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Facebook: Initiative gegen Pseudonyme

11. Juli 2012

Das soziale Netzwerk Facebook hat Medienangaben zufolge eine Initiative gegen pseudonymisierte User gestartet. Dies ist angesichts der von Facebook verwendeten Namensrichtlinien innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder überraschend noch verwerflich. Diese besagen unter Punkt 4 (Registrierung und Sicherheit der Konten) ausdrücklich, dass Facebook-User ihre wahren Namen und Daten anzugeben haben. Auch der Verweis, dass Facebook sich bei der Durchsetzung dieser Richtlinien der Hilfe seiner Mitglieder bedient, ist klar geregelt.

Die konkrete Maßnahme erscheint jedoch angesichts der “bespitzelnden” Vorgehensweise zumindest als fragwürdig. Loggte sich ein User bei Facebook ein, erschien eine Pop-Up-Meldung, in der um die Mithilfe des Users gebeten wurde. Dem Nutzer wurde ein Profilbild und ein Name mit folgenden zusätzlichen Text präsentiert: “Bitte hilf uns dabei zu verstehen, wie Nutzer Facebook verwenden. Deine Antwort bleibt anonym und hat keinen Einfluss auf das Konto deines Freundes. Ist dies der echte Name deines Freundes?”. Als Antworten standen “Ja”, “Nein”, “Ich kenne diese Person nicht” und “Ich möchte nicht antworten” zur Auswahl.

Facebook soll seine Vorgehensweise damit gerechtfertigt haben, dass es sich um einen “begrenzten Test handele, mit dem Accounts bestätigt werden können”. Ziel sei es, auf diese Weise Fake-Accounts zu identifizieren und die Plattform sicherer zu machen.

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Facebook: Eigenständige Änderung der angezeigten Email-Adressen im User-Profil

3. Juli 2012

Facebook arbeitet weiter intensiv an seiner Rolle als Hauptverkehrskreuzung jeglicher medialer Handlungen seiner Nutzer, nicht selten ohne deren Wissen. Neuestes Beispiel für das Streben sich neben der Rolle als soziales Netzwerk auch als Email- und Nachrichtendienst in den Vordergrund zu schieben ist die Neuerung bei Facebook, die von den Nutzern angegebenen und in deren Profil angezeigten privaten Email-Adressen gegen facebookeigene Email-Adressen auszutauschen. Zwar bleiben die privaten Emailadressen im Account gespeichert, standardmäßig wird jedoch nur noch die Email-Adresse des Facebook-Accounts angezeigt, was nach Angaben des Unternehmens der Vereinheitlichung dienen soll.

Kritiker vermuten, dass Facebook so dem Konkurrenzdruck im Bereich der Kurznachrichten und Emails Folge leisten will  und dieses Vorgehen ein Indiz für ein Drängen auf die Vormachtstellung sein könnte. Kritisch wird außerdem erachtet, dass der Nutzer  uninformiert auf der Strecke bleibe, u.a. auch weil er lediglich die Möglichkeit habe, die Umstellung rückgängig zu machen, nicht jedoch die Umstellung aktiv umzusetzen (Opt-In).

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Facebook muss Usern Kontrolle über “Sponsored Stories” gewähren

28. Juni 2012

Das Social-Network Facebook muss Medienangaben zufolge eine weitere “Einschränkung” zugunsten des Datenschutzes hinnehmen. Das seit kurzem börsennotierte Unternehmen habe vor einem kalifornischen Gericht einem Vergleich zugestimmt und sich damit verpflichtet, Nutzern künftig die Möglichkeit zu eröffnen, die Einbindung in sogenannte “Sponsored Stories” zu verhindern. Unter den seit Beginn 2011 von Facebook genutzten “Sponsored Stories” versteht sich die Nutzung privater Einträge von Usern zu Werbezwecken. Loggt sich zum Beispiel ein User in einer Starbucks-Filiale ein und klickt bei dieser Marke oder einem Produkt den “Gefällt mir”-Button oder verwendet den Namen Starbucks in einem Post, kann dieser Post durch Facebook zu Werbezwecken gesondert hervorgehoben werden. Von nun an müsse Facebook in seinen Nutzungsbedingungen explizit auf dieses Vorgehen hinweisen und eine noch nicht näher definierte Möglichkeit anbieten, welche dem User Kontrolle über seine “Sponsored Stories” gewährt. Problematisch dürfte für Facebook primär sein, dass somit ein weiterer Einnahmezweig erheblich eingeschränkt wird und empfindliche Umsatzeinbußen drohen.

 

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Facebook: Umsetzung der neuen Nutzungs- und Datenschutzrichtlinie

25. Juni 2012

Facebook hat trotz der nicht als repräsentativ geltungswürdig verlaufenen Abstimmung über die Einführung von neuen Nutzungs- und Datenschutzrichtlinien diese nun eingeführt. Bis zum 8. Juni hatten die Facebook-User die Möglichkeit an der Abstimmung teilzunehmen, doch nur 0,04% (340.000 User) machten davon Medienangaben zufolge letztlich Gebrauch. Bereits vor der Wahl hatte es Kritik aus den Reihen der Datenschützer gegeben. Grund dafür war die von Facebook mit 30% der User angegebene Hürde als Voraussetzung der Umsetzung der Wahl. Kritiker sehen darin ein sicheres Indiz dafür, dass das Verfahren letztlich als Farce zu werten sei. Facebook erklärte, dass man bemüht sei, die Schwächen im Prozess aufzudecken. Warum trotz der Bemühungen, die Wahl für jedermann einfach zu gestalten, die Resonanz derart gering geblieben sei, müsse noch untersucht werden. Die 30%-Hürde stamme jedoch noch aus einer Zeit, als das Netzwerk sehr wenig Mitglieder hatte.

 

ULD: Inszenierte Abstimmung bei Facebook über Änderung der Nutzungsbedingungen

6. Juni 2012

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat sich kritisch bezüglich der Abstimmungsmöglichkeiten von Facebook-Nutzern über die Änderungsvorschläge der Nutzungsbedingungen geäußert. Zwar sei es grundsätzlich begrüßenswert, dass die Nutzer von Facebook überhaupt abstimmungsberechtigt, jedoch bestünde keine echte Wahlmöglichkeit der Nutzer. Zum einen würden nur solche Nutzer von Facebook über die Abstimmung informiert, die „Fan“ von der Seite „Facebook Site Governance“ sind, was gegenüber angeblich 900 Millionen Facebook-Mitgliedern eine verschwindend geringe Zahl sei. Zum anderen müssten nach dem Regelungswerk von Facebook weit mehr als 200 Millionen registrierte Nutzer abstimmen, um eine verbindliche Entscheidung zu erzwingen. Bei derart umfänglichen Änderungen wäre es erforderlich gewesen, alle Nutzer hierauf hinzuweisen. Besonders kritisch sei, dass wer an der Abstimmung teilnehmen möchte, nur zwischen den alten und den neuen Bedingungen wählen könne. Beide Alternativen enthielten allerdings rechtswidrige Klauseln, so dass guten Gewissens beide nicht wählbar seien.

„Ehrlich wäre es gewesen, sich mit den Forderungen der Nutzerinnen und Nutzer ernsthaft auseinanderzusetzen und echte Alternativen – natürlich auf Basis einer rechtskonformen Lösung – zur Wahl zu stellen. So ist die Abstimmung reine Augenwischerei. Das ganze Verfahren zeigt, dass Facebook keine wirkliche Mitbestimmung der Mitglieder möchte. Facebook stößt die vielen tausend Nutzerinnen und Nutzer, die sich an der Diskussion um die Regelungen beteiligt haben, vor den Kopf.“, kommentiert der Leiter des ULD Weichert.

Facebook: Neue Richtlinie für den Umgang mit Nutzerdaten vorgestellt

22. Mai 2012

Das weltweit größte Social Network Facebook hat seine neue Richtlinie für den Umgang mit Nutzerdaten vorgestellt. Grund für die Änderungen waren die Empfehlungen der irischen Datenschutzbehörde, welche nach eingehender Prüfung Ende des vergangenen Jahres diverse Nachbesserungen empfohlen hatte. Die irische Datenschutzbehörde ist nach dem Verständnis des US-Amerikanischen Unternehmens als einzige Datenschutzbehörde in Europa für die Belange Facebooks zuständig, da dort das europäische Headquarter beheimatet ist.

In der Erklärung des Unternehmens zu den Neuerungen heißt es: “Wir werden Daten so lange einbehalten, wie dies erforderlich ist, um den Nutzern und anderen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Diese umfassendere Verpflichtung gilt für alle Daten, die wir über Dich sammeln und erhalten, einschließlich Informationen von Werbetreibenden”. Facebook kann somit Daten die das Unternehmen von Werbepartnern oder Spiele-Anbietern bekommt in manchen Fällen länger als die bisher gestatteten 180 Tage aufbewahren.

Zudem wird in der neuen Richtlinie ausführlich dargelegt, welche Informationen Facebook über seine Nutzer durch die Verwendung von, vor allem von Datenschützern vehement kritisierten, Cookies sammelt.

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ULD: “Facebook nervt – Widerspruch ist weiterhin und erneut nötig”

16. Mai 2012

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat die am 11.05.2012 von Facebook veröffentlichten Vorschläge für die Änderung seiner Datenverwendungsregeln überprüft und teilte mit, dass mit Implementierung der Datenverwendungsrichtlinien erneut keine wesentlichen Verbesserungen, sondern aus Datenschutzsicht sogar weitere Verschlechterungen einhergehen würden, wie z. B. Ermächtigungen für eine noch längere Speicherung und Nutzung der Daten. Die vom irischen Datenschutzbeauftragten geäußerte Kritik werde zwar aufgegriffen, aber die dort geforderten tatsächlichen Änderungen nicht umgesetzt.

“Facebook nervt, indem es die Öffentlichkeit mit immer wieder neuen Scheinma- növern hinhält. Facebook muss nicht einfach sein Kleingedrucktes ändern, sondern seine Geschäftspolitik und seine Datenverarbeitung. Hierüber muss dann Transparenz hergestellt werden.”, kommentierte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein Weichert. Er könne Facebook-Nutzern nur ein weiteres Mal empfehlen, gegen die geplanten Datenverwendungsrichtlinien Einspruch einzulegen.

 

Schatten-Profile durch Freunde-Finder: Uni Heidelberg veröffentlicht Studie über Möglichkeiten – LG Berlin urteilt “rechtswidrig”

9. Mai 2012

Das Heidelberg Collaboratory for Image Processing (HCI) der Universität Heidelberg hat eine Studie zur automatischen Generierung von sogenannten Schattenprofilen veröffentlicht. Schattenprofile sind Datensätze, die soziale Netzwerke über Nicht-Mitglieder erstellen. Dabei bedienen sie sich der Auskunftsfreudigkeit ihrer Mitglieder. Bekanntestes Beispiel hierfür ist der “Freunde-Finder” des Social Networks Facebook. Über diesen lässt sich Facebook Zugang zu den Email-Adressbüchern ihrer Mitglieder verschaffen um darin enthaltende Nicht-Mitglieder ebenfalls erfassen und nach Möglichkeit für das Netzwerk gewinnen zu können. Dem Mitglied selber wird im Gegenzug in Aussicht gestellt, über veraltete Email-Adressen im Email-Account alte Freunde im Netzwerk wiederzufinden.

Die Studie der Heidelberger Wissenschaftler belegt jetzt, welche Möglichkeiten durch die gesammelten Schattenprofile noch bestehen. So ließen sich durch bestimmte Lern- und Vorhersagealgorithmen bis zu 40% der existierenden Freundschaften unter Nicht-Mitgliedern auf Basis der reinen Kontaktdaten zutreffend generieren. Zudem war nachweisbar, dass darüber hinaus auch die Möglichkeit besteht die sexuelle Orientierung sowie die politische Ausrichtung zu bestimmen.

Nicht erst bereits seit diesen Erkenntnissen bestehen erhebliche Zweifel an der datenschutzrechlichen Konformität des Freunde-Finders. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) urteilte das Landgericht (LG) Berlin (Urteil v. 06.03.2012, Az. 16 O 551 /10) Anfang März und befand die Verwendung dessen durch Facebook als rechtswidrig. So würde der Nutzer nicht ausreichend über die Reichweite der Funktion und deren Hintergrund aufgeklärt. Zudem würden die potentiellen Neumitglieder kontaktiert, ohne dazu ihr Einverständnis gegeben zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jr)

Berliner Datenschutzbeauftragter: Gefahren für den Missbrauch von persönlichen Daten sind 2011 erheblich gestiegen

4. April 2012

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat in seinem Jahresbericht 2011 auf die stark erhöhte Gefahr eines Missbrauchs bei der Nutzung und Verarbeitung von privaten Daten hingewiesen.

Die Privatsphäre des Bürgers sei insbesondere durch neuartige Überwachungstechniken in Staat und Wirtschaft bedroht. Hier nimmt der Bericht vor allem Cloud-Computing sowie soziale Netzwerke aber auch den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern ins Visier.

Unternehmen und Behörden müssten ebenfalls bei der Nutzung von Cloud-Computing die grundsätzlichen Anforderungen an Datenverarbeitungsprozesse, zu denen neben Informationssicherheit etwa auch Kontrollierbarkeit, Transparenz und Beeinflussbarkeit gehörten, erfüllen.

Facebook-Nutzern rät der Datenschutzbeauftragte die Timeline Funktion nicht zu aktivieren oder zumindest die Reichweite in die Vergangenheit zu begrenzen. Zudem sollte es Facebook-Apps und anderen Webseiten verwehrt sein, Einträge ungefragt auf die persönliche Neuigkeiten-Seite zu schreiben.

Im Rahmen der in der Vergangenheit kontrovers diskutierten staatlichen Maßnahmen wie die gesetzliche Verankerung der Online-Durchsuchung und die durch das Bundesverfassungsgericht vorgenommene Abgrenzung zur unzulässigen Quellen-Telekommunikationsüberwachung kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die “Informationelle Selbstbestimmung, Persönlichkeitsrechte und die sich daraus ergebenden Forderungen für die Freiheit des Einzelnen nach den Vorgaben des Grundgesetzes […] zusehends in die Defensive gegenüber den Interessen des Staates zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten und zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung [geraten].”

Eine weitere besondere Herausforderung für den Datenschutz sieht der Datenschutzbeauftragte darin, dass große internationale – vor allem aber US-amerikanische – Unternehmen, wie Google, Apple, Amazon und vor allem Facebook immer größere Mengen an personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern ohne dabei das deutsche und europäische Datenschutzrecht hinreichend zu berücksichtigen.

Facebook ändert Nutzungsbedingungen

22. März 2012

Seit längerem steht Facebook aufgrund des Umgangs mit den Daten seiner Nutzer weltweit in der Kritik. Nun reagiert Facebook, aber anstatt die Nutzerrechte zu stärken, schränkt Facebook diese weiter ein.

Die meisten Facebook Nutzer werden die Änderungen der sog. „Datenverwendungsrichtlinien“ gar nicht erst wahrnehmen. Dies erklärt sich dadurch, dass Nutzer nur dann vorab informiert werden, wenn sie „Fan“ der „Facebook Site Governance“-Webseite sind.

Wie kritisch die geänderten Nutzungsbedingungen zu sehen sind, verdeutlicht folgende Übersicht:

  • Ein Akzeptieren der geänderten Nutzungsbedingungen erfolgt durch bloßes Weiternutzen von Facebook; hier ist eine Einwilligung des Nutzers notwendig.
  • Die Übermittlung von eigenen Daten erfolgt auch dann an Anwendungen, wenn „andere Nutzer, die deine Inhalte und Informationen sehen können, eine Anwendung verwende[n]“; die Forderung von Facebook, dass Anwendungen die Privatsphäre zu respektieren haben, ist in diesem Fall als nicht mehr ausreichend zu erachten.
  • Wenn Software von Facebook (z.B. Browser-Plug-in) verwendet wird, erteilt der Nutzer sein Einverständnis, dass diese automatisch aktualisiert werden kann; darin, dass dem Nutzer die Möglichkeit genommen wird, selbst über eine Installation von Updates zu entscheiden, ist ein Widerspruch zu bestehenden Sicherheitsstandards zu sehen.
  • Facebook muss bezahlbare Dienstleistungen und Kommunikationen nicht als solche kennzeichnen; dies könnte einen Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Telemediengesetz darstellen.

Um für Entspannung zu Sorgen, hat Facebook für den Zeitraum zwischen dem 15. März 2012 und dem 22. März 2012 eine Diskussionsplattform über die neuen Nutzungsbedingungen online gestellt. Ab dem 22. März gelten die neuen Nutzungsbedingungen dann uneingeschränkt für alle Nutzer.

Im Ergebnis ist damit festzuhalten, dass Facebook es anscheinend verpasst, das Recht der Nutzer, selbst über den Umfang der Verwendung ihrer Daten zu entscheiden, im erforderlichen Maße zu beachten und technisch umzusetzen. Vielmehr werden bestehende Bedenken sowohl an der Vereinbarkeit mit deutschen als auch europäischen Datenschutzrecht noch vertieft. (md)

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