EU-USA Datentransfers: Verschärfte Aufsichtsverfahren

Das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) ermöglicht Datentransfers an US-Unternehmen auf Grundlage einer Selbstzertifizierung. Die Europäische Kommission hat mit dem Beschluss vom 10. Juli 2023 für zertifizierte Unternehmen ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt. Neu gefasst wurden nun die Verfahrensregeln des „Informal Panel of EU DPAs“, eines Gremiums europäischer Datenschutzaufsichtsbehörden, das nach gescheiterten Beschwerdeverfahren verbindliche Empfehlungen gegenüber DPF-zertifizierten US-Unternehmen aussprechen kann.

Seit dem 15. Januar 2026 gelten diese aktualisierten Verfahrensregeln. Für europäische Unternehmen, die personenbezogene Daten, insbesondere Beschäftigtendaten, in die USA übermitteln, erhöht sich damit die praktische Relevanz von Beschwerdeverfahren deutlich.

Wann wird das Panel tätig?

Eine Aufsichtsbehörde prüft zunächst, ob es sich um eine „DPF complaint“ handelt, also um eine Beschwerde über die Einhaltung der DPF-Grundsätze durch ein zertifiziertes US-Unternehmen. Das Panel ist insbesondere für HR-Daten zuständig oder für andere Datenarten, wenn das US-Unternehmen das Panel freiwillig als Streitbeilegungsmechanismus gewählt hat.

Für Unternehmen bedeutet das: Werden Beschäftigtendaten in die USA übertragen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Beschwerdefall vor dem Panel landet. Entsprechend sollten interne Prozesse zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen so strukturiert sein, dass sie einer koordinierten Prüfung durch mehrere europäischen Aufsichtsbehörden standhalten. Wer hier nur auf formale Zertifizierung vertraut, unterschätzt das praktische Risiko.

Ablauf und Dynamik des Verfahrens

In der Regel übernimmt die Behörde, bei der die Beschwerde eingeht, die Rolle der federführenden Aufsichtsbehörde („Lead DPA“). Hinzu kommen weitere beteiligte Behörden. Das Panel strebt an, innerhalb von 60 Tagen eine verbindliche Empfehlung („binding advice“) zu erlassen.

Für europäische Datenexporteure heißt das: Verfahren können schnell grenzüberschreitend eskalieren. Unternehmen sollten daher vertraglich sicherstellen, dass US-Partner zur umfassenden Kooperation verpflichtet sind und Informationen kurzfristig bereitstellen. Praktisch empfiehlt es sich, klare Melde- und Eskalationsprozesse zwischen EU-Muttergesellschaft, HR-Abteilung, Datenschutzfunktion und US-Dienstleister zu definieren. Andernfalls drohen Reibungsverluste, die im Verfahren nachteilig wirken können.

Risiken bei Nichtbefolgung der Panel-Empfehlung

Befolgt das US-Unternehmen die Empfehlung nicht, kann der Fall an das U.S. Department of Commerce oder an Durchsetzungsbehörden wie die FTC oder das DoT weitergeleitet werden. Im Extremfall droht die Streichung von der DPF-Liste.

Für europäische Unternehmen hätte dies unmittelbare Konsequenzen: Fällt die Zertifizierung weg, entfällt die Angemessenheitsgrundlage für laufende Transfers. Unternehmen müssten kurzfristig auf andere Transferinstrumente, etwa Standardvertragsklauseln, umstellen und zusätzliche Prüfungen durchführen. Deshalb sollten Verträge mit US-Partnern Informationspflichten bei Statusänderungen, Sonderkündigungsrechte und Umstellungsmechanismen enthalten, um regulatorische Risiken beherrschbar zu halten.

DPF ersetzt keine Gesamt-Compliance

Das DPF erleichtert Transfers nach Kapitel V DSGVO, ersetzt jedoch nicht die übrigen Anforderungen der DSGVO

Eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, transparente Information der Betroffenen sowie, bei Auftragsverarbeitung, ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO bleiben zwingend.

Unternehmen sollten daher das DPF nicht isoliert betrachten, sondern in ein ganzheitliches Transfer- und Compliance-Konzept einbetten. Dazu gehören dokumentierte Prüfungen des Zertifizierungsstatus, regelmäßige Re-Checks der DPF-Liste sowie eine belastbare Dokumentation der Entscheidungsprozesse. Nur so lässt sich im Beschwerdefall nachvollziehbar darlegen, dass Transfers rechtmäßig und verantwortungsvoll organisiert wurden.

Fazit

Die neuen Verfahrensregeln stärken die Durchsetzung des EU-U.S. Data Privacy Framework und erhöhen zugleich die praktische Relevanz von Beschwerdeverfahren.

Für europäische Unternehmen bedeutet das: Das DPF bleibt ein nutzbares Instrument für Datentransfers in die USA, setzt aber eine strukturierte, vertraglich abgesicherte und dokumentierte Transfer-Governance voraus. Wer insbesondere HR-Daten übermittelt, sollte seine Prozesse so ausrichten, dass sie auch einer koordinierten Prüfung durch mehrere Aufsichtsbehörden standhalten.

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