Booking.com muss Strafe zahlen

6. April 2021

Weil Booking.com einen Datenschutzvorfall zu spät gemeldet hat, hat die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) eine Strafe in Höhe von 475.000 Euro verhängt. Bereits 2019 konnten Hacker auf die Daten von über 4000 Kunden zugreifen, darunter auch Personalausweis- und Kreditkartendaten. Die Entscheidung zeigt, dass nicht nur die Verhinderung von Datenpannen höchste Priorität hat, sondern auch der konstruktive Umgang mit den Betroffenen und der Aufsichtsbehörde, wenn es doch einmal zur Datenpanne gekommen ist.

Über Mitarbeiterkonten mehrerer Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten haben die Hacker Zugang zu den Daten bekommen. Dieser Zugang könnte durch “social-engineering”-Techniken (im negativen Kontext: das Ausnutzen einer Schwachstelle eines Menschen) oder Phishing erlangt worden sein. Daher sieht sich Booking.com nicht in der Verantwortung und stellt sich auf den Standpunkt, die Daten seien nicht über die eigene IT-Infrastruktur abgegriffen worden.

Die AP sieht hingegen Hinweise auf eine Mitverantwortung des Betreibers. Das große Problem für Booking.com ist jedoch, dass sie die Datenpanne erst nach 22 Tagen den betroffenen Kunden und nach 25 Tagen der Aufsichtsbehörde gemeldet haben. Nach Artikel 33 Abs. 1 DSGVO muss eine entsprechende Meldung aber binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden beim Verantwortlichen erfolgen. Booking.com arbeitet nun an einer Verbesserung seiner internen Prozesse.