Staatlicher Zugriff auf TK-Daten soll vereinfacht werden

10. Dezember 2012

Der Bundesrat plant, dass der staatliche Zugriff auf TK-Daten erleichtert werden soll. Ein Gesetzesentwurf  der Bundesregierung liegt bereits vor.

Der zuständige Rechtsausschuss der Länderkammer empfiehlt , dass dem Provider eine verstärkte Mitwirkungspflicht bei dem Datenzugriff auferlegt werden soll.

Insbesondere soll hierdurch, so die Initiative, die Strafverfolgung effektiver werden, da Providern Auskunftspflichten für PIN-Codes und Passwörter obliegen. Hierdurch werde der staatliche Zugriff auf die Endgeräte und/ oder auf die Cloudspeicher erleichtert.

Verschärft werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die Überprüfungspflichten der Provider bezüglich der Richtigkeit der Bestandsdaten ihrer Kunden. Es sei angemessen, dass sich die Provider von potentiellen Kunden Personalausweise vorlegen lassen.

Der Wirtschaftsausschuss hegt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der unterbreiteten Vorschläge und verweist auf die bisherigen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur verfassungsmäßigen Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes in der Vergangenheit an die Strafverfolgung und Geheimdienste aufgestellt hat. Besonderes problematisch sei die Vereinbarkeit des Entwurfes  mit dem grundrechtlichen Fernmeldegeheimnisses, da Provider hiernach dynamische IP-Adressen und die Inhaber von Internetzugängen zuordnen können. Dies stelle einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar.

 

Vatikan: Neue Sicherheitsvorkehrungen nach VatiLeaks-Skandal

Nach einem Bericht von The Telegraph werden im Vatikan neue Sicherheitsmaßnahmen als Reaktion auf in die Öffentlichkeit geratene Insider-Informationen (“VatiLeaks“) eingeführt. Man plane ab Januar 2013 allen geistlichen und weltlichen Mitarbeitern einen mit Mikrochip versehenen Ausweis auszuhändigen. Damit werde es ermöglicht, die genaue Lage des jeweiligen Mitarbeiters auf dem Gelände zu orten. Bereits eingeführt worden seien strengere Kontrollmaßnahmen für Personen, die Zugang zu dem Vatikanarchiv und Einsicht in das Archivmaterial begehren. Ohne die Durchführung eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens sei außerdem das Betreten der päpstlichen Räumlichkeiten sowie der Büros seines persönlichen Stabes nicht möglich. Von nun an ist dem Bericht zufolge überdies ein Spezialist für Spionageabwehr für die Übermittlung von Daten zwischen dem Vatikan und Dritten (z.B. Diplomaten, Nuntien) und für die Anfragebearbeitung von vertraulichen Dokumenten zuständig.

China: Vorabkontrolle von Smartphone-Apps

7. Dezember 2012
Medienberichten zufolge beabsichtigt das chinesische Informationsministerium MIIT die Implementierung neuer Regeln zur Kontrolle von Smartphone-Herstellern. Der diesbezüglich vorgelegte Entwurf beinhalte u.a. das Vorschreiben einer Unbedenklichkeitsprüfung für Applikationen (Apps) hinsichtlich der Einhaltung der Standards der chinesischen Kommunikationsgesellschaft. Ohne das Bestehen einer solchen Unbedenklichkeitsprüfung sollen künftig keine Apps mehr in China angeboten werden dürfen. Dies gelte insbesondere für vorinstallierte Apps, die den Behörden vor der Veröffentlichung zugänglich gemacht werden müssen und umfangreichen Testläufen zu unterziehen sind. Außerdem seien die Hersteller aufgefordert, die Regierung über jede Software-Aktualisierung zu informieren.
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Sachsen: Einsatz von Kfz-Kennzeichen-Scannern im Kampf gegen Autoschieber

6. Dezember 2012

Die Polizei im Freistaat Sachsen setzt Medienberichten zufolge künftig sechs Kameras ein, die Kfz-Kennzeichen überwachen und so das schnelle Erfassen gestohlener Kfz sowie aus sonstigen Gründen zur Fahndung ausgeschriebenen KfZ ermöglichen sollen. Das dafür verwendete System CatchKen erkenne die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge und gleiche sie mit einer Datenbank – der Kfz-Fahndungsliste, in der gestohlene und sonst vermisste Kfz aufgenommen werden – ab. Werde eine Übereinstimmung mit einem Kennzeichen der Datenbank ermittelt, erfolge eine optische und akustische Alarmierung der Messbeamten. Diese wären dann für die Verfolgung und das Anhalten des KfZ zuständig. Bei fehlender Übereinstimmung würden die erfassten Daten gelöscht.

 

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JIM-Studie: Jugendliche sind sensibilisierter für Datenschutz im Netz

Beinahe täglich werden die User von sozialen Netzwerken mit Berichten über die Gefahren des Missbrauches von Kontaktdaten und Fotos, des Mobbing oder des Hacking von Accounts konfrontiert. Dies tut der Beliebtheit und Frequentierung von Facebook & Co. zwar keinen Abbruch, tatsächlich scheint die omnipräsente Aufklärung jedoch inzwischen Wirkung auf die Sensibilisierung zum Thema Datenschutz zu zeigen. Dies jedenfalls legt die JIM-Studie (Jugend, Information, Multimedia) des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (MPFS) nahe. Danach haben inzwischen nur noch 54 Prozent der User von sozialen Netzwerken zwischen 12 und 19 Jahren ein gutes oder sehr gutes Gefühl hinsichtlich des Datenschutzes in sozialen Netzwerken. Vor einem Jahr waraen es in der gleichen Referenzgruppe noch knapp zwei Drittel. Ein “sehr sicheres” Gefühl betätigte nur jeder zehnte Teilnehmer. Als Sicherungsmaßnahme stellten 87 % der Befragten ihr Profil in dem Netzwerk so ein, dass dies nur durch ihre bestätigten Freunde eingesehen werden kann. Dazu zählen im Schnitt 272 andere Nutzer (2011: 206). Weiterhin einsamer Spitzenreiter in der Beliebtheit der User bleibt der weltweite Branchenprimus Facebook, bei dem ganze 81% der Jugendlichen aktiv sind. Immerhin 57% besuchen die Website jeden Tag.

 

USA/Europa: Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennungssoftware

5. Dezember 2012

Medienberichten zufolge setzen führende Modeunternehmen in den USA sowie in Europa mit Gesichtserkennungssoftware präparierte Schaufensterpuppen (“EyeSee-Mannequin“) ein. Diese Spezialpuppen sollen äußerlich anderen Schaufensterpuppen ähneln, allerdings sei in ihren Augen eine Videokamera installiert, die mit einer Gesichtserkennungssoftware verbunden ist. Durch das Auslesen der Gesichtsmerkmale könne die Spezialpuppe Alter, Geschlecht und Ethnie ihres Gegenübers erkennen (z.B. ob sich eine junge Asiatin für die Kleidung interessiert9. So werde ermöglicht, das Angebot individueller auf Kunden anzupassen. In Deutschland sollen die Spezialpuppen noch nicht eingesetzt werden – ein Hersteller habe jedoch bekannt gegeben, dass auch aus Deutschland Kaufinteressen bekundet wurden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar habe bereits rechtliche Bedenken hinsichtlich des Einsatzes der Spezialpuppen angemeldet. Auch bei entsprechendem Hinweis ist seiner Ansicht nach solch eine Überwachung kaum zu rechtfertigen.  Zusammen mit der „regulären“ Videoüberwachung im Geschäft, der Identifizierung beim elektronischen Bezahlen, dem aus der Kundenkarte bekannten Einkaufsverhalten und den aus Funketiketten gewonnenen Erkenntnissen ließen sich Schaar  zufolge  mit den Videodaten detaillierte Kundenprofile anlegen. „Eine solche lückenlose Verhaltenskontrolle wäre datenschutzrechtlich unzulässig.“

BITKOM: Beliebtheit von Social-TV-Apps

Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) tauschen sich knapp 18 Prozent der Internetnutzer in Chats und sozialen Netzwerken über das aktuelle Programm im Fernsehen aus. Besonders beliebt sei dafür die Nutzung von Mobilgeräten. Beispielsweise sollen 21 Prozent der Fernsehzuschauer, die parallel surfen, dafür ihr Smartphone verwenden, 7 Prozent sollen auf ihren Tablet Computer zurückgreifen. Für Diskussionen zum aktuellen TV-Programm und Film-Empfehlungen von Freunden sowie dem Austausch von Meinungen und Vorlieben für Filme, Serien und Fernsehshows werden nach Angaben der BITKOM anstelle von sozialen Netzwerken vermehrt spezielle Communitys – z.B. Waydoo oder Couchfunk – genutzt, die überwiegend auch Programme für Smartphones und Tablet Computer anbieten (sog. Social-TV-Apps).

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AG Schwerin: NPD-Bundesvize muss 12.000 € Entschädigung an Schüler zahlen

4. Dezember 2012

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat das Amtsgericht (AG) Schwerin den stellvertretenden Bundesvorstand der NPD Frank Schwerdt wegen des Filmens einer Schulklasse aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zu einer Entschädigungszahlung von 12.000 € verurteilt. Dem Urteil liegt ein Vorfall aus dem jahr 2011 zu Grunde. Die Schüler der 9. Klasse waren kurz vor der Landtagswahl 2011 mit ihrem Sozialkundelehrer zu einer Exkursion mit dem Thema “Wahlkampf”  in die Stadt aufgebrochen. Dort trafen sie auf den Spitzenkandidaten der Rechtsextremen Udo Pastörs. Während dieser etwa eine halbe Stunde lang seine laut dem Richter “Propagandarhetorik des Dritten Reichs” vor den Schülern ausbreitete, wurde die Gruppe durch einen NPD-Aktivisten gefilmt. Eine 17-Minuten-Version der Aufnahme fand sich anschließend im Internet wieder, ohne dass dabei die notwendige Zustimmung der Eltern der minderjährigen Schüler eingeholt wurde. Das Gericht sah in Schwerdt den presserechtlich Verantwortlichen für die Aktion, durch welche die Jugendlichen instrumentalisiert worden seien. Die Schüler, denen nun je 1000 € ausgezahlt werden, hatten ursprünglich 2000 € je Schüler gefordert. Trotzdem war de Anwalt der Kläger zufrieden. Das Urteile ließe erkennen, dass sich die NPD nicht auf Kosten der Jugendlichen profilieren dürfe.

Facebook muss Anti-Pädophilen-Seite löschen

Wie das österreichische IT-News-Portal futurzone.at meldet, muss Facebook in Folge eines Beschlusses eines irischen Gerichts eine in dem Netzwerk eingerichtete Anti-Pädophilenseite vom Netz nehmen. Hintergrund dessen war die Klage eines Mannes, der ein Foto seiner Person samt darauf bezogene Drohungen auf der Seite mit dem Titel “Schützt unsere Kinder vor Angreifern” gefunden hatte. Der Betroffene war vor 20 Jahren rechtskräftig wegen Sexualdelikten an Kindern verurteilt worden und hatte daraufhin eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen. Nach Ansicht der Verteidigung, welcher sich der Richter letztlich anschloss, hat der Mann damit seine Strafe durch die Gesellschaft erhalten und sei nunmehr durch die Identifizierung auf der Facebook-Seite in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die von dem Gericht gesetzte 72-Stunden-Frist zur Abschaltung der Seite befolgte Facebook umgehend. Kurze Zeit später wurde jedoch bereits eine Seite mit dem gleichen Inhalt erneut online gestellt.

 

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WhatsApp: Auch nach Update Konten-Übernahme möglich

3. Dezember 2012

Medienberichten zu folge, sind die Sicherheitslücken des mobilen Nachrichtendienstes WhatsApp trotz Updates nicht geschlossen. Die Übernahme des Accounts eines Nutzers soll weiterhin sehr einfach sein. Wer die Mobilfunknummer eines Nutzers sowie die Seriennummer (IMEI) seines Smartphones kenne, der könne dessen Nutzerkonto übernehmen und sich in seinem Namen bei Whatsapp anmelden.

Im September diesen Jahres hatte der britische Webentwickler Sam Granger eine ähnliche Sicherheitslücke aufgezeigt, woraufhin der mobile Nachrichtendienst das jetzige, wieder unsichere, Update veröffentlichte.

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