Kursänderung der Aufsichtsbehörden

29. März 2019

Viele Unternehmen gingen kurz nach dem Inkrafttreten der DSGVO von einem strikten Verhalten der Datenschutzaufsichtsbehörden aus. Inzwischen wundern sich nun immer mehr über deren Zurückhaltung.

Obwohl München zu einem der beliebtesten IT-Standorten Europas gehört und viele Unternehmen der IT-Branche Zweigniederlassungen dort unterhalten, gestaltet sich das Hauptgeschäft des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) primär durch Beratungen. Sanktionen hingegen bildeten bis jetzt ehr die Ausnahme. Dieses Verhältnis soll sich durch die Landespolitik nun ändern.

Während 2017 noch ca. 3.700 Beratungsanfragen beim BayLDA zu verzeichnen waren, sind die Anfragen im Jahr 2018 inzwischen auf ca. 9.200 angestiegen. Das bedeutet ca. 384 Anfragen pro Personalstelle. Dies warf die Frage auf, ob eine Beratung überhaupt zu den Pflichtaufgaben der Behörden gehören.

Der Leiter des BayLDA Thomas Kranig sieht den Ansturm der Anfragen grundsätzlich positiv, da die Datenschutzaufsichtsbehörde somit Einblicke in die Umsetzung der DSGVO durch die Unternehmen erlangt. Aufgrund der Masse müssen Anfragen jedoch immer wieder aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden. Der Grund für die Kapazitätsproblematik geht daraus hervor, dass die Personalstellen gegenwärtig nicht aufgestockt werden. Der BayLDA muss somit die Beratungstätigkeit “weitgehend einstellen”.

Anderen Datenschutzaufsichtsbehörden ergeht es ähnlich. Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte stellte die Beratung bereits im November weitgehend ein. Ausschließlich Vereine und Verbände werden mittels einer eigenen Hotline noch weiter beraten.