Mit NIS-2, dem Cyber Resilience Act (CRA) und dem Cyber Solidarity Act (CSA) schafft die Europäische Union derzeit ein neues, eng verzahntes Regelungsgefüge für Cybersicherheit. Unternehmen sehen sich dabei nicht nur mit erweiterten Organisations- und Meldepflichten konfrontiert, sondern zunehmend auch mit produktspezifischen Sicherheitsanforderungen und neuen europäischen Krisenmechanismen. Für Verantwortliche stellt sich daher weniger die Frage, ob Handlungsbedarf besteht, sondern wie die unterschiedlichen Vorgaben sinnvoll einzuordnen und praktisch umzusetzen sind. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über das Zusammenspiel von NIS-2, CRA und CSA und zeigt auf, worauf Unternehmen jetzt strategisch achten sollten.
Die drei Regelwerke in Kürze
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen bestimmter Sektoren zu umfassenden Maßnahmen des Cyber-Risikomanagements und zu erweiterten Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Der Cyber Resilience Act (CRA) setzt demgegenüber direkt am Produkt an und etabliert verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Hardware- und Softwareprodukte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Ergänzend zielt der Cyber Solidarity Act (CSA) auf eine bessere Prävention und Bewältigung großskaliger Cyberangriffe durch europäische Kooperations-, Frühwarn- und Krisenreaktionsmechanismen. Zusammen bilden die drei Regelwerke zusammen mit dem Basiswerk des Cybersecurity Acts und weiterer Gesetze der EU-Cybersicherheitspolitik ein abgestimmtes System zur Stärkung der digitalen Resilienz in der EU.
Zusammenspiel und Abgrenzung
NIS-2, CRA und CSA greifen ineinander, indem sie Cybersicherheit auf unterschiedlichen, sich ergänzenden Regelungsebenen verankern. Während die NIS-2-Richtlinie (und dem deutschen NIS-2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstaerkungsgesetz) organisationsbezogene Pflichten für wesentliche und wichtige Einrichtungen normiert (vgl. insbesondere Art. 21 und 23 NIS-2), setzt der Cyber Resilience Act unmittelbar beim Inverkehrbringen und der Bereitstellung von Produkten mit digitalen Elementen an und begründet produktspezifische Sicherheits- und Schwachstellenmanagementpflichten für Hersteller entlang des gesamten Produktlebenszyklus. Diese produktbezogenen Anforderungen wirken faktisch als „Voraussetzung“ für die Erfüllung organisatorischer Pflichten nach NIS-2, etwa im Hinblick auf Lieferketten- und Risikomanagement.
Der Cyber Solidarity Act ergänzt dieses Gefüge auf einer dritten Ebene, indem er europäische Strukturen zur Prävention, Lageerfassung und Reaktion auf großskalige Cybervorfälle schafft. Hierbei begründet er keine eigenständigen Compliance-Pflichten für Unternehmen, entfaltet jedoch aber mittelbar Auswirkungen auf Meldewege und die behördliche Koordination. Für Unternehmen bedeutet dieses Zusammenspiel, dass Cybersicherheits-Compliance nicht mehr isoliert nach einzelnen Rechtsakten betrachtet werden kann, sondern eine integrierte Governance erfordert, die Produktentwicklung, Organisationspflichten und Incident-Response-Prozesse systematisch miteinander verzahnt.
Bedeutung für Ihr Unternehmen
Für Ihr Unternehmen bedeutet das Zusammenspiel von NIS-2, CRA und CSA eine deutliche Ausweitung und Verdichtung cybersicherheitsrechtlicher Anforderungen. Je nach Geschäftsmodell können Unternehmen gleichzeitig als regulierte Einrichtung im Sinne der NIS-2-Richtlinie, als Hersteller oder Anbieter von Produkten mit digitalen Elementen nach dem CRA sowie als Teil europäischer Melde- und Reaktionsstrukturen betroffen sein. Cybersicherheit wird damit zu einer querschnittlichen Managementaufgabe mit unmittelbaren Auswirkungen auf Governance, Produktentwicklung, Vertragsgestaltung und Haftungsrisiken.
Insbesondere die Verantwortung der Geschäftsleitung, erhöhte Bußgeldrahmen und kurze Meldefristen erfordern eine frühzeitige, strategische Auseinandersetzung mit den neuen Pflichten. Unternehmen, die regulatorische Anforderungen isoliert betrachten, laufen Gefahr, ineffiziente Parallelstrukturen oder Compliance-Lücken zu schaffen. Ein integrierter Ansatz kann dagegen nicht nur die Rechtssicherheit erhöhen, sondern auch operative Resilienz und Marktvertrauen stärken.
Zentrale Learnings für Entscheider
- Cybersicherheit ist kein Einzelthema mehr: NIS-2, CRA und CSA adressieren unterschiedliche Ebenen (Organisation, Produkt, Krisenfall), greifen aber funktional ineinander.
- Compliance wird zur Managementaufgabe: Geschäftsleitungen tragen eine gesteigerte Verantwortung für Governance, Risikomanagement und Umsetzung.
- Produktsicherheit beeinflusst Organisationspflichten: Unsichere Produkte können unmittelbar NIS-2-Risiken auslösen – insbesondere in Lieferketten.
- Meldepflichten werden komplexer: Unterschiedliche, teils parallele Meldewege erfordern klare interne Prozesse.
- Integrierte Ansätze zahlen sich aus: Wer Pflichten abgestimmt umsetzt, vermeidet Doppelstrukturen und reduziert Haftungs- und Bußgeldrisiken.
Fazit
NIS-2, CRA und CSA markieren den Übergang zu einer ganzheitlichen europäischen Cybersicherheitsregulierung, die Unternehmen organisatorisch, technisch und strategisch fordert. Wer die neuen Vorgaben frühzeitig zusammendenkt und strukturiert umsetzt, kann Compliance-Risiken reduzieren und zugleich die eigene digitale Resilienz stärken. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die individuelle Betroffenheit Ihres Unternehmens einzuordnen und praxisgerechte Lösungsansätze zu entwickeln.
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