Uber sammelt unverhältnismäßig Daten

4. Dezember 2014

Der Fahrdienstvermittler Uber sorgt mit seiner App nicht nur bei der Zunft der Droschkenfahrer für Aufsehen, sondern nun auch bei den Datenschützern. Joe Giron, ein US-amerikanischer Software-Experte, hatte festgestellt, dass die App für Android-Geräte auffällig viele Daten sammelt, die in keinem offensichtlichen Bezug zu der Dienstleistung stehen, die über die App vermittelt werden. Uber erklärte dies wie folgt:

  • Namen der umliegenden WLAN-Netze dienen zur präzisen Lokalisierung des Nutzers für die Abholung.
  • Der Kamerazugriff diene zur direkten Einbindung von Profilfotos oder dem Einscannen von Kreditkarteninformationen.
  • Die Telefonfunktion stelle einen direkten Kontakt zum Fahrer her.

Zugegeben, andere Apps greifen auf die gleichen Funktionen zu, aber es stellt sich trotzdem die Frage, ob dies tatsächlich notwendig ist. Muss man etwa bei Uber nun keine Adresse angeben, weil man nur anhand der WLAN-Netze geortet werden kann? Und was passiert mit den Daten, wenn man seine Adresse angibt? Löscht Uber dann umgehend die Informationen die nunmehr ja überflüssigerweise gesammelt worden sind?

Das Datenschutzrecht ist wesentlich geprägt von den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Zweckbindung. Diese werden zweifelsfrei durch derartige Zugriffsmöglichkeiten ignoriert. Daher muss es im Eigeninteresse des Nutzers liegen, entweder sofern vorhanden derartige Zugriffe durch das individualisieren der möglichen Einstellungen zu verhindern, diese zu akzeptieren oder sich bewusst gegen die Nutzung dieser Dienste zu entscheiden.

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