Verbesserung der internationalen DSGVO-Durchsetzung

27. November 2024

Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat sich die EU als Vorreiterin im Datenschutz positioniert. Dennoch zeigen sich deutliche Schwächen bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung. Deshalb hat der europäische Verbraucherverband (Bureau Européen des Unions de Consommateurs, BEUC) am 20.11.2024 ein Positionspapier veröffentlicht. Hierin kritisiert er, dass Verfahren zwischen nationalen Datenschutzbehörden oft zu langsam und ineffizient verlaufen. Dies beeinträchtige die Durchsetzung der Rechte von Betroffenen und untergrabe das Vertrauen in die DSGVO.

Herausforderungen der grenzüberschreitenden DSGVO-Durchsetzung

Die DSGVO sieht bei grenzüberschreitenden Datenschutzverletzungen ein Verfahren vor, bei dem die federführende Datenschutzbehörde des betroffenen Unternehmens die Hauptverantwortung trägt. Unterstützt wird sie von den betroffenen Behörden der übrigen Mitgliedstaaten. Dieses Modell ist zwar auf einheitliche Entscheidungen ausgerichtet, erweist sich in der Praxis jedoch oft als ineffizient. Eine der größten Herausforderungen bei der Durchsetzung der DSGVO besteht in der fehlenden zeitlichen Begrenzung für die Bearbeitung von Fällen. Oft ziehen sich Verfahren über Jahre hin. Zusätzlich erschweren unterschiedliche nationale Herangehensweisen und eine mangelnde Koordination zwischen den Behörden eine zügige und einheitliche Entscheidung.

Als aktuelles Beispiel nennt der BEUC in seiner Pressemitteilung Beschwerden über Googles Standort-Tracking-Praktiken. In diesem Zusammenhang hatten europäische Verbraucherschutzverbände bereits 2018 Beschwerden eingereicht. Der BEUC erklärt, dass man bislang noch auf einen Abschluss des Verfahrens warte.

Reformvorschlag zur verbesserten Durchsetzung des Datenschutzes

Um diesen Missständen entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission im Juli 2023 eine Reform vorgeschlagen, die zusätzliche Verfahrensregeln für die grenzüberschreitende Durchsetzung der DSGVO festlegt. Das EU-Parlament hat im April 2024 dann bekannt gegeben, dass sich seine Mitglieder auf eine Position zu neuen Verfahrensregeln geeinigt haben.

Die neuen Vorschriften sollen die Kooperation zwischen nationalen Datenschutzbehörden stärken und vereinfachen. Dafür soll es vor allem spezielle Streitbeilegungsmechanismen und bestimmte vereinheitlichte Verfahrensvorschriften und -rechte geben. Um Verfahren effizienter zu gestalten, sollen auch klare und harmonisierte Fristen festgelegt werden.

Verbesserungsvorschläge des BEUC

Doch auch diese Vorschläge erfordern laut dem BEUC technische Anpassungen, um eine verbraucherfreundlichere und rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. Deshalb listet das BEUC in seinem Positionspapier verschiedene Vorschläge auf, die für eine effizientere Durchsetzung sorgen könnten.

Ein zentraler Punkt ist die Einführung klarer und verbindlicher Zeitlimits für die Bearbeitung von Beschwerden. Sowohl die federführende Behörde als auch die betroffenen nationalen Behörden sollten an feste Fristen gebunden werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Weiterhin wird gefordert, dass Beschwerdeführer auf jeder Verfahrensstufe ein Recht auf Anhörung erhalten. Dies soll insbesondere auch für vorläufige Feststellungen und die Erstellung eines Entscheidungsentwurfs gelten.

Zudem hebt der BEUC hervor, dass es einfacher werden muss, Beschwerden einzureichen. Das soll sowohl für Individuen als auch für bürgerrechtliche Organisationen. Im Anschluss sollten Verfahren zeitnah gestartet werden.

Fazit

Die geplante Reform der grenzüberschreitenden DSGVO-Durchsetzung ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Verbrauchern in der EU zu stärken. Gleichzeitig zeigt die Kritik des BEUC, dass noch Anpassungsbedarf besteht. Nur durch klare Regeln, verbindliche Fristen und eine stärkere Einbindung der Betroffenen und ihrer Vertreter kann die DSGVO ein wirksames Instrument zum Schutz der Privatsphäre sein. Es bleibt abzuwarten, ob die EU diese Gelegenheit nutzen wird.