BSI: Überprüfung von PCs auf Schadsoftware “DNS-Changer”

11. Januar 2012

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware “DNS-Changer” zu überprüfen. Eine Überprüfung werde mit Hilfe einer von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt angebotenen Webseite möglich.

Internetkriminellen sei es im vergangenen Jahr gelungen, die Netzwerkkonfigura- tion von PC- und Mac-Systemen durch den Eintrag neuer DNS-Server mit der Schadsoftware “DNS-Changer” zu manipulieren. Im Falle einer Infektion mit der Schadsoftware leitet der Webbrowser die Benutzer bei Abfrage populärer Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten um, wo kriminelle, meist betrügerische Aktivitäten stattfinden können. Die Täter seien im November 2011 durch das FBI und europäische Ermittlungsbehörden verhaftet und die manipulierten DNS-Server durch korrekte DNS-Server ersetzt worden. Da diese jedoch zum 08.03.2012 abgeschaltet werden sollen, werde angeraten, die Überprüfung und etwaige Reinigung der Rechner vor diesem Stichtag vorzunehmen – ansonsten könne ab März die Internetnutzung ausgeschlossen sein. (sa)

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,

Kritik an EU-Datenschutzverordnung

Der am Bundesverfassungsgericht für Datenschutz, Meinungs- und Pressefreiheit zuständige Verfassungsrichter Masing äußerte erhebliche Bedenken gegen die EU-Datenschutzverordnung und die damit geplante Harmonisierung des Datenschutzrechtes in Europa. Die EU-Datenschutzverordnung, deren Entwurf Ende Januar von der EU-Kommission vorgestellt wird, bewirke, dass die Grundrechte des nationalen Grundgesetzes nicht mehr anwendbar seien. Dies führe zu gravierenden Einbußen beim Grundrechtsschutz. Die Verordnung würde jede Form mitgliedsstaatlichen Rechts verdrängen. 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz würden damit Makulatur – vom Volkszählungsurteil bis zur Vorratsdatenspeicherung. Gleiches gelte für weite Teile der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit und zum Persönlichkeitsrecht. Der Europäische Gerichtshof bietet keinen Ersatz, weil der einzelne Bürger ihn nicht selbst anrufen könne, so Masing. (sa)

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,

NRW: 10 Jahre Informationsfreiheitsgesetz

6. Januar 2012

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Ulrich Lepper hat das 10jährige Bestehen des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes zum Anlass für eine Rückschau genommen. NRW gehöre zu mit zu den Pionieren der Informationsfreiheit in Deutschland und das Gesetz, das Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorgehaltenen Informationen eröffnet, habe sich bewährt. Mittlerweile sei die Informationsfreiheit für viele Verwaltungen selbstverständlich. Auch die informationsfreundliche Rechtsprechung habe dazu beigetragen, dass sich die Informationsfreiheit etabliert habe. Verbesserungsbedarf bestünde jedoch weiterhin. So würden Verträge zwischen der öffentlichen Hand und Unternehmen häufig trotz großen öffentlichen Interesses nicht offengelegt, so dass übersichtliche Informationsangebote und einheitliche Standards die Transparenz noch verbessern könnten.

“Ich wünsche mir, dass wir in NRW in dieser Richtung weiterarbeiten und die Behörden aus eigener Initiative – auch im Internet – eine offene Informationspolitik betreiben, damit die Bürgerinnen und Bürger die Hintergründe für die Arbeit der Verwaltung nachvollziehen können. Transparenz der Verwaltung trägt zu guten und akzeptierten Entscheidungen bei. Ich ermutige alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Behörden zu wenden und von ihrem Recht auf Information Gebrauch zu machen”, so Lepper. (sa)

Berliner Datenschutzbeauftragter möchte, dass Facebook-Plugins auf Behördenseiten unterbleiben

4. Januar 2012

Nach seinem schleswig-holsteinischen Kollegen Weichert fordert nun auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix, dass Behörden keine Social-Plugins von Facebook einsetzen sollten. In einem Interview sagte Dix der Berliner Zeitung , dass es nicht sein könne, dass eine Berliner Behörde [durch die Einbindung von Social-Plugins – Anm. der Redaktion] klar gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstoße, nur um die eigene Popularität zu steigern.

Um den Behörden dennoch eine zeitgemäße Präsentation zu ermöglichen, hat sich Dix an Innensenator Frank Henkel gewendet, welcher in Berlin auch für die IT zuständig ist, und diesem dringend empfohlen, die Suche nach einer datenschutzgerechten Lösung auf die Agenda zu nehmen.

Auch wenn er grundlegend die gleichen Forderungen wie sein Amtskollege aus Schleswig-Holstein erhebt, so unterscheidet sich doch die Wahl der möglichen Mittel. Während Weichert die sogenannte 2-Klick-Lösung als nicht ausreichend erachtet und zu dem Schluss kommt, dass eine datenschutzkonforme Einbindung von Social-Plugins eigentlich momentan unmöglich sei, verweist Dix in dem Interview ausdrücklich auf die 2-Klick-Lösung des Heise-Verlags und bezeichnet diese als einfache, praktikabele Lösung. Insofern scheint zwischen Deutschlands Datenschützern Uneinigkeit in der Frage zu bestehen, wie sehr sich mündige Bürger durch Aktivierung von Social-Plugins in punkto Datenschutz selbstgefährden dürfen. (se)

RSS-Reader für iOS mit Augenmerk auf Datenschutz

Die intersoft consulting services AG hat sich mit Datenschutz-RSS das Ziel gesetzt, einen datenschutzkonformen RSS-Reader für iOS-Geräte bereitzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Reader kostenlos und werbefrei gestaltet, sowie besonderen Wert auf Datensparsamkeit und Transparenz gelegt. Google Reader Abonnements können mit Datenschutz-RSS importiert werden. Eine echte Synchronisierung findet nicht statt, damit Google nicht erfährt, welche Beiträge der Nutzer tatsächlich aufgerufen oder markiert hat.

Als weitere Besonderheit im Vergleich zu sonstigen Readern verfügt Datenschutz-RSS über einige voreingestellte Feeds rund um das Thema Datenschutz. In dieser Vorauswahl sind auch die Inhalte von Datenschutzticker.de enthalten. (se)

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

Kreditkartendaten israelischer Internetnutzer veröffentlicht

Medienberichten zufolge wurden die Kreditkartendaten einiger tausend israelischer Internetznutzer veröffentlicht. Für die Veröffentlichung verantwortlich zeichnet sich, nach eigener Aussage, der Hacker 0xOmar von der group-xp, einer saudi-arabischen Splittergruppe von Anonymous.

Die Veröffentlichung betrifft wohl bis zu 400.000 Datensätze von denen nach Angaben von Kreditkartenunternehmen jedoch nur rund 14.000 tatsächlich gültig sind. Die Kreditkartenunternehmen gaben weiterhin an, die betroffenen Karten zu sperren und in Folge des Datenlecks entstandene Schäden automatisch zu ersetzen. Quelle eines Großteils der Daten soll die israelische Sportwebsite One.co.il sein. (se)

Kategorien: Allgemein · Online-Datenschutz
Schlagwörter:

Unbefugter Zugriff auf die Datenbank des Onlinerollenspiels Rift

Nachdem bereits zuvor einige Größen der Videospielbranche Angriffe eingestehen mussten, hat nun auch der Betreiber des Onlinerollenspiels Rift, Trion Worlds Inc., bekannt gegeben, dass sich Unbekannte Zugriff auf die Nutzerdatenbank verschafft haben. Folgende Daten sind laut Trion Worlds in der Datenbank gespeichert:

  • Benutzername
  • Verschlüsseltes Passwort
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Rechnungsanschrift
  • Die ersten und letzten vier Ziffern der verwendeten Kreditkarten und deren Ablaufdatum.

Es gäbe jedoch keinen Grund zur Annahme, dass auf die vollständigen Kreditkartendaten zugegriffen wurde.

Trio Worlds weist darauf hin, dass die betroffenen Nutzer beim nächsten Login ihr Passwort ändern müssen. Ferner werden die Nutzer darauf aufmerksam gemacht, dass die Accountsicherheit durch weitere Maßnahmen, wie eine Smartphone App, die nur kurze Zeit gültige Passwörter generiert, gesteigert werden könne.

Als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten werden den Nutzern 3 Tage Spielzeit für Rift gutgeschrieben. (se)

Kategorien: Online-Datenschutz
Schlagwörter: ,

Deutsche vertrauen Krankenkassen und Banken in Bezug auf Datenschutz – Sozialen Netzwerken schlägt Misstrauen entgegen

Nach einer repräsentativen Forsa Umfrage unter mehr als 1.000 Personen ab 14 Jahren vertrauen die Deutschen den Krankenkassen und Banken, wenn es um den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten geht. Bei der Umfrage, die für den BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) durchgeführt wurde, gaben 77 % der Befragten an, Krankenkassen sehr starkes/starkes Vertrauen entgegenzubringen. Fast ebenso gut schnitten Banken mit 75 % und Ärzte bzw. Krankenhäuser mit 74 % ab.

Versicherungen (60 %), Staat und Behörden (59 %) und Energieversorger (50 %) liegen im Mittelfeld der abgefragten Branchen. Ihren Telekommunikationsanbietern bringen die Deutschen noch zu 48 % sehr starkes/starkes Vertrauen entgegen; 39 % der Befragten gaben dahingehend an, nur wenig ausgeprägtes Vertrauen in gut gelebten Datenschutz zu haben.

Deutlich abgeschlagen auf dem letzten Platz befinden sich sozialen Netzwerke. Während nur 4 % sehr starkes/starkes Vertrauen in den Datenschutz dort haben, brachten 46 % der Umfrageteilnehmer sozialen Netzwerken überhaupt kein Vertrauen im Hinblick auf Datenschutz entgegen. Es scheint, als hätten die Datenpannen von Facebook & Co. auch das Bewusstsein der durchschnittlichen Anwender erreicht. (se)

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,

Bundesverband AOK: Mehr als 2,5 Millionen ausgegebene elektronische Gesundheitskarten

2. Januar 2012

Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (Bundesverband AOK) hat mitgeteilt, dass in den vergangenen vier Monaten an mehr als 2,5 Millionen AOK-Versicherte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgegeben wurde. Somit hätten alle zwölf AOKs die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz festgelegte Ausstattungsquote erfüllt. Insgesamt verfüge bereits jeder zehnte AOK-Versicherte über die neue Chipkarte. Es werde damit gerechnet, dass bis zum Jahresende 2012 die Ausstattungsquote bereits bei 70 Prozent liegen wird. (sa)

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

BSI: Erste ISO-27001-Zertifikatsvergabe an De-Mail-Anbieter

21. Dezember 2011

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bekannt gegeben, der Mentana-Claimsoft AG als erstem Dienstleistungsunternehmen, das einen De-Mail-Dienst anbieten möchte, das ISO-27001-Zertifikat auf der Basis von dem IT-Grundschutz sowie der Technischen Richtlinie TR 01201 De-Mail vergeben zu haben. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses seien die unternehmens- internen Abläufe und alle Applikationen, Dienste und Systeme im Rechenzentrum, die für Administration und Support des De-Mail-Diensts von Nöten sind, untersucht worden. Das Zertifikat bestätige, dass der Informationsverbund der Mentana-Claimsoft AG durch die Anwendung des IT-Grundschutzes abgesichert wird. Zudem verdeutliche es, dass die technischen und organisatorischen Anforderungen der IT-Grundschutz-Methodik erfolgreich umgesetzt wurden. Damit sei der Nachweis erbracht, dass durch das Unternehmen die für die Erbringung eines De-Mail-Dienstes erforderlichen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die Mentana-Claimsoft AG habe nun die Möglichkeit, in einem zweiten Schritt bei dem BSI das für die Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter notwendige Testat im Bereich “Sicherheit” nach dem De-Mail-Gesetz zu beantragen. (sa)

1 284 285 286 287 288 305