kundenprofile anlegen. „Eine solche lückenlose Verhaltenskontrolle wäre datenschutzrechtlich unzulässig.“

BITKOM: Beliebtheit von Social-TV-Apps

Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) tauschen sich knapp 18 Prozent der Internetnutzer in Chats und sozialen Netzwerken über das aktuelle Programm im Fernsehen aus. Besonders beliebt sei dafür die Nutzung von Mobilgeräten. Beispielsweise sollen 21 Prozent der Fernsehzuschauer, die parallel surfen, dafür ihr Smartphone verwenden, 7 Prozent sollen auf ihren Tablet Computer zurückgreifen. Für Diskussionen zum aktuellen TV-Programm und Film-Empfehlungen von Freunden sowie dem Austausch von Meinungen und Vorlieben für Filme, Serien und Fernsehshows werden nach Angaben der BITKOM anstelle von sozialen Netzwerken vermehrt spezielle Communitys – z.B. Waydoo oder Couchfunk – genutzt, die überwiegend auch Programme für Smartphones und Tablet Computer anbieten (sog. Social-TV-Apps).

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AG Schwerin: NPD-Bundesvize muss 12.000 € Entschädigung an Schüler zahlen

4. Dezember 2012

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat das Amtsgericht (AG) Schwerin den stellvertretenden Bundesvorstand der NPD Frank Schwerdt wegen des Filmens einer Schulklasse aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zu einer Entschädigungszahlung von 12.000 € verurteilt. Dem Urteil liegt ein Vorfall aus dem jahr 2011 zu Grunde. Die Schüler der 9. Klasse waren kurz vor der Landtagswahl 2011 mit ihrem Sozialkundelehrer zu einer Exkursion mit dem Thema “Wahlkampf”  in die Stadt aufgebrochen. Dort trafen sie auf den Spitzenkandidaten der Rechtsextremen Udo Pastörs. Während dieser etwa eine halbe Stunde lang seine laut dem Richter “Propagandarhetorik des Dritten Reichs” vor den Schülern ausbreitete, wurde die Gruppe durch einen NPD-Aktivisten gefilmt. Eine 17-Minuten-Version der Aufnahme fand sich anschließend im Internet wieder, ohne dass dabei die notwendige Zustimmung der Eltern der minderjährigen Schüler eingeholt wurde. Das Gericht sah in Schwerdt den presserechtlich Verantwortlichen für die Aktion, durch welche die Jugendlichen instrumentalisiert worden seien. Die Schüler, denen nun je 1000 € ausgezahlt werden, hatten ursprünglich 2000 € je Schüler gefordert. Trotzdem war de Anwalt der Kläger zufrieden. Das Urteile ließe erkennen, dass sich die NPD nicht auf Kosten der Jugendlichen profilieren dürfe.

Facebook muss Anti-Pädophilen-Seite löschen

Wie das österreichische IT-News-Portal futurzone.at meldet, muss Facebook in Folge eines Beschlusses eines irischen Gerichts eine in dem Netzwerk eingerichtete Anti-Pädophilenseite vom Netz nehmen. Hintergrund dessen war die Klage eines Mannes, der ein Foto seiner Person samt darauf bezogene Drohungen auf der Seite mit dem Titel “Schützt unsere Kinder vor Angreifern” gefunden hatte. Der Betroffene war vor 20 Jahren rechtskräftig wegen Sexualdelikten an Kindern verurteilt worden und hatte daraufhin eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen. Nach Ansicht der Verteidigung, welcher sich der Richter letztlich anschloss, hat der Mann damit seine Strafe durch die Gesellschaft erhalten und sei nunmehr durch die Identifizierung auf der Facebook-Seite in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die von dem Gericht gesetzte 72-Stunden-Frist zur Abschaltung der Seite befolgte Facebook umgehend. Kurze Zeit später wurde jedoch bereits eine Seite mit dem gleichen Inhalt erneut online gestellt.

 

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WhatsApp: Auch nach Update Konten-Übernahme möglich

3. Dezember 2012

Medienberichten zu folge, sind die Sicherheitslücken des mobilen Nachrichtendienstes WhatsApp trotz Updates nicht geschlossen. Die Übernahme des Accounts eines Nutzers soll weiterhin sehr einfach sein. Wer die Mobilfunknummer eines Nutzers sowie die Seriennummer (IMEI) seines Smartphones kenne, der könne dessen Nutzerkonto übernehmen und sich in seinem Namen bei Whatsapp anmelden.

Im September diesen Jahres hatte der britische Webentwickler Sam Granger eine ähnliche Sicherheitslücke aufgezeigt, woraufhin der mobile Nachrichtendienst das jetzige, wieder unsichere, Update veröffentlichte.

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Konfetti aus Polizeidokumenten prasselt auf New York herunter

In New York wurde während der Thanksgiving-Parade Konfetti verstreut, das aus polizeilichen Dokumenten gefertigt wurde. Auf dem Konfetti waren noch Sozialversicherungsnummern, Namen von Polizisten und Informationen zu einer Eskorte für den ehemaligen Kandidaten des Präsidentenamtes Mitt Romney  erkennbar.

Ausrichter der Parade war das Kaufhaus Macy`s, das versicherte, dass es als Konfetti nur farbiges Papier aus eigener Herstellung verwendet habe, so die Chigago Tribune.

Das Nassau County Police Departement, aus dem die „Konfettidokumentation“ stammte, hat eine Untersuchung der Angelegenheit angekündigt.

 

 

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Brasilien/USA: Tracking von Schülern durch RFID-Chips

Medienberichten zufolge werden seit Beginn des laufenden Schuljahres im brasilianischen Bundesstaat Bahia rund 20.000 Kinder mit Schuluniformen ausgestattet, die mit einem eingenähtem RFID-Chip versehen sind. Der Chip erkenne dabei, ob das Kind sich auf dem Schulgelände aufhält oder nicht. Bei fehlender Anwesenheit würden die Eltern per SMS benachrichtigt. Zusätzlich sei eine Warnfunktion möglich, wenn die Kinder 20 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht auf dem Schulgelände sind. Für 2013 sei anvisiert, dass alle Schüler in Bahia zwischen vier und vierzehn Jahren eine solche “Überwachungs-Uniform” tragen. Ein ähnliches System hat sich dem Bericht zufolge bereits im Schulbezirk in San Antonio/Texas etabliert, wo alle Schüler seit diesem Herbst Ausweiskarten mit RFID-Chips um den Hals tragen müssen. Auf den Karten stehen Name und Sozialversicherungsnummer der Schüler sowie ein Foto. Hintergrund dessen sei die staatliche Förderung von Schulen, die davon abhängig sei, wie viele Schüler im Unterricht erscheinen. Ein Schulbezirk bekomme für jeden Schüler Geld vom Staat – aber nur dann, wenn die Schüler auch wirklich zur Schule gehen.
Es bleibt aus datenschutzrechtlicher Sicht zu hoffen, dass sich entsprechende Tracking-Methoden nicht weiter durchsetzen. Auch sind die tatsächlichen Bedenken, dass durch diese Technologien das Schulschwänzen nur erleichtert werde,  z.B. wenn ein Klassenkamerad das mit Chip versehene Kleidungsstück oder die Ausweiskarte auf das Schulgelände verbringt, nicht von der Hand zu weisen.
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