Panne mit sensiblen Patientendaten
Medienberichten zufolge konnten Patientendaten von rund 2500 psychisch Erkrankter aus Schleswig-Holstein monatelang von Jedermann im Internet eingesehen werden. Behörden- und Klinikbriefe, medizinische Befunde und psychologische Dokumentationen sollen sogar downloadfähig gewesen sein. Diese Datenpanne sei auf eine Sicherheitslücke bei dem IT-Dienstleister RebuS Consulting- und Verwaltungs GmbH, der bundesweit für fünf soziale Dienste und Behörden Datenbanken betreibt, zurückzuführen. Betroffen seien demnach nicht nur Patienten aus Schleswig-Holstein (z.B. Patienten des Therapie- und Beratungszentrums “Die Brücke” in Rendsburg), sondern auch Patienten anderer Bundesländer (z.B. des Hilfsvereins für psychisch Kranke in Winnenden). Der Server soll vorübergehend abgeschaltet worden sein. (sa)
BVerwG: Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am gestrigen Tage in zwei Fällen entschieden, dass ein Bundesministerium den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen – betroffen waren hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungs- verfahren sowie Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss – nicht mit der Begründung ablehnen darf, dass die Unterlagen ausschließlich die Regierungs- tätigkeit betreffen. Das Informationsfreiheitsgesetz und der daraus hergeleitete Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gelte somit für die gesamte Tätigkeit eines Ministeriums. Eine Unterscheidung zwischen dem Verwaltungs- und dem Regierungshandeln eines Ministeriums sei im Gesetz nicht angelegt und auch nach dem Gesetzeszweck nicht gerechtfertigt.
Deutsche Bahn: Datenpanne bei Handy-Ticketsystem
Medienangaben zufolge hat es bei der Deutschen Bahn eine Datenpanne bei dem seit dem 01. November neu eingeführten Handy-Ticketsystem “Touch & Travel” gegeben. Personenbezogene Daten von Kunden, die sich erstmalig für das Ticketsystem registriert haben, sollen danach in der Anmeldemaske für nachfolgende Kunden einsehbar gewesen sein. Betroffen seien u.a. Name, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung. Die Deutsche Bahn soll daraufhin die Internet-Registrierung für Neukunden gesperrt haben.
Die für die Datenpanne ursächliche Sicherheitslücke scheint mittlerweile behoben zu sein. Für Neukunden ist die Internet-Registrierung wieder möglich. (sa)
Beanstandung der Staatskanzlei Schleswig-Holstein wegen Facebook Fanpage
BAG: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann aus wichtigem Grund wieder abberufen werden
Ein betrieblich bestellter Datenschutzbeauftragter kann nach § 4f Abs. 3 Satz 4 BDSG und dem dortigen Verweis auf § 626 BGB aus wichtigem Grund wieder abberufen werden. Als wichtiger Grund im Sinne dieser Normen zähle jedoch nicht allein die Absicht des Arbeitgebers, künftig einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, entschied das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.03.2011, Az. 10 AZR 562/09). Die wichtigen Gründe müssten sich vielmehr aus der Funktion und Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten ergeben und als solche auch vorgebracht werden. Wird der betriebliche Datenschutzbeauftragte unzuverlässig oder reichen seine fachlichen Kenntnisse nicht (mehr) aus, dürfe der Arbeitgeber sehr wohl den Datenschutz in die Hände externer Datenschützer geben.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte genießen einen besonderen Abberufungsschutz, der Verweis auf § 626 BGB soll ihre Unabhängigkeit stärken. Sie müssten ihr Amt weisungsfrei ausüben können, ohne dass die Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt werde. Eine Furcht vor der Abberufung sei dabei hinderlich, nur objektive und schwerwiegende Gründe könnten sie rechtfertigen.
Der Arbeitgeber hatte aber keine besonderen Gründe vorgebracht, sondern die Abberufung allein mit dem Plan der künftigen Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten begründet. Das sei jedoch, so die Richter, kein so wichtiger Grund, der es dem Arbeitgeber „unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar mache, die betriebliche Datenschutzbeauftrage auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin einzusetzen“.
Daran ändern könne auch nichts der Umstand, dass der Arbeitgeber sich für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bei der erstmaligen Bestellung habe entscheiden können. Einmal getroffene Entscheidungen binden ihn trotz der vorherigen Wahlfreiheit, damit der Abberufungsschutz seine Wirkung entfalten könne. (ssc)
Elektronische Lohnsteuerkarte: Einführung abermals vertagt
Das Bundesministerium der Finanzen teilte mit, dass sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, die plangemäß Anfang des Jahres 2012 erfolgen sollte, wegen technischer Probleme abermals verschieben wird. Bund und Länder sollen sich derzeit über die weitere Vorgehensweise und einen neuen Starttermin beraten, nachteilige Folgen für Bürgerinnen und Bürger seien jedoch nicht zu befürchten. Die papiergebundene Lohnsteuerkarte wurde bereits im Jahre 2010 abgeschafft, galt hingegen mangels funktionierenden Ersatzverfahrens noch für das Jahr 2011. Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt wurden, seien davon nicht berührt und würden weiterhin durchgeführt, so das Bundesministerium für Finanzen. (sa)
Umfrage zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz (LfD) Wagner veröffentlichte jüngst die Ergebnisse einer Umfrage zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die seit März 2011 in insgesamt 1500 größeren Unternehmen in Rheinland-Pfalz durchgeführt wurde. Deren Ergebnisse seien zwar partiell beruhigend, jedoch auch Anlass, die bisherigen Bemühungen um einen besseren Datenschutz und eine größere Datensicherheit zu intensivieren.
EU-Kommission fordert Deutschland und Rumänien zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf
Am gestrigen Tag hat die EU-Kommission sowohl Deutschland als auch Rumänien förmlich aufgefordert, binnen der kommenden zwei Monate die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung vollständig umzusetzen. Seit dem Urteil des Bundesver-fassungsgerichtes und dem Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtes, die die Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Daten wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben haben, wurden seitens Deutschlands und Rumäniens keine näheren Informationen dazu gegeben, wann und auf welchem Wege (neue) Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden sollen. Durch die Verzögerung der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in innerstaatliches Recht werden negative Auswirkungen – u.a. auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen – befürchtet. Die EU-Kommission hat daher beide Staaten mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, diesen Verstoß gegen EU-Recht (Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu beenden. (sa)
Kritik an der geplanten Visa-Warndatei
In einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestages am vergangenen Montag wurde der Regierungsentwurf für eine Visa-Warndatei (“Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“) thematisiert. Während aus Sicht der Strafverfolgung die Etablierung einer entsprechenden Warndatei als äußerst hilfreiches Instrument erachtet wird und u.a. der Verhinderung von Visumserschleichung und der “irregulären Migration” diene, hegen Datenschützer erhebliche – auch verfassungsrechtliche – Bedenken. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein stellte beispielsweise die Notwendigkeit der Visa-Warndatei abermals in Frage und bemängelte die Verknüpfung dieser Datei mit der aus seiner Sicht verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Antiterror-Datei. Des weiteren wurde der mit der Etablierung der neuen Datenbank verbundene Aufwand, der sich wegen des Bestehens des EU-Visa-Informationssystems nicht rechtfertige, kritisiert. Von den Kritikern wurde entsprechend gefordert, den Entwurf entweder grundlegend nachzubessern (z.B. durch Berücksichtigung von EU-Vorschriften zum Datenschutz im Sicherheitsbereich und im Ausländerrecht) oder ihn in Gänze fallen zu lassen. (sa)