E-Scooter: „Die Daten fahren mit“

26. September 2019

In immer mehr Städten sind E-Scooter schon unterwegs. Jeder Nutzer sollte sich trotzdem Gedanken darüber machen, dass die Nutzung eines E-Scooters einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern darstellen könnte. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bestätigt dies mit seiner Aussage: „Diese neue Form urbaner Mobilität wird von vielen Anbietern nur unter einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern zur Verfügung gestellt.“

Wer diese neue Form urbaner Mobilität leihen will, braucht eine App und eine Registrierung. Bei der Registrierung erheben die E-Scooter-Anbieter nicht nur Kontaktdaten, Kontodaten und Daten zur Nutzung des Internetangebots, sondern auch Standortdaten (Start- und Abstellort sowie Fahrverlauf), Daten von verlinkten Drittanbieterdiensten sowie Daten von Marketing- und Werbepartnern des Anbieters. Auf diese Weise könnten die E-Scooter-Anbieter Bewegungsprofile jedes einzelnen Nutzers erstellen.

Die Bewegungsprofile der Nutzer sind wirtschaftlich von besonderer Bedeutung nicht nur für die Anbieter, sondern auch für Geschäftspartner, Werbetreibende und für lokale Verkäufer von Waren und Dienstleistungen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kritisierte, dass diese Daten „Treibstoff für digital getriebene Geschäftsprozess“ sind.

Johannes Caspar erklärt zudem, dass die Datenschutzhinweise defizitär seien. Außerdem ist sehr unklar, welche Daten zu welchen Zwecken von den jeweiligen Anbietern erhoben werden. Deswegen sind „die Datenschutzbestimmungen der Anbieter kritisch durchzusehen“. Er empfiehlt: „Bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen kann eine Beschwerde bei der örtlichen oder der für den Anbieter zuständigen Datenschutzbehörde eingelegt werden.“