EU-Rat einigt sich auf Entwurf zur E-Privacy-Verordnung

28. Februar 2021

Am 10. Februar 2021 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein Verhandlungsmandat für die überarbeiteten Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste. Durch diese aktualisierte Version soll festgelegt werden, in welchen Fällen Anbieter elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten oder Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf den Geräten der Endnutzer gespeichert werden.

Der ursprüngliche Text wurde von der Kommission erstmals im Januar 2017 vorgelegt, Monate nachdem Europas Flaggschiff der Datenschutzreform, die Datenschutzgrundverordnung, fertiggestellt worden war. Der neue Text wurde unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft ausgearbeitet und wird die Grundlage für die Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament über die endgültigen Bedingungen der Datenschutzverordnung für elektronische Kommunikation bilden. Der portugiesische Vorsitz wird nun Gespräche mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Wortlaut einleiten.

Die bestehende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 muss aktualisiert werden, um neuen technologischen Entwicklungen und Marktentwicklungen – wie der derzeit weit verbreiteten Nutzung der Internet-Sprachtelefonie (Voice-over-IP/VoIP), den webgestützten E‑Mail- und Nachrichtenübermittlungsdiensten  sowie neuen Techniken zur Verfolgung des Online-Verhaltens der Nutzer – Rechnung zu tragen, so der Rat.

Als spezielleres Gesetz („lex specialis“) zur Datenschutz-Grundverordnung wird sie die bisherige Verordnung konkretisieren und ergänzen. So gelten im Gegensatz zur DSGVO viele Bestimmungen über die Privatsphäre und elektronische Kommunikation sowohl für natürliche als auch juristische Personen.

Es sei das erklärte Ziel, die digitale Transformation in Europa voranzutreiben. Insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie arbeitet die EU daran, den technologischen Wandel zu beschleunigen. Die Digitalisierung ist für das Wachstum und die Widerstandsfähigkeit der EU von großer Bedeutung. Die EU arbeitet aktuell an mehreren politischen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, das Ziel des digitalen Übergangs zu erreichen. Dabei sind die wichtigsten Politikbereiche digitale Dienste, Datenwirtschaft, künstliche Intelligenz, Basistechnologien, Konnektivität und Cybersicherheit. Ein Schlüsselelement des digitalen Übergangs ist der Schutz der Werte der EU sowie der Grundrechte und der Sicherheit der Bürger.

Die Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie war längst überfällig. Es ist aber wahrscheinlich, dass der aktuelle Vorschlag im Laufe der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament noch einige Änderungen erfahren wird. Die Verordnung würde dann zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.

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