EU-Kommission leitet Untersuchung wegen Google’s KI-Antworten ein

Die Europäische Kommission hat eine formelle kartellrechtliche Untersuchung gegen den US-Internetriesen Google eingeleitet, da der Verdacht besteht, dass das Unternehmen Online-Inhalte Dritter rechtswidrig für seine Künstliche Intelligenz (KI) genutzt hat. Die Ermittlungen konzentrieren sich darauf, ob Google durch die Verwendung von Webinhalten und auf YouTube hochgeladenen Materialien für KI-Zwecke, wie etwa das Training seiner generativen KI-Modelle, EU-Wettbewerbsregeln verletzt hat. Konkret prüft die Kommission den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (TFEU).

KI-Zusammenfassungen und unfaire Bedingungen

Im Zentrum der Untersuchung stehen Googles KI-gestützte Dienste wie „AI Overviews“ und der „KI-Modus“, die KI-generierte Antworten auf Suchanfragen direkt in den Suchergebnissen oder im konversationsähnlichen Stil eines Chatbots (KI-Modus) anzeigen. Die EU-Kommission untersucht, inwieweit diese Dienste auf Inhalten von Web-Publishern basieren, ohne dass eine angemessene Vergütung oder die Möglichkeit zum Widerspruch gegen diese Nutzung besteht.

Es liegt der Verdacht nahe, dass Google Verlagen und Urhebern unfaire Bedingungen auferlegt und konkurrierende Entwickler von KI-Modellen benachteiligt. Viele Online-Publisher sind darauf angewiesen, in der Google-Suche aufzutauchen, um Nutzer auf ihre Webseiten zu ziehen, und riskieren daher nicht, den Zugang zur Suche zu verlieren, indem sie der KI-Nutzung ihrer Inhalte widersprechen. Darüber hinaus wird der Umgang mit Inhalten auf der Plattform YouTube beleuchtet: Content-Ersteller müssen Google die Erlaubnis erteilen, ihre Videos unter anderem zum Training generativer KI-Modelle zu nutzen, erhalten dafür jedoch keine Vergütung, während Wettbewerber Googles ausgeschlossen werden.

Die Kommission betont die grundlegenden Prinzipien der europäischen Gesellschaft in Bezug auf diese Angelegenheit. Vizepräsidentin Teresa Ribera formulierte dies deutlich: „Eine freie und demokratische Gesellschaft ist auf vielfältige Medien, offenen Informationszugang und eine lebendige Kreativlandschaft angewiesen“. Sie fügte hinzu, dass KI zwar bemerkenswerte Innovationen bringe, dieser Fortschritt jedoch nicht auf Kosten der Prinzipien gehen dürfe, die im Herzen der europäischen Gesellschaften stünden.

Zuvor: DSA-Beschwerde von Corint Media

Die eingeleitete Untersuchung erfolgt vor dem Hintergrund bereits bestehender regulatorischer Auseinandersetzungen um Googles KI-Praktiken. Die Allianz führender Medien- und Digitalverbände unter der Leitung von Corint Media hatte bereits zuvor eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) gegen Googles Dienst „AI Overviews“ eingereicht. Der Vorwurf in der DSA-Beschwerde lautete, dass Google durch die KI-Zusammenfassungen ein Konkurrenzprodukt zu redaktionellen Inhalten schaffe und somit Medienhäusern Reichweite und Werbeeinnahmen entziehe, was die Refinanzierung gefährde. Corint Media, welche die Urheberrechte deutscher Verlage vertritt, begrüßte die nun von der Europäischen Kommission eingeleiteten Ermittlungen.

Schlussfolgerungen für Unternehmen

Die Untersuchung der EU-Kommission unterstreicht die zunehmenden Risiken der KI-bedingten Entwertung eigener, wertvoller (insbesondere journalistischer) Inhalte im Internet. Für Unternehmen, die Inhalte publizieren und deren Daten potenziell zum Training großer KI-Modelle verwendet werden, wird der Handlungsbedarf dringend. Content-Eigentümer sollten klären, wie sie die Nutzung ihrer Daten für das KI-Training durch große Plattformen lizenzrechtlich und technisch kontrollieren können.

Da die Einhaltung des DSA eng mit den Vorschriften der DSGVO verzahnt ist, sollten Unternehmen zudem sicherstellen, dass ihre Compliance-Strukturen diese Doppelperspektive berücksichtigen. Bei systematischen Verstößen gegen den DSA drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, während Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ebenfalls sehr hohe Geldbußen nach sich ziehen können, wie das Beispiel einer 250 Millionen Euro Strafe der französischen Wettbewerbsbehörde gegen Google in einem ähnlichen Fall zeigt.

Fazit

Die formelle Eröffnung des Kartellverfahrens gegen Google durch die EU-Kommission am 9. Dezember 2025 wegen der Nutzung von Online-Inhalten für KI-Zwecke signalisiert die wachsende regulatorische Bedeutung des digitalen Wirtschaftsgefüges. Das Verfahren, das wie andere europäische Digitalgesetze auf heftige Kritik aus den USA stößt, betont die Notwendigkeit robuster Compliance-Strukturen und eines fairen Umgangs mit Inhalten im KI-Zeitalter. Die Einleitung des Verfahrens stellt zwar noch keinen Nachweis eines Verstoßes dar, verdeutlicht jedoch die erhöhte Überwachung der „Big Tech“-Akteure in Bezug auf ihre KI-Praktiken in Europa.

Betroffene Unternehmen – insbesondere Medienhäuser, Verlage und Content-Plattformen – unterstützen wir umfassend bei der rechtlichen Bewertung, Durchsetzung ihrer Rechte und der Entwicklung belastbarer Compliance- und Lizenzierungsstrategien im KI-Umfeld.