Überwachung am Arbeitsplatz

11. Januar 2021

Die Überwachung von Angestellten ist für manche Arbeitgeber nicht nur per Videoüberwachung eine Option (wir berichteten), sondern auch direkt am Arbeitsrechner. Aufgrund der Zunahme der Home-Office-Tätigkeit weltweit, haben sich manche Arbeitgeber, getreu dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, auch intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt, als zuvor.

Dabei ist aber zu beachten, dass – genau wie bei einer Videoüberwachung – eine anlasslose Überwachung ohne konkrete Verdachtsmomente rechtlich nicht zulässig ist. Der Vorgesetzte darf solche Kontrollen nur einführen, wenn er einen konkreten Verdacht auf ein pflichtwidriges oder strafbares Handeln zu seinen Lasten hegt.

Eine Überwachung am Arbeitsplatz ist technisch unkompliziert über Logfiles möglich, wenn der Angestellte einen Laptop vom Arbeitgeber erhält oder die gesamte Arbeitsumgebung auf einem Terminalserver des Arbeitgebers liegt.

Daneben gibt es die Option, dass auch eine Überwachung der Arbeitsweise und -Intensität der Angestellten direkt durch das genutzte Programm möglich ist. Beispielsweise bieten die Microsoft Office-Programme die Möglichkeit an, eine Produktivitätsbewertung vorzunehmen. Damit ist es möglich Daten darüber zu sammeln, wie viele Dateien der Angestellte aufruft, mit Kollegen teilt oder als Anhang verschickt. Gesammelt werden Kennzahlen wie: Kommunikation, Besprechungen, Zusammenarbeit an Inhalten, Teamarbeit, Mobilität, Endpunktanalyse, Netzwerkverbindungen und Microsoft 365 Apps-Integrität.

Microsoft weist darauf hin, dass die Informationen nur zur Weiterentwicklung der digitalen Transformationen mit Microsoft 365 vorgesehen sind. Allerdings können besonders neugierige Arbeitgeber anhand dieser Daten eine Produktivitätsbewertung auslesen und mit anderen Mitarbeitern vergleichen.

Diese Produktivitätsbewertung ist standardmäßig deaktiviert. Arbeitgeber sollten sich auch gut überlegen, ob sie diese Option aktivieren möchten. Denn wenn Angestellte mitbekommen, dass sie untereinander verglichen werden, führt das zu einer größeren Stressbelastung und kann letztlich die Produktivität verringern.

Eine solche systematische personenbezogene Überwachung darf außerdem rechtlich nicht ohne Einwilligung des Mitarbeiters erfolgen. Eine Ausnahme stellt der oben erwähnte konkrete Verdachtsmoment dar.

Arbeitgeber sollten also entweder ganz auf eine Überwachung verzichten oder die Ergebnisse anonymisiert bzw. in übergeordneten systematisch angelegten Zahlengruppen anzeigen lassen. So sind keine Rückschlüsse auf den einzelnen Mitarbeiter möglich, aber es ist trotzdem ersichtlich, bei welchen Punkten Verbesserungsbedarf besteht.