Mit dem Artificial Intelligence Act (AI Act) hat die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz geschaffen. Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft und etabliert ein risikobasiertes Regulierungssystem für KI-Systeme im europäischen Binnenmarkt.
Der Think Tank des Europäischen Parlaments hat in einem Briefing mit Stand 9. Februar 2026 den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum sogenannten „Digital Omnibus on AI“ zusammengefasst. Ausgangspunkt des Vorhabens ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom 19. November 2025, der Änderungen sowohl am AI Act als auch an der Verordnung (EU) 2018/1139 über gemeinsame Vorschriften für die zivile Luftfahrt vorsieht.
Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen digitalen Gesetzgebungspakets. Dieses umfasst zwei Omnibus-Vorschläge: einen zur Vereinfachung von Vorschriften zu Daten und Cybersicherheit sowie einen weiteren zur Anpassung der KI-Regeln. Ziel des Pakets ist es, die digitalen Rechtsvorschriften der EU zu vereinfachen und effektiver zu gestalten sowie europäische Unternehmen bei Innovation und der Reduzierung administrativer Kosten zu unterstützen.
Vereinfachung der digitalen Regulierung
Die Initiative steht im Kontext der von der Europäischen Kommission verfolgten Agenda zur Vereinfachung europäischer Regulierung. Bereits zuvor betonte die Kommission, dass übermäßige regulatorische und administrative Belastungen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beeinträchtigen können.
Auch der sogenannte Draghi-Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit weist darauf hin, dass eine zunehmende Zunahme regulatorischer Anforderungen die Produktivität einzelner Sektoren beeinträchtigen kann., etwa durch steigende Compliance-Kosten oder zusätzliche Markteintrittsbarrieren. Vor diesem Hintergrund wird gefordert, bei der Vereinfachung des europäischen Rechtsrahmens kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie small mid-caps (mittelgroße Unternehmen) besonders zu berücksichtigen.
Zentrale Änderungen am AI Act
Der Vorschlag der Kommission enthält mehrere Änderungen am AI Act, die insbesondere die praktische Umsetzung der Verordnung erleichtern sollen.
Ein zentraler Punkt betrifft den Anwendungszeitplan für die Vorschriften zu Hochrisiko-KI-Systemen. Die ursprünglich für den 2. August 2026 vorgesehene Anwendung soll stärker an die Verfügbarkeit harmonisierter Standards und anderer Compliance-Instrumente gekoppelt werden.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag eine zentralisierte Durchsetzung bestimmter KI-Regeln durch das EU-AI-Office vor. Dieses soll insbesondere die Einhaltung der Vorschriften bei KI-Systemen überwachen, die in sehr großen Online-Plattformen oder Suchmaschinen integriert sind.
Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen unter anderem:
- Anpassungen der Verpflichtung zur Förderung von KI-Kompetenz („AI literacy“)
- Anpassungen der Registrierungspflichten für KI-Systeme
- Übergangsfristen für Kennzeichnungspflichten bei generativer KI
- sowie Klarstellungen zum Zusammenspiel des AI Act mit anderen EU-Rechtsakten, etwa der Datenschutz-Grundverordnung.
Kritik und unterschiedliche Bewertungen
Die vorgeschlagenen Änderungen werden unterschiedlich bewertet. Einige wissenschaftliche Beiträge weisen darauf hin, dass bestimmte Verpflichtungen des AI Act potenziell Auswirkungen auf Innovation und die Entwicklung von KI-Systemen haben könnten. Andere betonen hingegen, dass der AI Act vor allem Leitplanken für eine vertrauenswürdige Entwicklung und Nutzung von KI setze und damit Innovation fördern könne.
Industrieverbände begrüßen den Digital Omnibus überwiegend als Schritt zur Verbesserung der praktischen Umsetzung des AI Act. Verbraucherorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure äußern dagegen Bedenken, dass einzelne Anpassungen, etwa bei Transparenz- oder Registrierungspflichten, bestehende Schutzstandards beeinträchtigen könnten.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) unterstützen grundsätzlich das Ziel, bestehende Umsetzungsprobleme des AI Act zu adressieren. Sie fordern jedoch strenge Grenzen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Bias-Erkennung und -Korrektur.
Fazit und Ausblick
Der Digital Omnibus zu KI zeigt, dass der europäische Gesetzgeber den noch jungen Rechtsrahmen des AI Act bereits kurz nach seinem Inkrafttreten weiterentwickelt. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es insbesondere, Implementierungsprobleme zu adressieren und regulatorische Belastungen zu reduzieren, die sich aus der Anwendung des AI Act ergeben haben. Auch für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren daher von erheblicher praktischer Bedeutung.
Eine endgültige Position des Parlaments steht noch aus. Die Beratungen im Rat der Europäischen Union laufen parallel. Damit bleibt abzuwarten, in welcher Form der Digital Omnibus zu KI letztlich verabschiedet wird und welche konkreten Anpassungen sich daraus für den europäischen KI-Rechtsrahmen ergeben.
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