Schlagwort: Datenschutzbeauftragter

Erneute Kritik an Unister: Verstoß gegen Datenschutz?

17. Dezember 2012

Nachdem am Freitag der dritte Manager der Leipziger Internetfirma Unister, der zu den Führungskräften gehört, gegen die wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, verhaftet worden sein soll, soll der Konzern Medienberichten zu folge auch gegen Datenschutzrecht verstoßen haben.

Einer der Geschäftsführer der Internetfirma fungiere zugleich als betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Dies verstoße jedoch gegen § 4f BDSG, da er als Mitgesellschafter wirtschaftliche Eigeninteressen besäße, somit einer Interessenkollision unterliege und damit den Schutz sensibler Kundendaten nicht gewährleisten könne.

Zudem soll Unister Anfang Dezember laut Bericht des mdr vor dem Verwaltungsgericht Leipzig ein Verfahren gegen den Sächsischen Datenschutzbeauftragten verloren haben, das Unister nun zu einer Offenlegung seiner Datenverarbeitungsprozesse verpflichte. Die Entscheidung sei jedoch noch nicht rechtskräftig.

Berliner Datenschutzbeauftragter: Gefahren für den Missbrauch von persönlichen Daten sind 2011 erheblich gestiegen

4. April 2012

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat in seinem Jahresbericht 2011 auf die stark erhöhte Gefahr eines Missbrauchs bei der Nutzung und Verarbeitung von privaten Daten hingewiesen.

Die Privatsphäre des Bürgers sei insbesondere durch neuartige Überwachungstechniken in Staat und Wirtschaft bedroht. Hier nimmt der Bericht vor allem Cloud-Computing sowie soziale Netzwerke aber auch den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern ins Visier.

Unternehmen und Behörden müssten ebenfalls bei der Nutzung von Cloud-Computing die grundsätzlichen Anforderungen an Datenverarbeitungsprozesse, zu denen neben Informationssicherheit etwa auch Kontrollierbarkeit, Transparenz und Beeinflussbarkeit gehörten, erfüllen.

Facebook-Nutzern rät der Datenschutzbeauftragte die Timeline Funktion nicht zu aktivieren oder zumindest die Reichweite in die Vergangenheit zu begrenzen. Zudem sollte es Facebook-Apps und anderen Webseiten verwehrt sein, Einträge ungefragt auf die persönliche Neuigkeiten-Seite zu schreiben.

Im Rahmen der in der Vergangenheit kontrovers diskutierten staatlichen Maßnahmen wie die gesetzliche Verankerung der Online-Durchsuchung und die durch das Bundesverfassungsgericht vorgenommene Abgrenzung zur unzulässigen Quellen-Telekommunikationsüberwachung kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die “Informationelle Selbstbestimmung, Persönlichkeitsrechte und die sich daraus ergebenden Forderungen für die Freiheit des Einzelnen nach den Vorgaben des Grundgesetzes […] zusehends in die Defensive gegenüber den Interessen des Staates zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten und zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung [geraten].”

Eine weitere besondere Herausforderung für den Datenschutz sieht der Datenschutzbeauftragte darin, dass große internationale – vor allem aber US-amerikanische – Unternehmen, wie Google, Apple, Amazon und vor allem Facebook immer größere Mengen an personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern ohne dabei das deutsche und europäische Datenschutzrecht hinreichend zu berücksichtigen.

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