Die Struktur der Datenschutzaufsicht in Deutschland steht derzeit im Fokus politischer Reformüberlegungen. Hintergrund ist der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 4. Dezember 2025 zur „Föderalen Modernisierungsagenda“. Diese verfolgt das Ziel, staatliche Strukturen effizienter zu gestalten, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang ist auch die Organisation der Landesdatenschutzaufsichten zu überprüfen. Der MPK-Beschluss sieht vor, bis Ende 2027 Reformoptionen zu prüfen. Hierzu erhielt der Bund einen Prüfauftrag.
Vor diesem Hintergrund werden sowohl landesinterne Zusammenlegungen als auch eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht auf Bundesebene diskutiert.
Politische Vorstöße in Bayern und Nordrhein-Westfalen
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat Dr. Stefan Ebner zu ihrem neuen digitalpolitischen Sprecher gewählt. In diesem Zusammenhang betonte Ebner, dass im Rahmen der Entbürokratisierung des Datenschutzes die Zweiteilung der Datenschutzaufsicht in Bayern überdacht werden solle. Er sprach sich dafür aus, die Aufgaben des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zusammenzuführen. Der BayLfD ist derzeit für die Kontrolle öffentlicher Stellen zuständig, während das BayLDA die Aufsicht über Unternehmen und Vereine ausübt.
Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst äußerte sich zu Reformüberlegungen und regte die Abschaffung der Landesdatenschutzbeauftragten zugunsten einer zentralen Bundesbehörde an. Eine solche Bundesbehörde könnte nach diesen Vorstellungen bundesweit die Aufgaben der bisherigen Landesbehörden übernehmen.
Einordnung in die Föderale Modernisierungsagenda
Der MPK-Beschluss benennt fünf zentrale Leitthemen:
- weniger Bürokratie
- schnellere Verfahren
- effizientere Strukturen
- digitale Verfahren
- bessere Rechtsetzung
Dabei soll unter anderem geprüft werden, ob die Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten aufgehoben werden kann, um eine effiziente, einheitlichere Rechtsanwendung zu erreichen.
Reaktionen aus Politik und Praxis
Die Reformüberlegungen stoßen auf unterschiedliche Reaktionen.
Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen betont die Funktion ihrer Behörde als Ansprechpartnerin für Bürger sowie als Kontrollinstanz gegenüber Landesbehörden. Für das Jahr 2025 meldete die Behörde rund 18.000 Eingaben, was einem Anstieg um etwa 50 Prozent entspricht. Eine Abschaffung der Landesdatenschutzaufsichten und die Übertragung ihrer Aufgaben auf eine Bundesbehörde bewertet sie vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Eingabezahlen kritisch.
Auch Hartmut Ganzke, Sprecher der SPD-Fraktion im Hauptausschuss, warnt vor einer möglichen Schwächung des Datenschutzes und fordert einen Stopp entsprechender Pläne.
Julia Eisentraut, Sprecherin für Datenschutz der Grünen Landtagsfraktion, zeigt sich einer Reform gegenüber offen, weist jedoch zugleich auf die Bedeutung eines effektiven Datenschutzes hin.
Verfassungsrechtliche Bedenken aus der Wissenschaft
Auch in der Wissenschaft werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine vollständige Abschaffung der Landesdatenschutzaufsichten geäußert. Juniorprofessor und Verfassungsrechtler Jonas Botta spricht in diesem Zusammenhang von einem Eingriff in die „ureigenste Eigenstaatlichkeit der Länder“ und betont, dass für eine entsprechende Umsetzung eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sein könnte.
Fazit
Die Diskussion um die Zukunft der Landesdatenschutzaufsichten steht im Kontext der angestrebten Staatsmodernisierung und des Bürokratieabbaus. Während Befürworter Effizienzgewinne und eine Vereinheitlichung der Aufsicht betonen, werden aus Politik und Wissenschaft verfassungsrechtliche sowie datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht.
Die Debatte betrifft dabei nicht nur Fragen der Verwaltungsorganisation, sondern die institutionelle Ausgestaltung der datenschutzrechtlichen Kontrolle insgesamt. Der weitere Reformprozess wird daher entscheidend dafür sein, wie der Datenschutz künftig strukturell abgesichert und praktisch durchgesetzt wird. Der vom Bund erteilte Prüfauftrag verdeutlicht, dass es sich bislang um ergebnisoffene Reformüberlegungen handelt. Ihre rechtliche Tragfähigkeit wird von der konkreten Ausgestaltung möglicher Reformschritte abhängen.
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