Entwurf für Beschäftigtendatengesetz vorgelegt

29. Oktober 2024

In der digitalen Arbeitswelt spielt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) eine zunehmend bedeutende Rolle. Automatisierte Prozesse werden genutzt, um Arbeitsabläufe zu optimieren, Entscheidungen zu beschleunigen und die Effizienz zu steigern. Doch der Einsatz von KI zur Überwachung von Beschäftigten und zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen stößt zunehmend auf Kritik, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund haben das Innenministerium (BMI) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf für ein Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) vom 08.10.2024 vorgelegt.

Der Gesetzesentwurf

Das BeschDG soll zukünftig eine bessere Balance zwischen den Interessen des Arbeitgebers an Überwachung und denen des Arbeitnehmers an Privatsphäre und Datenschutz schaffen. Bereits im April 2023 wurde bekannt, dass BMI und BMAS neue Reglementierungen für den Beschäftigtendatenschutz planen. Zuvor hatte bereits 2022 auch die Datenschutzkonferenz ein modernisiertes an die sich entwickelnde Digitalisierung angepasstes Beschäftigtendatenschutz gefordert. Nun haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser einen gemeinsamen Referentenentwurf „zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt“ auf den Weg gebracht.

Umfassende Durchleuchtung verhindern

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die automatisierte Bewertung von Beschäftigten sowie die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen durch KI stärker zu regulieren. Datenschützer kritisieren seit Langem, dass solche Maßnahmen tief in die Privatsphäre der Mitarbeiter eingreifen und ihre informationelle Selbstbestimmung gefährden. Das neue Gesetz soll dieser Überwachung klare Grenzen setzen und eine „umfassende Durchleuchtung verhindern“. Automatisierte Bewertungen und Profiling dürfen demnach nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen und erfordern umfassende Transparenz seitens der Arbeitgeber.

Transparenz und Aufklärung

Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Erhöhung der Transparenz für Beschäftigte. So sollen Kennzeichnungs- und Informationspflichten dafür sorgen, dass Beschäftigte genau wissen, wann und zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet werden. Durch ein gesteigertes Vertrauen der Arbeitnehmer könne dann auch der Einsatz neuer Technologien erhöht werden. Gerade die Funktionsweise von KI-Systemen bleibe laut dem Entwurf für viele Mitarbeiter oft eine “Black Box”, deren Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind. Dies kann zu tiefgreifenden Konsequenzen führen, etwa wenn automatisierte Prozesse über Einstellungen, Beförderungen oder Kündigungen entscheiden. Der Entwurf fordert deshalb erweiterte Informationspflichten, um den Beschäftigten die nötige Kontrolle über ihre Daten zu ermöglichen.

Grenzen der Leistungskontrolle

Besonders sensibel ist das Thema der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten. Videoüberwachung und Ortung. Zunächst sind Maßnahmen wie eine längerfristige Leistungskontrolle oder die Überwachung von Sanitär- oder Umkleideräumen generell verboten. Daneben sind Videoüberwachung oder Ortung nur zulässig, wenn dies für das Beschäftigungsverhältnis, zur Erfüllung von Arbeitgeberpflichten oder zur Wahrung von Geschäftsinteressen notwendig ist. Zudem dürfen solche Maßnahmen nur kurzzeitig und entweder stichprobenartig oder anlassbezogen durchgeführt werden. Auch automatisierte Erkennung von Emotionen sowie die Analyse sozialer Beziehungen am Arbeitsplatz sollen grundsätzlich unzulässig sein.

Limitierung in der Bewerbungsphase

Im Rahmen des Bewerbungsprozesses schafft der Entwurf „Rechtsklarheit darüber […], welche Fragen Arbeitgeber stellen dürfen und wann Gesundheitsuntersuchungen oder psychologische Tests erlaubt sind“. Neben der allgemeinen Erforderlichkeit der Information muss die Einholung einer solchen auch mit wissenschaftlichen Normen übereinstimmen.

Fazit

Der Entwurf für ein Beschäftigtendatengesetz stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen und fairen Beschäftigtendatenschutz dar. Während KI am Arbeitsplatz zweifellos Chancen für effizientere Prozesse bietet, dürfen die Rechte der Beschäftigten nicht aus den Augen verloren werden. Der Entwurf schafft klare Regelungen, die Transparenz und Rechtssicherheit fördern sollen, und setzt sinnvolle Grenzen für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen. Als nächstes muss der Entwurf das Kabinett passieren, bevor es dem Bundestag vorgelegt wird.