CNIL fordert weltweites Recht auf Vergessen werden

14. August 2015

Wie die Zeit berichtet, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL den Suchmaschinenbetreiber Google aufgefordert, das Recht auf Vergessen werden weltweit umzusetzen.
Im Jahr 2014 hatte der EuGH geurteilt, dass Betroffenen im Rahmen ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch das Recht zusteht digital vergessen zu werden. Hiernach können Bürger der EU Google dazu verpflichten, bestimmte Links zu ihrer Vergangenheit nicht mehr in der Liste der Suchergebnisse aufzuführen.
Google entspricht den Ansprüchen von Betroffenen insoweit, als dass Einträge zu den jeweiligen Personen in der europäischen Version der Suchmaschine nicht mehr erscheinen. Der CNIL geht diese Vorgehensweise jedoch nicht weit genug. Sie fordert von Google, dass Einträge aus der Vergangenheit einer Person weltweit zu entfernen sind.
Hiergegen wehrt sich Google mit dem Argument, dass eine französische Behörde nicht die Zuständigkeit habe anzuordnen, wie die weltweiten Suchergebnisse von Google zu gestalten sein.
Ob und wie die CNIL in dieser Angelegenheiten weiter gegen Google vorgeht, bleibt abzuwarten.