Obama zum Überwachungsprogramm der NSA und Merkels #Neuland auf Twitter

20. Juni 2013

Der US-amerikanische Präsident Barack Obama hat sich in einem Interview mit dem Journalisten Charlie Rose explizit zu der anhaltenden Kritik an der Spionagetätigkeit der National Security Agency (NSA) geäußert. Obama wand ein, dass die USA ihre Freiheit nicht aufgeben müssten um Sicherheit zu erhalten, es wären jedoch Eingeständnisse hinsichtlich dieser notwendig. Darüber hinaus versicherte er jedoch, dass sich sämtliche Überwachungstätigkeiten im Rahmen gesetzlicher Schranken abspielen würden. Zum einen gäbe es ausreichend Ausgleichsmechanismen, zum anderen würde auch bei der derzeitigen Praxis kein Telefongespräch abgehört oder Email mitgelesen, für die kein richterlicher Beschluss vorlag.

Obama äußerte jedoch auch Verständnis für die Kritik an dem Programm. Seiner Ansicht nach sei dies jedoch auf einen Mangel an Information zurück zu führen. Daher sei nun zu prüfen, inwiefern weitere Details zu dem Vorgehen der Behörde veröffentlicht werden könnten, ohne dass dieses dadurch gefährdet würde.

Auch im Rahmen seines Deutschlandbesuches war das Überwachungsprogramm zwischen Merkel und Obama thematisiert worden. Merkel hatte im Rahmen dessen vermittelnde Töne angestimmt und das Internet als Neuland bezeichnet. Dies hatte zu einem wahren Hashtag-Hype auf Twitter geführt und der Kanzlerin breite Häme eingebracht. Eine Stellungnahme ihres Regierungssprechers Steffen Seibert kam ebenfalls über Twitter postwendend: “Zur Neuland-Diskussion: Worum es der Kanzlerin geht – Das Internet ist rechtspolitisches Neuland, das spüren wir im politischen Handeln täglich.” Auch Peter Altmaier sprang ihr zur Seite und stellte fest:”Übrigens: Wenn es kein #Neuland wäre, gäbe es längst international wirksame Regelungen zu Datenschutz und Privatsphäre in diesem Bereich!”

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Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

18. Juni 2013

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU ist verabschiedet worden und tritt zum 13. Juni 2014 in Kraft. Damit wissen Händler bereits 1 Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes, wie sich zukünftig die Rechtslage darstellen wird. Neben diversen Änderungen im Fernabsatzrecht, werden in das Bürgerliche Gesetzbuch  grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge aufgenommen, z.B. eine Musterwiderrufsbelehrung. Einem Blog zufolge sind die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes:

  • die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
  • das sog. “ewige Widerrufsrecht” wird abgeschafft
  • Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes sind künftig vom Verbraucher zu tragen (wenn er vom Händler über diese Rechtsfolge belehrt wurde)
  • Hinsendekosten trägt der Unternehmer mit der Ausnahme von z.B. Expresszuschlägen
  • Rücksendefristen und Zurückbehaltungsrechte werden geregelt
  • Reform der Ausnahmen vom Widerrufsrecht
  • Widerrufsrecht bei Downloads werden erstmals gesetzlich geregelt
  • Kundenhotlines dürfen künftig keine Zusatzkosten auslösen (wie z.B. bei 0180- oder 0900-Nummern)
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Google Glass: Datenschützer fordern Klarheit

Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar haben sich weltweit Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen getan und das Unternehmen Google schriftlich aufgefordert, Transparenz im Hinblick auf die geplante Datenbrille Google Glass zu schaffen. Google solle mitteilen, welche Daten für welche Zwecke erhoben werden sollen. Außerdem fordere man eine Information über potentielle Datenübermittlungen an Dritte sowie Angaben über Gesichtserkennungsfunktionalitäten.

Die Datenbrille stelle eine neue Qualität der Erfassung alltäglichen menschlichen Verhaltens dar, so Schaar. Daher sei eine Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht schon jetzt geboten, auch wenn das neue Produkt erst im kommenden Jahr auf den Markt kommen soll.

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Untersagung der Namensnennung eines freien Autors im Impressum

14. Juni 2013

Mit Urteil vom 10.04.2013 (Az. 2a O 235/12) hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass das Namensrecht eines freien Autors verletzt sei, wenn er über einen Zeitraum von 5,5 Jahren in dem Impressum einer Fachzeitschrift genannt werde, ohne hierin zuvor eingewilligt zu haben. Hierdurch entstehe fälschlicherweise der Eindruck, dass er sich in einem Anstellungsverhältnis mit dem Verlag befinde.

Im Wege einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO sprachen die Düsseldorfer Richter einen Schadenersatzanpruch in Höhe von EUR 660,00 zu. Dies entspricht  einer Lizenzgebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Monat.

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US-Forscher wollen Apple-Produkte per Steckdose hacken

Wenn in wenigen Wochen Ende Juli auf einer Konferenz für Datensicherheit Forscher des Georgia Institute of Technology (GaTech) ihre Ergebnisse vorstellen werden, dürften viele Nutzer des Apple-Betriebssystems iOS gespannt der Präsentation folgen. Denn nach den Ankündigungen des Instituts, handelt es sich, wie nun die SZ berichtete, bei den Erkenntnissen der Wissenschaftler um eine simple und darüber hinaus kostengünstige Methode innerhalb von kurzer Zeit alle Sicherheitsmaßnahmen von iOS zu umgehen. Der Angriff erfolgt dabei jedoch nicht über die nach jetzigem Stand gängigen Wege wie Apps oder Email-Anhänge, sondern über ein manipuliertes Ladegerät.

Gerade einmal 45 US-$ sind für die entscheidende Mini-Computerplatine zu investieren, die anschließend in ein handelsübliches Ladegerät eingebaut werden kann. Die Auswirkungen sind aus technischer Sicht jedoch umso bemerkenswerter, lässt sich doch den Ankündigungen zufolge darüber Schadsoftware bis in die tiefsten Strukturen des Betriebssystems, und somit schwer auffindbar, implementieren. “Diese Hardware haben wir ausgesucht, um zu zeigen, wie leicht es ist, ein unverdächtig aussehendes USB-Ladegerät zu bauen”, kündigen die Forscher an. Die daraus resultierenden Möglichkeiten sind weit und reichen vom Abgreifen von Emails, Daten und Kontakten bis hin zur unbemerkten Verwendung der Kamera und des Mikrofons. Die Möglichkeit bietet sich aufgrund des Umstandes, dass Apple für die Stromversorgung und den Datentransfer auf einem Gerät ein und dieselbe Buchse verwendet.

Der ”Prism”-Überwachung entgehen

11. Juni 2013

Medienberichten zufolge, spioniert der US-Geheimdienst NSA Internet-Firmen wie Google, Facebook, Microsoft, Apple, Yahoo und Co. im Rahmen eines Programms mit dem Namen „PRISM“ aus. Dabei gehe es um eine Fülle an Informationen wie etwa E-Mails, Fotos, Videos, Chats und andere gespeicherte Daten. Hierdurch könnten Aktivitäten von Personen über längere Zeiträume hinweg verfolgt werden.
Um einer “Totalüberwachung”, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sie nannte, zu entgehen, sollten Internetnutzer alternative Dienste nutzen, die – nach aktuellem Wissensstand – nicht überwacht werden. Berichten zufolge sei das Angebot bei den E-Mail-Diensten groß, da deutsche Unternehmen wie die Telekom, web.de oder GMX, dem strengen deutschen Datenschutzrecht unterlägen. Zur Auswahl stünden zudem Twitter für den Bereich der sozialen Netzwerke, ixquick.com (bzw. www.startpage.com) als Suchmaschinen,  openstreetmap.de als Kartendienst, zum Speichern und Teilen seien das Angebot der Telekom oder jenes von wuala.com zu beachten.

TKG-Novelle: Seit 1.Juni viele Telefon-Warteschleifen kostenlos

5. Juni 2013

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten war, soll bewirken, dass telefonische Warteschleifen von Service-Hotlines seit dem 1. Juni grundsätzlich kostenfrei sind. So dürfen die Anbieter von Service-Hotlines seit dem 1. Juni nicht mehr ohne Weiteres kostenpflichtige Warteschleifen für ihre Dienste schalten, sodass die Wartezeit für Anrufer komplett kostenfrei sein soll. Die Verbraucher müssen zudem informiert werden, wie lange sie voraussichtlich in der Warteschleife warten müssen. Bei Nichteinhaltung drohen den Anbietern Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Medienberichten zufolge sei die neue Regelung jedoch nicht weitreichend genug und lasse zu viele Schlupflöcher: Bei Festnetznummern oder auch Telefonaten mit Festpreis bleibe das Problem bestehen. Weiter seien z.B. interaktive Bandansagen mit Sprachcomputern, die einem realen Ansprechpartner vorgeschalten werden, weiterhin kostenpflichtig, obwohl diese nichts anderes als eine Warteschleife seien.

Vorratsdatenspeicherung: Droht auch Deutschland ein Bußgeld in Millionenhöhe?

4. Juni 2013

Der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30.05.2013 das Land Schweden zu einer EU-Strafe von 3 Millionen Euro verurteilt. Grund ist die verspätete Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahre 2006 (2006/24/EG). Die Richtlinie hatte als Vorgabe, dass Verbindungsdaten der Bürger anlasslos für mindestens sechs Monaten zu Strafverfolgungszwecken zu speichern sind. Indem Schweden die Richtlinie verspätet umgesetzt habe, sei eine Störung der Arbeit von Justiz und Polizei gegeben; Schweden habe nach Erlass der Richtlinie fünf Jahre abgewartet, bis es Verbidnungsdaten gespeichert habe, so die Richter am EuGH.

Zwar wurde in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, das jedoch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder aufgehoben worden ist. Eine Neuregelung wurde bisher nicht getroffen, so dass zu erwarten ist, dass auch gegenüber Deutschland ein hohes Bußgeld verhängt werden wird.

Aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung konnte bisher keine Neuregelung getroffen werden.

Unwirksame Datenschutz-Klauseln bei Apple

29. Mai 2013

Die Verbraucherzentrale Bundeszentrale (vzbv) hat einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass das Landgericht Berlin in einem Urteil  sieben von ursprünglich fünfzehn beanstandeten Klauseln der Datenschutzbestimmung auf der deutschen Webseite von Apple für unwirksam erklärt habe. Zudem habe Apple zuvor für sieben von den fünfzehn Klauseln strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. Es fehle, so das Landgericht,  an der konkreten Beschreibung des Verwendungszweckes.

Grundsätzlich stellte das Landgericht fest, dass pauschale Einwilligungen, die die Nutzung aller Daten vorsähen, unwirksam seien. Der Verbraucher müsse klar erkennen, welche seiner Daten für welchen Zweck erhoben und verwendet werden. Überdies müsse eine individuelle Einwillligung für Standortdaten eingeholt werden.

Apple meinte in seinem gerichtlichen Verteidigungsvorbringen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei, da keine personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in Deutschland erhoben worden seien. Das Landgericht vertrat andere Ansicht und bekräftigte in seinen Entscheidungsgründe, dass es örtlich zuständig sei.

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Spionage von Jobcentern nach Hartz-IV-Beziehern auf Facebook

27. Mai 2013

Medienberichten zufolge, hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar eine scharfe Warnung an die Behörden gerichtet. Um Leistungsmissbrauch zu verhinden, insbesondere “Hartz-IV-Betrügern” auf die Schliche zu kommen, wollten anscheinend mehrere Jobcenter Hartz-IV-Beziehern im Internet nachspionieren, um z.B. Leistungsmissbrauch zu verhindern. Dieses Vorgehen hält der oberste Datenschützer für rechtswidrig und habe die Jobcenter gewarnt, Hartz IV- oder Sozialleistungsbezieher in sozialen Netzwerken auszuspionieren.

Überdies halte Schaar auch die Suche nach einem Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Suchmaschinen wie Google für rechtswidrig. Zuerste müssten die Behörden versuchen, die erforderlichen Angaben direkt bei den Betroffenen zu erheben, bevor das Internet zu Rate gezogen werde.

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