Bundesministerium des Inneren stellt neuen Entwurf des BDSG vor

25. November 2016

Wie die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e. V.) berichtet, hat das Bundesministerium des Inneren diese Woche einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des nationalen Datenschutzrechts den Verbänden vorgelegt.

Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die ab dem 25.05.2018 geltenden Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die DS-GVO enthält unter anderem sogenannte „Öffnungsklauseln“, die die EU-Mitgliedsstaaten ermächtigt bestimmte Sachverhalte in nationalen Gesetzen zu regeln. Hierzu gehört beispielsweise der Beschäftigtendatenschutz, der mangels Gesetzgebungskompetenz nicht von der EU, sondern von den Mitgliedsstaaten zu regeln ist.

Wie sich aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf ergibt, wird unter anderem die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen erhalten bleiben. Außerdem konkretisiert der Gesetzesentwurf die europarechtlichen Transparenzpflichten sowie die Rechte der Betroffenen.

Nun gilt es, die Rückmeldung der Verbände abzuwarten, so dass das Gesetzgebungsverfahren weiter fortschreiten kann.