Der Hessische Datenschutzbeauftragte verbietet Microsoft Office 365 an Schulen

17. Juli 2019

Die digitalen Anwendungen im Schulalltag verändert das Lernen wie kaum zuvor. Jedoch scheint Hessen auf ein Problem mit Cloudanwendung von Office 365 gestoßen zu sein, so dass die Nutzung von Office 365 an hessischen Schulen derzeit verboten werden soll. Was für Microsoft Office 365 gilt, ist auch für andere Cloud-Lösungen etwa von Google oder Apple zutreffend.

Michael Ronellenfitsch, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, betonte, dass Dritte Zugriff auf die Microsoft Cloud erlangen könnten, weswegen Schulen die Cloudanwendung von Office 365 nicht mehr nutzen sollen. Laut Ronellenfitsch liegt das Problem, dass personenbezogene Schülerdaten aus Deutschland in die USA übermittelt werden. In seiner Stellungnahme erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte, dass der entscheidende Aspekt ist, „ob die Schule als öffentliche Einrichtung personenbezogene Daten von Kindern in einer europäischen Cloud speichern kann, die z.B. einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt ist.“ Ferner begründet er seine Auffassung, dass Office 365 nicht für Schulen geeignet ist, mit der besonderen Verantwortung der öffentlichen Einrichtungen in Deutschland beim Datenschutz hinsichtlich der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zudem mahnt Ronellenfitsch, dass “die digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein” müsse. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat auch darauf hingewiesen, dass über Windows 10 und Microsoft Office 365 “eine Fülle von Telemetrie-Daten an Microsoft übermittelt” würden, deren Inhalte trotz wiederholter Anfragen noch nicht hinreichend geklärt seien.

Der Landesdatenschutzbeauftragte argumentiert, dass man auch mit der Einwilligung der Betroffenen das Problem nicht lösen könnte, da die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitungsprozesse nicht gewährleistet sind. Der Versuch einer Heilung durch eine Einwilligung der Eltern bietet auch keine Lösung, weil es nicht nachvollziehbar ist, welche Daten tatsächlich übermittelt werden.

Diese Regelungen gelten zurzeit nur in Hessen. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Bundesländer hiermit umgehen werden.