Datenschutzpflicht der Zeugen Jehovas
Die Zeugen Jehovas sind dafür bekannt, dass sie von Tür zu Tür ziehen um mit den angetroffenen Menschen über deren Glauben zu reden.
Dabei machen sie sich häufig Notizen über den Gesprächsverlauf. Diese Notizen beinhalten insbesondere Angaben über Religionszugehörigkeit und Familienstand des Gesprächspartners.
In einem Rechtsstreit, der vor dem finnischen Obersten Verwaltungsgericht anhängig ist, wurde die Frage relevant, ob es sich bei diesen Notizen um Datenverarbeitung handelt, auf die das europäische Datenschutzrecht Anwendung findet. Diese Frage legte das Gericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, welches nun entscheiden muss.
Der finnische Datenschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass es sich um eine Datenerhebung handelt, für die sowohl die einzelnen Mitglieder als auch die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas als solche verantwortlich sind und die dem europäischen Datenschutzrecht unterfällt.
Die Zeugen Jehovas hingegen berufen sich darauf, dass die Notizen nur von ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer Religionsausübung angefertigt und nicht weiter gegeben werden, sodass eine Verantwortlichkeit für die Daten im Sinne des Datenschutzrechts nicht besteht.
Der Generalanwalt am EuGH, Paolo Mengozzi, ist in seinem, die Entscheidung des EuGH vorbereitenden, Schlussantrag, der Einschätzung des finnischen Datenschutzbeauftragten gefolgt: Es kommt gerade nicht darauf an, ob Zugriff auf die personenbezogenen Daten besteht, sondern dass die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Erhebung besteht. Nach seinem Antrag handelt es sich bei den Notizen auch nicht um Aufzeichnungen die durch eine natürliche Person zu ausschließlich privaten Zwecken erfolgt sind.
Das Gutachten des Generalanwalts ist nicht bindend, in den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter jedoch den Einschätzungen des Generalanwalts. Das Urteil wird für die nächsten Monate erwartet.