Millionen-Bußgeld wegen Mitarbeiterüberwachung

4. Dezember 2024

Die italienische Datenschutzbehörde hat laut Mitteilung vom 22.11.2024 den Lieferdienst Glovo wegen gravierender Datenschutzverletzungen zu einer Geldstrafe von fünf Millionen Euro verurteilt. Konkret wurde das Bußgeld wegen Mitarbeiterüberwachung verhängt, die durch den Tod eines Angestellten aufgedeckt wurde.

Hintergrund: Tod eines Mitarbeiters

Der Glovo Lieferdienst, gehört seit 2022 zur Delivery Hero Group und stand bereits in der Vergangenheit aufgrund arbeitsrechtlicher Verstöße in der Kritik. Bereits 2022 wurde das Unternehmen in Spanien zu einer Strafe von 79 Millionen Euro verurteilt, da in über 10.000 Fällen Scheinselbstständigkeit festgestellt wurde.

Die Ermittlungen der italienischen Datenschutzbehörde begannen nach einem tragischen Vorfall vor zwei Jahren: Ein Glovo-Mitarbeiter kam bei einem Verkehrsunfall ums Leben und wurde anschließend per E-Mail gekündigt. Der Vorfall sorgte international für Empörung und lenkte die Aufmerksamkeit auf die Arbeitsbedingungen bei Plattformunternehmen.

Umfassende Mitarbeiterüberwachung

Die Plattform Reversing.Works, eine Gruppe von Programmierenden und Datenschützern, spielte bei der Aufdeckung der Datenschutzverstöße eine zentrale Rolle. Sie analysierte die algorithmischen Systeme und Datenpraktiken des Unternehmens, wodurch sich ein beunruhigendes Bild ergab: Glovo überwache seine Mitarbeitenden umfassend und sammele Daten. Insgesamt seien 35.000 Beschäftigte betroffen. Dazu soll auch die Verarbeitung von Standortdaten und Verhaltensinformationen über seine Fahrer ohne Einwilligung zählen, selbst wenn die App im Hintergrund deaktiviert war. Daneben soll es auch an Schutzmaßnahmen und Transparenzmechanismen gemangelt haben. Zusätzlich nutze Glovo biometrische Daten zur Überwachung. Die Überwachung der Arbeitsleistung erfolge durch algorithmische Systeme, deren Funktionsweise für die Betroffenen intransparent bleibe.

5 Millionen Euro Bußgeld

Die italienische Datenschutzbehörde hat nun ihre Untersuchungen abgeschlossen und mitgeteilt ein Bußgeld in Höhe von 5 Millionen Euro gegen Glovo wegen der Mitarbeiterüberwachung verhängt zu haben. Auch die Überwachung mit biometrischen Daten wurde explizit untersagt.

Fazit

Der vorliegende Fall ist ein weiteres Beispiel für die problematischen Praktiken in der Plattformwirtschaft und die daraus resultierenden Konflikte mit Datenschutz- und Arbeitsrecht. Während die Verhängung der Geldstrafe ein deutliches Zeichen setzt, zeigt der Fall auch die systemischen Schwächen bei der Regulierung von Plattformunternehmen auf. Die neue EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Transparenz und Datenschutz im digitalen Arbeitsmarkt zu stärken.