Bundesdatenschutzbeauftragte fordert mehr Befugnisse

4. September 2014

Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) gehen die Gesetzespläne zur Stärkung der Unabhängigkeit ihres Amtes noch nicht weit genug. Ein weiteres wichtiges Element für eine effektive Datenschutzaufsicht sei die Erweiterung der Sanktions- und Eingriffsbefugnisse, sagte Voßhoff gegenüber dpa.

Zuvor hatte Voßhoff bereits kritisiert, dass dem “erhöhten Personalbedarf nicht ausreichend Rechnung getragen” werde. Die Unabhängigkeit der obersten Datenschutzbehörde verursachen Voßhoff zufolge einen “personellen Mehraufwand”. Dieser dürfe aber “nicht zu Lasten der Facharbeit” gehen. Es sollen aber nach den Plänen der Bundesregierung nur vier zusätzliche Personalstellen eingerichtet werden. Derzeit hat das Amt knapp 90 Mitarbeiter.

Das Gesetzesvorhaben soll ihr Amt zumindest autonomer machen und ihrer Behörde den Status einer obersten Bundesbehörde einräumen. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.
Der Grund für die Gesetzesänderungen ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der gemäß EU-Recht die Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht einfordert.

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