Metas Pläne zum Agentic Commerce im Lichte des EU-Rechts

Meta Chef Mark Zuckerberg hat das Jahr 2026 zum Wendepunkt für die sogenannte persönliche Superintelligenz erklärt, wobei der Fokus massiv auf dem Agentic Commerce liegt. Meta plant, KI-Agenten einzuführen, die den individuellen Kontext der Nutzenden – einschließlich ihrer Historie, Interessen und sozialen Beziehungen – tiefgreifend verstehen, um maßgeschneiderte Produkte direkt aus dem Geschäftskatalog vorzuschlagen. Für Unternehmen kann diese Entwicklung eine fundamentale Transformation der Kundeninteraktion bedeuten. Gleichzeitig ist diese jedoch in ein engmaschiges Netz europäischer Regulierung wie DSGVO, DSA, DMA und der KI-Verordnung eingebettet.

Kontextbasierte Shopping-Agenten

Die Strategie von Meta sieht vor, Large Language Models (LLMs) direkt mit den Empfehlungssystemen von Facebook, Instagram und WhatsApp zu verschmelzen. Ein zentraler Baustein war hierfür die Übernahme des Agenten-Entwicklers Manus, dessen Technologie in die Business-Produkte integriert wird, um automatisierte Transaktionsprozesse zu ermöglichen. Um diese Vision einer globalen KI-Infrastruktur zu realisieren, plant der Konzern 2026 Investitionen von bis zu 135 Milliarden US-Dollar. Auch Wettbewerber wie OpenAI fördern bereits quelloffene Standards wie das Agentic Commerce Protocol (Instant Checkout).

Regulatorische Leitplanken im EWR

Trotz dieser globalen Ambitionen müssen Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit einer zeitlich versetzten Einführung oder zumindest einer eingeschränkten Funktionsweise rechnen. Die strengen Vorgaben der DSGVO, des Digital Markets Act (DMA) und der KI-Verordnung schaffen Hürden, die in den USA oder Asien in dieser Form nicht existieren. Meta selbst musste bereits Einigungen mit der EU-Kommission über weniger personalisierte Werbeoptionen erzielen, was die volle Entfaltung einer „persönlichen Superintelligenz“ in Europa erschwert.

Der Einsatz dieser autonomen Shopping-Assistenten muss zwingend mit der neuen KI-Verordnung (AI Act) harmonieren. Diese schreibt ab dem 2. August 2026 strikte Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte vor. Parallel dazu unterliegt Meta als „Gatekeeper“ dem Digital Markets Act (DMA). Danach ist eine Bevorzugung eigener Produkte durch die KI-Agenten (Self-Preferencing) untersagt und die Interoperabilität von Messengern wie WhatsApp gefordert. Zudem verpflichtet der Digital Services Act (DSA) die Plattformbetreiber zu umfassender Transparenz bei Empfehlungsalgorithmen und zur proaktiven Bekämpfung rechtswidriger Inhalte,.

Folglich kann wohl aufgrund der hiesigen Rechtslage nicht davon ausgegangen werden, dass allumfassende Agenten-Systeme in der gleichen Intensität und Geschwindigkeit wie auf anderen Weltmärkten erscheinen werden.

Datenschutzrisiken & Fairness by Design

Kritische Stimmen wie die der Signal-Präsidentin Meredith Whittaker warnen vor dem enormen Datenhunger der KI-Agenten, die für ihre Funktion oft umfassende Zugriffsrechte auf Kalender, Kreditkarten und private Nachrichten benötigen. Meta kann zudem auf die umfangreich bei ihnen hinterlegten persönlichen Nutzerdaten aus Facebook, Watsapp und Instagram zugreifen. Dies steht in direktem Spannungsfeld zum Prinzip der Datenminimierung der DSGVO. Daneben versucht das neue Gesetzesvorhaben des Digital Fairness Act (DFA) manipulative Designs und „Dark Patterns“ bei sogenannten Custobots zu unterbinden. Unternehmen müssen daher bereits in der Entwicklungsphase sicherstellen, dass ihre Systeme nach dem Prinzip Fairness by Design gestaltet sind und Schutz vor neuen Angriffsvektoren wie Prompt Injection bieten.

EU droht mit Maßnahmen gegen Metas KI-Monopol auf WhatsApp

Neben datenschutz- und KI-rechtlichen Vorgaben treten zunehmend auch kartellrechtliche Grenzen in den Vordergrund. Am 9. Februar 2026 übermittelte die EU-Kommission Meta eine offizielle Mitteilung von Beschwerdepunkten, in der sie dem Konzern den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auf WhatsApp vorwirft. Hintergrund ist eine im Oktober 2025 angekündigte Änderung der Geschäftsbedingungen für die WhatsApp Business Solution, die seit Januar 2026 den Zugang für KI-Assistenten von Drittanbietern faktisch blockiert und ausschließlich die hauseigene „Meta AI“ zulässt. Die Kommission sieht darin ein erhebliches Risiko, Wettbewerber im schnell wachsenden Markt der KI-Assistenten zu verdrängen, und plant die Verhängung einstweiliger Maßnahmen, um „ernsten und irreparablen Schaden“ für den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum abzuwenden.

Fazit

Der Weg zum Agentic Commerce verspricht zwar erhebliche Effizienzsteigerungen, ist jedoch untrennbar mit komplexen Compliance-Herausforderungen verbunden, die für Meta in Europa zu einer verzögerten Markteinführung führen dürften. Nur wer die regulatorischen Anforderungen frühzeitig in seine digitale Strategie integriert, wird die Potenziale der persönlichen Superintelligenz rechtssicher ausschöpfen können. Wir unterstützen Sie gerne bei der KI-Compliance, der Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Implementierung rechtssicherer Governance-Strukturen in Ihrem Unternehmen.

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