ePA: Eintragung von Patientendaten noch nicht verpflichtend

3. Dezember 2024

Die elektronische Patientenakte (ePA) gilt als zentrales Element der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Trotzdem ist der Startschuss für eine flächendeckende Einführung ins Stocken geraten. Ärzte und Psychotherapeuten müssen deshalb auch vorerst keine Daten in die ePA einstellen.

Elektronische Patientenakte

Die ePA kann bereits seit 2021 bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden und ermöglicht die digitale Speicherung und den Austausch von Gesundheitsdaten. Doch laut einer Umfrage von Bitkom finden 7 von 10 Deutschen, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu langsam fortschreitet. Entsprechend dieses Trends hat Ende letzten Jahres der Deutsche Bundestag zwei Digitalgesetze für die Gesundheitsversorgung verabschiedet, die im Februar mit der Absegnung durch den Bundesrat ihre letzte Hürde überwunden haben. Eine der wesentlichen Veränderungen des neuen Digital-Gesetzes (DigiG) ist die stufenweise automatische Einrichtung der ePA für alle gesetzlich Versicherten ab dem 15.01.2025, soweit kein Widerspruch des jeweiligen Patienten vorliegt. Ein Gutachten des Fraunhofer Instituts für Sichere Informationstechnologie wies jedoch auf verschiedene gravierende Schwachstellen hin, die noch behoben werden müssen.

Keine feste Frist mehr

Der ursprünglich für Mitte Januar 2025 flächenweite geplante Einsatz wurde nun aufgelockert. Zwar müssen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin zu diesem Datum eine entsprechende Akte für Versicherte eröffnen. Der weitere Verlauf soll nun aber von Pilotprojekten in Modellregionen wie Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen abhängen. Erst nach einer positiven Evaluation soll die ePA bundesweit eingeführt werden. Vermutlich passiere dies nach dem ersten Quartal 2025.

Vorerst keine Pflichten für Ärzte

Deshalb sollen auch Ärzte und Psychotherapeuten derzeit von der Verpflichtung befreit sein, Daten in die ePA einzutragen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat hierzu klargestellt, dass vorläufig weder Honorarkürzungen noch Reduzierungen bei der Telematik-Infrastruktur-Pauschale stattfinden würden. Dies habe ihnen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitgeteilt. Die Pflicht greife erst, sobald das BMG dies anordne.

KBV-Vorstandsmitglied, Sibylle Steiner, begrüßt diese Entwicklung und meint, „der neue Rolloutplan des BMG nimmt unnötigen Druck von allen Beteiligten“. Grundsätzlich unterstreicht sie auch, dass sich mit Sanktionen „die Digitalisierung nicht vorantreiben“ lässt und fordert deshalb eine komplette Streichung.

Fazit

Während die ePA das Potenzial hat, die Gesundheitsversorgung zu revolutionieren und Deutschland als Innovationsstandort zu stärken, drohen die aktuellen Verzögerungen, das Projekt zu gefährden. Die Abhängigkeit von positiven Erfahrungen aus den Modellregionen zeigt, dass grundlegende technische und organisatorische Fragen noch nicht geklärt sind. Gleichzeitig stellen Datenschutz, ethische Bedenken und der mögliche Verkauf von Gesundheitsdaten an internationale KI-Unternehmen erhebliche Hürden dar. Als nächstes bleibt nun insbesondere spannend, wie die Testphase in den Modellgebieten ablaufen wird.