Themenreihe Datenschutz und Corona – Teil 8: Homeschooling und Datenschutz

26. März 2020

Die Corona Krise hat das gesellschaftliche Leben fest im Griff. Auch das Schulwesen ist hiervon nicht verschont geblieben. Die Schulen in ganz Deutschland wurden geschlossen. Im Saarland greift diese Maßnahme sogar bis zum 24. April. Dies stellt Lehrer, Schüler und Eltern vor neue und schwierige Herausforderungen. Lehrer sind gezwungen Wege und Mittel zu finden den Lernstoff von zuhause aus zu vermitteln. Eltern müssen es wiederum schaffen, den Heimunterricht ihrer Kinder mit der eigenen Arbeit zu vereinbaren. Aber auch Schüler sind dazu angehalten den Unterrichtstoff selbstständig auf- und nachzuarbeiten.

Der Austausch zwischen den Lehrern und den Schülern zuhause findet dabei über Emails, Social Media Kanäle oder verschiedene Lernportale statt. In unserem heutigen Beitrag wollen wir in Kürze zusammenstellen, welche datenschutzrechtlichen Aspekte beim sog. Homeschooling beachtet werden müssen, welche sicheren Austauschmöglichkeiten zwischen Schule und Schüler bestehen und welche Lernportale den Anforderungen der DSGVO am ehesten gerecht werden.

DSGVO gilt auch für Schulen

Die Schule hat sich an die Vorgaben und Richtlinien der DSGVO zu halten. Sie ist als Verantwortlicher anzusehen und hat beispielweise einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder muss darauf achten, dass jede Datenverarbeitung oder -übermittlung aufgrund der entsprechenden Rechtsgrundlage erfolgt. Dies erfordert auch einen verantwortungsvollen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien, vgl. Art. 32 DSGVO.

Um den Schutz von Schülerdaten zu gewährleisten haben Schulen und Lehrkörper, gerade auch in Bezug auf Homeschooling, hier einiges zu beachten:

  • Sollte für eine Datenverarbeitung keine Rechtsgrundlage vorliegen, z.B. zur Veröffentlichung von Bildern von Personen, ist eine entsprechende Einwilligung der Betroffenen erforderlich, vgl. Art. 7 Abs. 1 DSGVO,
  • Bei der Verarbeitung von Schülerdaten sind Schulen und Lehrer dazu angehalten, auf die Datensicherheit zu achten. Es ist daher auf ein angemessenes Schutzniveau zu achten, vgl. Art 32 DSGVO. Dies z.B. durch regelmäßige Datensicherungen oder das Updaten eigener Geräte,
  • Unbefugte Dritte müssen vom Zugriff auf die Daten ausgeschlossen werden. Eine Datenübermittlung an Dritte ist ohne Weiteres nicht gestattet,
  • Sind die verarbeiteten Daten nicht mehr erforderlich, sind diese zu löschen.

Der Austausch zwischen Lehrer, Schüler & Eltern

Immer wieder problematisch ist die Frage, welche Kommunikationskanäle ausreichenden Datenschutz und Datensicherheit bieten. Whatsapp, Facebook und Instagram gelten als Datensammler und sind für die Kommunikation zwischen Schüler und Lehrer in einigen Bundesländern, wie z.B. in Hamburg, sogar komplett untersagt. In anderen Bundesländern werden lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Der Bundesbeauftragte Für Datenschutz Ulrich Kleber rät von der Nutzung von WhatsApp ab.

Rheinland-Pfalz nutzt zur Kommunikation hingegen eine auf Moodle basierende Lernplattform. Diese ist kostenfrei und läuft auf landeseigenen Servern. Eine Datenübermittlung an Drittländer findet nicht statt. Daneben empfiehlt der Landesdatenschutzbeauftragte europäische Messenger-Anbieter wie (z. B. Pidgin/OTR, Hoccer, Chiffry, Wire oder Threema).

Darüber hinaus unterscheidet sich die externe Kommunikation zwischen Schule und Schüler von Bundesland zu Bundesland sehr. Auch unter den Schulen gibt es immer wieder Unterschiede.

Eine allgemeine Untersuchung einzelner Messenger-Dienste hat die Verbraucherzentrale NRW vorgenommen. Gerade Threema und Hoccer stechen als anonym nutzbare Messenger heraus.

Online-Lernplattformen

Online-Lernangebote gibt es viele. Bei der Auswahl sollte folgendes beachtet werden:

  • werden durch die Applikation (freiwillige) Daten erfragt, sollte dem Grundsatz der Datensparsamkeit gefolgt, d.h. so weinige Angaben wie möglich gemacht werden.
  • im Allgemeinen sollten Eltern die Privatsphäre ihrer Kinder so gut es geht schützen. Das heißt, sie sollten kontrollieren, welche Lernprogramme genutzt werden und Kinder bei der Installation und Anmeldung unterstützen.

Zur Frage, welche Online-Lernplattformen zu empfehlen sind, hat die Seite Datenschutzbeauftragter-info.de kürzlich verschiedene Anbieter vorgestellt und auf ihren Datenschutz untersucht.

Dabei scheint besonders StudySmart zu überzeugen. Neben einem umfangreichen Angebot für Schüler und Studenten, ist für die Anmeldung nur eine Emailadresse erforderlich. Zur Verwendung der Applikation ist nur noch das jeweilige Bundesland anzugeben. Eine Verarbeitung von Nutzerdaten soll lediglich zur Optimierung der Plattform und der Auswertung von Lernzeit und -fortschritt erfolgen. Problematisch ist, dass StudySmart u.a. Applikationen von Google und Facebook nutzt. Der damit verbundene Datentransfer in die USA soll zwar pseudonymisiert erfolgen, eine Herausgabe an US-Behörden kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Eher kritischer bewertet wird die Plattform SimpleClub. Diese bietet Lernvideos für Schüler der 8. Bis 13. Klasse an. Sie erhebt jedoch wesentlich mehr Daten als StudySmart und nutzt ebenso Applikationen wie zum Beispiel Facebook.

Auch LernAttack erhebt viele Daten zur Anmeldung. Die von Duden entwickelte Lernplattform bietet Videos und Aufgaben für Schüler ab der vierten Klasse. Auch hier werden Applikationen von beispielsweise Facebook genutzt. Anders als SimpleClub wird hier aber ausdrücklich über die Datenverarbeitungen informiert.

Chance zur Digitalisierung des Schulwesens

Die Digitalisierung der Schulen schreitet in den Bundesländern mit unterschiedlichem Tempo voran. Je nach Schule gibt es hier immense Unterschiede. Die aktuelle Krise kann hier jedoch als Chance verstanden werden die Schulen ins digitale Zeitalter voranzutreiben und gleichsam für einen hohen Datenschutzstandard sorgen.

Unsere Themenreihe Datenschutz und Corona endet morgen mit unserem neunten und letzten Beitrag zum Thema Gesellschaftliche Einschätzung zur Wichtigkeit des Datenschutzes in Zeiten der Corona-Krise.

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Wir wünschen Ihnen nur das Beste, bleiben Sie gesund und schützen Sie sich und andere.