Koalitionspläne zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht

1. April 2025

Die Datenschutzaufsicht in Deutschland steht vor einem möglichen Paradigmenwechsel. Im Zuge der aktuellen Koalitionsverhandlungen diskutieren die Parteien, die Datenschutzbehörden der Bundesländer zu zentralisieren. Während die Befürworter dieser Reform auf eine effizientere und einheitlichere Regulierung hoffen, schlagen die Landesdatenschutzbehörden Alarm: Sie warnen in Mitteilungen vom 26.03.2025, dass Koalitionspläne zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht gravierende Nachteilen für die regionale Wirtschaft, Freiberufler und bürgerschaftliche Initiativen haben könnten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen könnten durch den Wegfall der regionalen Ansprechpartner wertvolle Unterstützung verlieren.

So laufen die Koalitionsverhandlungen zu Datenschutz

Ein interner Entwurf, der LTO vorliegen soll, soll sich wenig mit „Datenschutz“ selbst wenig beschäftigen. Vielmehr legten die Verfasser den Fokus vermehrt auf „Datennutzung“. Passend dazu wolle man im Rahmen einer Reform der Datenschutzaufsicht das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur „Beauftragte für Datennutzung“ ändern. Diese solle auch die Federführung in der Datenschutzaufsicht erhalten. Letzte Woche hat sich auch die Datenschutzkonferenz (DSK) schon kritisch zu den Plänen geäußert und verschiedene Forderungen an die künftige Regierung gestellt.

Das bestehende System: Regionale Ansprechpartner als Vorteil

Der Datenschutz betrifft nahezu alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Die aktuellen Strukturen bieten etwa laut Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Unternehmen, Vereinen und Bürgern in den Bundesländern feste Ansprechpartner. Die Datenschutzbehörden vor Ort seien mit den spezifischen Herausforderungen der regionalen Wirtschaft vertraut und könnten so gezielte Beratung, Schulungen und Hilfestellungen anbieten. Als nächstegelegene Aufsichtsbehörde kenne man die lokalen Gegebenheiten und könne passgenaue Lösungen entwickeln. Besonders Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die 99,2 % der deutschen Unternehmenslandschaft ausmachten, würden von diesem direkten Zugang profitierten.

Einheitliche Standards vs. regionale Flexibilität

Eine Zentralisierung würde hingegen nicht zwangsläufig einer Bürokratieerleichterung mit sich bringen, sondern könne die Wege für Unternehmen eher verlängern und für mehr Aufwand sorgen. Ein Hauptargument der Befürworter der Zentralisierung sei allerdings erhöhte „Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung“ der Datenschutzgesetze. Unterschiedliche Bewertungen durch einzelne Landesbehörden könne man vermeiden und Verfahren vereinfachen. Die Kritiker dieses Ansatzes argumentieren jedoch, dass zentrale Entscheidungen nicht zwangsläufig effizienter sind. Vielmehr drohe ein Verlust an Flexibilität und Praxisnähe, wenn die Datenschutzaufsicht lokale Besonderheiten nicht mehr berücksichtigen kann.

Alternative Reformvorschläge der Landesdatenschutzbehörden

Die Datenschutzbehörden der Länder schlagen deshalb in einer Pressemitteilung eine pragmatische Lösung vor, die eine Balance zwischen regionaler Nähe und einheitlichen Standards schafft.

Zunächst solle bei länderübergreifenden Anliegen eine zentrale Aufsichtsbehörde zuständig sein. So sollen Unternehmen mit mehreren Niederlassungen und bestimmte Forschungsprojekte bei bundesweit relevanten Fragen eine lokale Anlaufstelle erhalten.

Außerdem solle das “Eine-für-Alle-Prinzips” (EfA) erweitert werden. Das bedeutet, dass wenn eine Landesbehörde ein bundesweit eingesetztes Verfahren prüft, ihr Ergebnis für alle Datenschutzbehörden bindend sein soll. Dadurch könnten Doppelprüfungen vermieden und die Effizienz gesteigert werden.

Zuletzt weist sie erneut auf die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK) hin. Die DSK könnte zu einem „gemeinsamen Entscheidungsgremium von Bund und Ländern“ mit verbindlichen Mehrheitsentscheidungen ausgebaut werden.

Fazit

Die Koalitionspläne zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht bergen Chancen und Risiken. Eine einheitliche Regulierung kann mehr Rechtssicherheit schaffen, dürfte aber zulasten der individuellen Beratung und praxisnahen Lösungen gehen. Die von den Landesbehörden vorgeschlagenen Alternativen setzen hingegen auf eine intelligente Arbeitsteilung, die sowohl die Einheitlichkeit der Regulierung als auch die regionale Flexibilität stärkt. Ob sich dieser Mittelweg gegen die zentralistischen Pläne der Bundesregierung durchsetzen kann, bleibt abzuwarten.