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New Yorker Generalstaatsanwaltschaft prüft Datenschutzpraxis der Videokonferenz-App Zoom

1. April 2020

Laut New York Times ist die Videokonferenz-App Zoom ins Blickfeld der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft geraten.

Die Staatsanwaltschaft forderte das verantwortliche Unternehmen demnach auf, Auskunft über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Nutzerdaten zu erteilen. Des Weiteren will die Staatsanwaltschaft prüfen, welche Kategorien von Daten die App genau sammle.

Hintergrund

Die Videokonferenz-App Zoom hat seit der Corona Krise eine enorme Nachfrage zu verzeichnen, war aufgrund seiner Datenschutzpraxis jedoch bereits mehrfach in die Kritik geraten:

So häufen sich in den USA Fälle des sogenannten „Zoombombing“. Hierbei wählen sich Fremde in die meist schlecht geschützten Konferenzen ein und spielen beispielsweise rassistische Beleidigungen ein.

Ende März berichtete das Magazin Motherboard, dass Zoom die Daten seiner Nutzer an Facebook weitergebe. Dies geschehe unabhängig davon, ob der Nutzer über ein Facebook Profil verfüge oder nicht. Sobald der Nutzer die App öffne, gebe Zoom beispielsweise Einzelheiten über das verwendete Gerät des Nutzers – wie das Modell, die Zeitzone und die Stadt von der die Verbindung hergestellt wird – und den Namen des Mobilfunkanbieters an Facebook weiter.

Kritisiert wurde dabei weniger die Form der Datenübermittlung, als dass die Datenschutzhinweise von Zoom über diese Vorgehensweise nicht aufklärten. Dort hieß es lediglich, dass Facebook-Profilinformationen gesammelt werden könnten, wenn man sich mit seinem Facebook Konto anmeldet. Dass darüber hinaus eine generelle Datenübermittlung an Facebook stattfinde, ging aus den Datenschutzhinweisen nicht hervor.

Erst als die Datenweitergabe an Facebook öffentlich wurde, reagierte das Unternehmen umgehend und beendete die uneingeschränkte Datenweitergabe an Facebook mittels eines Updates.

Auch die US-Bürgerrechtsorganisation EFF wies jüngst darauf hin, dass Administratoren in Zoom erhebliche Einblicke in das jeweilige Nutzerverhalten erhielten. So hätten Administratoren die Möglichkeit sich darüber zu informieren, wie, wann und wo der jeweilige Nutzer Zoom benutze und könnten über ein Ranglistensystem Kenntnis von der Gesamtzahl der Sitzungen eines Nutzers erlangen. Weiterhin ermögliche Zoom die Aufmerksamkeit der Nutzer zu kontrollieren, in dem der Gastgeber einer Konferenz eine Mitteilung erhalte, sobald das Zoom-Fenster eines Konferenzteilnehmers länger als 30 Sekunden nur im Hintergrund liefe.

Sicherheitsmaßnahmen prüfen

Der Staatsanwaltschaft gehe es, laut NY Times, vor allem darum, sicherzustellen, dass Zoom eine umfassende Überprüfung seiner Sicherheitspraktiken vorgenommen hat und die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens dem neuen und erhöhtem Datenverkehr auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht gerecht werden.

Das Unternehmen selbst teilte mit, der Generalstaatsanwaltschaft die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen zu wollen.

Update

Zoom selbst hat sich mit einem umfassenden Statement zu der Situation geäußert und erläutert, welche Maßnahmen, abgesehen von der Beendigung der Datenweitergabe an Facebook, ergriffen wurden und welche in Zukunft zum Tragen kommen sollen, um die datenschutzkonforme Nutzung von Zoom zu ermöglichen.

Zu den ergriffenen Maßnahmen gehört unter anderem ein Update der Datenschutzerklärung und die Deaktivierung des in Kritik geratenen “Aufmerksamkeitstracking” (welches darüber hinaus sowieso nur aktiv war, wenn der Host es bewusst aktiviert).

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