Google: Rekordstrafe für Cookie in Safari-Browser

15. August 2012

Wie die Federal Trade Commission (FTC) vermeldete, ist das Verfahren um die durch Google initiierten und dabei die Datenschutz-Einstellung umgehenden Cookies im Safari-Browser mit der zuständigen US-Heimatschutzbehörde nach Zahlung einer Rekordstrafe von 22,5 Millionen Dollar (18,2 Millionen Euro) beendet.

Das Vorgehen von Google war dabei ebenso kreativ wie rechtswidrig, hatten es die Entwickler des IT-Giganten doch geschafft, ohne die Zustimmung der Safari-Nutzer Cookies auf deren Geräten zu hinterlassen, welche Rückschlüsse auf deren Verhalten im Netz zuließen. Apples Standardbrowser Safari blockte im Gegensatz zu anderen Browsern standardmäßig die Cookies von Dritten. Einer Seite, auf der ein Anwender ein Formular in einem Werbebanner ausfüllt, war es jedoch durch Apple erlaubt, einen Cookie zu setzen. Google versteckte einen Cookie dabei in einem unsichtbaren Formular eines “+1-Button”, der dem Browser einen Nutzerzugriff vortäuschte und so den Cookie auf der Festplatte der Safari-User installierte. Dieser Google-Button dient eigentlich der Weiterempfehlung von Webinhalten durch Google-Plus-User. Publik wurde das Vorgehen Anfang 2012 als das Wall Street Journal die Praxis der Öffentlichkeit offenbarte. Google relativierte die Vorwürfe und erklärte, es seien keine persönlichen Informationen erfasst worden und ergänzte nun, der Konzern würde höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards wahren.

Die Höhe der Strafe erscheint dabei in einem wechselhaften Licht. Einerseits sei des laut FTC die höchste Strafe, die je einem Unternehmen auferlegt worden sei. Betrachtet man jedoch den Quartalsgewinn in Höhe von 2,8 Milliarden Dollar wird ersichtlich, dass die Strafe nicht einmal einen Tagesgewinn von Google ausmacht. Wesentlich schwerer wird der wiederholte Imageschaden wiegen. Nach den erst kürzlich diskutierten Vorgängen um rechtswidrig erhobene WLAN-Daten und deren weiterhin nicht vollständigen Löschung begeht Google mit dem neuerlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit den zweiten schweren Datenschutzverstoß.

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