Schlagwort: Konzern-Autragsverarbeitung

Datenübermittlungen innerhalb eines Konzerns

7. Februar 2019

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennt kein Konzernprivileg. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von einem Konzernunternehmen an ein anderes bedarf einer Rechtsgrundlage wie jede andere Übermittlung an einen Dritten auch. Als Rechtsgrundlage kommen sämtliche Tatbestände des Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Betracht.

Werden bestimmte Prozesse / Aufgaben in einem Konzernverbund zentral von einer Stelle wahrgenommen, wie bspw. die Verwaltung der Mitarbeiterdaten, kann in der Regel das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Erwägungsgrund 48 bietet in Rahmen der nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO durchzuführenden Interessenabwägung eine Hilfestellung. Er lautet:

„Verantwortliche, die Teil einer Unternehmensgruppe oder einer Gruppe von Einrichtungen sind, die einer zentralen Stelle zugeordnet sind können ein berechtigtes Interesse haben, personenbezogene Daten innerhalb der Unternehmensgruppe für interne Verwaltungszwecke, einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Beschäftigten, zu übermitteln.“

Danach kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten innerhalb eines Konzernverbunds zur Verwaltungsoptimierung und -vereinfachung ein berechtigtes Interesse für einen Datenaustausch innerhalb des Konzerns darstellen.

Die Auslagerung von bestimmten Tätigkeiten auf eine Konzerngesellschaft in einem Konzernverbund stellt darüber hinaus eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO dar. Es bedarf daher des Abschlusses eines Vertrages über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO.