Bundesrat: Eindämmung unerlaubter Telefonwerbung
Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung veröffentlicht, der darauf abzielt, Verbraucher nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit Hilfe vertraglicher Instrumentarien verbessert gegen unerlaubte Telefonwerbung zu schützen. Es soll Unternehmen erschwert werden, Verbraucher mittels telefonischer Werbeansprache zu Vertragsschlüssen zu bewegen, indem eine formbedürftige Bestätigung eines jeden telefonischen Vertragsabschlusses gefordert wird. Des weiteren soll die ungebetene Werbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen mit einer Ordnungsstrafe belegt werden, damit unseriöse Telefonmarketing wirksam unterbunden werden kann.
Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der Feststellung, dass sich das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als nicht hinreichend effektiv erwiesen habe. Die Zahl an Beschwerden über belästigende Telefonwerbung, die durch Statistiken der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur belegt werde, sei nicht reduziert worden und ein signifikanter Rückgang unerlaubter Anrufe bisher jedenfalls nicht feststellbar. (sa)