Entwurf für Mobilitätsdatengesetz vorgelegt

14. Mai 2024

Die Planung von länder- und verkehrsmittelübergreifenden Reisen gestaltet sich oft als kompliziert und zeitaufwändig. Doch ein am 08.05.2024 bekannt gewordener Gesetzesentwurf  könnte diese Probleme lösen. Volker Wissing (FPD) hat einen Entwurf für ein Mobilitätsdatengesetz vorgelegt, dass Verkehrsdaten vernetzen soll. Dabei ist insbesondere das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spannend.

Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln

Insbesondere, wenn man plant, Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln durchzuführen, merkt man schnell, welche organisatorischen Herausforderungen dies mit sich bringt. Mit dem E-Scooter zur Bushaltestelle, von da mit dem Bus zum Hauptbahnhof, wo der ICE dann zum Reiseziel befördert. Da es sich hierbei regelmäßig um andere Beförderungsunternehmen hat, muss man meistens in verschiedenen Apps unterschiedliche Tickets kaufen. Das kann schnell zeitaufwändig und kompliziert werden. Bei Reisen in ein anderes Land wird es noch anspruchsvoller.

Der Gesetzesentwurf

Um dieses Problem zu meistern, habe das Verkehrs- und Digitalministerium unter der Leitung von Volker Wissing (FDP) nun einen Entwurf für ein Mobilitätsdatengesetz vorgelegt, wie Tagesspiegel Background berichtet. Hiermit will man einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrags umsetzen.

Vernetzung von Mobilitätsdaten

Das neue Gesetz zielt darauf ab, Mobilitätsdaten besser zu vernetzen und somit multimodale Reisen zu vereinfachen. Das bedeutet, dass in unserem oben beschriebenen Fall die Daten des örtlichen Busunternehmens mit denen der E-Scooter-Vermietung und denen der Deutschen Bahn ausgetauscht und vernetzt werden können. Dies soll es zukünftig ermöglichen, für eine Reise mit unterschiedlichen Beförderungsunternehmen nur noch eine App nutzen zu müssen.

Begriff Mobilitätsdaten

Nach einem Dokument über Eckpunkte zum Mobilitätsdatengesetz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) (abrufbar hier) „sind unter Mobilitätsdaten die Reise- und Verkehrs-Infrastrukturdaten“ im Sinne des EU-Rechtsrahmen zu verstehen. Hierzu zählen insbesondere Sachdaten, wie etwa Informationen über Parkplätze, Tankstellen, Staus, Verkehrsregeln, Fahrpläne, Haltestellen, Fahrradständer und Verspätungen. Laut dem Gesetzesentwurf seien personenbezogenen Daten von der Weitergabe ausgeschlossen.

Verhältnis zur DSGVO

Deshalb dürfte in der Regel ein Bezug zu natürlichen Personen nicht bestehen. Unter gewissen Umständen ist es jedoch denkbar, dass Mobilitätsdaten einen Personenbezug aufweisen, wenn man mit gewissen Identifikationsmerkmalen eine Zuordnung herstellen kann. Dann handelt es sich allenfalls um pseudonymisierte Daten. In diesem Fall müssen Mobilitätsanbieter parallel hierzu die DSGVO beachten.

Da nach aktuellem Kenntnisstand das Gesetz jedoch die Weitergabe personenbezogener Daten verbietet, wird das Gesetz voraussichtlich erst gar nicht als Rechtsgrundlage in Betracht kommen, womit eine Kollision ausgeschlossen ist. Es würde dann nur auf die DSGVO ankommen. Das bestätigte auch Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Rede zum Mobilitätsdatengesetz am 12.04.2024. Laut ihm wird der Datenschutz „fast gar nicht […] berührt sein, weil es nicht um Personendaten, sondern um Verkehrsdaten geht“. Selbstverständlich werde man die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Beförderungsunternehmen und sonstigen Verantwortlichen kontinuierlich überwachen.

Zentrale Rolle der BASt

Im Zentrum des Gesetzes steht die Schaffung eines Bundeskoordinators. Dieser soll die im Gesetz fehlenden Leitlinien und Standards der Datenübertragung festlegen. Dies solle stets angepasst an den jeweiligen technischen Fortschritt passieren. Weiterhin soll er auch als Beschwerdestelle fungieren. Die Rolle des Koordinators soll in Zukunft die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) übernehmen. Zudem soll der Bundeskoordinator auch dazu beitragen international Datenmobilität zu ermöglichen.

Fazit

Leicht verspätet wurde hiermit ein Entwurf für ein Mobilitätsdatengesetz vorgelegt. Dies stellt einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung der Reisebuchung über verschiedene Verkehrsmittel hinweg dar. Die bessere Vernetzung und Koordination von Mobilitätsdaten soll Reisen effizienter und nutzerfreundlicher gestalten. Eine Überschneidung mit den Vorgaben der DGSVO scheint unwahrscheinlich. Laut dem Medienbeitrag ist ein Inkrafttreten erst Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Bis zur vollständigen Gültigkeit könnte es bis 2026 dauern.

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