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Entwurf für Meldegesetz erlaubt Datenweitergabe

3. Juli 2012

Vergangene Woche beschloss der Bundestag einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Meldewesens, wie heise.de berichtet. Nach dem Entwurf sollen künftig sämtliche Daten der 5200 Meldeämter vernetzt werden.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, zusammen mit der Einführung des bundesweiten Registerverbunds auch den Schutz der Daten zu stärken. Abfragen von Namen, und Anschriften sollten nur noch für Werbung und Adresshandel möglich sein, wenn der Betroffene vorher eingewilligt hat. Diese Einschränkung war besonders der Direktmarketing-, Inkassobranche und den Auskunfteien ein Dorn im Auge.

Im Beschluss nun fehlt diese Bestimmung. Meldedaten dürfen nur dann nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden, wenn dieser Zweck bei der Anfrage nicht angegeben wurde oder der Betroffene Widerspruch eingelegt hat. Die Einschränkung soll jedoch nicht gelten bei Anfragen zum Zwecke des Abgleichs bereits vorhandener Daten zwecks Bestätigung oder Berichtigung.

Die Kritik gegen den beschlossenen Entwurf richtet sich vor allem gegen letztgenannte Ausnahme: Selbst der Widerspruch der Betroffenen werde wirkungslos, wenn bereits vorhandene Informationen zur ungehinderten Abfrage der Daten berechtigten. Für jede Melderegisterauskunft seien vorherige Daten nötig, jede Anfrage könne so gerechtfertigt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die nach dem Beschluss weiter bestehende Hotelmeldepflicht, die von Datenschützern als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wird. Auch sollen Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete den Entwurf als Rückfall hinter die geltende Gesetzeslage.

 

Neue Datenschutzregeln bei Internetwerbung ?

11. Juni 2011

Nach Angaben von Spiegel Online plant das Ministerium für Verbraucherschutz eine Änderung des Datenschutzes für den Bereich der Internetwerbung. Momentan liege ein großes Problem bei der Durchsetzung des Datenschutzes darin, dass sich Unternehmen häufig Standorte im Ausland mit weniger restriktiver Gesetzgebung suchen, so dass in der Regel der Rechtsrahmen des entsprechenden Landes, in dem die Datenverarbeitung stattfinde, gelte. Daher prüfe man eine Regelung, anlehnend an das Fernabsatzrecht, dass sich jeder, der im Internet  Angebote an den deutschen Wirtschaftsraum richte, auch an deutsches Recht halten müsse. Weiterhin prüfe man, ob Unternehmen dann die Möglichkeit haben sollten gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich durch Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil verschafften.

Ein solches Vorgehen klingt zunächst einmal sehr interessant und könnte durchaus bei kleineren bis mittleren Unternehmen in Deutschland aufgrund der Abmahngefahr durch Mitbewerber zu einer stärkeren Datenschutzkonformität führen. Ob sich ausländische (Groß-) Firmen, bei denen insbesondere die Durchsetzung von Sanktionen problematisch ist, davon beeindrucken lassen würden, darf man allerdings bezweifeln.

 

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