Transparenzpflichten im Fokus: Brandenburg beteiligt sich an europaweiter Datenschutzprüfung 2026

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat für das Jahr 2026 erneut eine europaweite Prüfaktion im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework( CEF) gestartet. Insgesamt beteiligen sich 25 Datenschutzaufsichtsbehörden an dieser Initiative. Gegenstand der diesjährigen Maßnahme ist die Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch die brandenburgische Datenschutzaufsicht (LDA Brandenburg) nimmt an der Aktion teil und setzt dabei einen besonderen Fokus auf Personalvermittlungen im Land Brandenburg.

Zielsetzung und Systematik der CEF-Prüfung 2026

Die Prüfaktion verfolgt das Ziel, die Durchsetzung der DSGVO europaweit zu stärken. Zugleich soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden intensiviert werden, um eine möglichst einheitliche Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Das CEF soll damit Defizite bei der Umsetzung der DSGVO aufzudecken und gezielt adressieren.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des CEF unterschiedliche thematische Schwerpunkte gesetzt. Frühere Aktionen befassten sich unter anderem mit dem Einsatz cloudbasierter Dienste im öffentlichen Sektor sowie mit der praktischen Umsetzung des Rechts auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO. Die nun gewählte Fokussierung auf Transparenzpflichten knüpft an diese Entwicklung an und rückt einen zentralen Aspekt des Datenschutzrechts in den Mittelpunkt.

Rechtliche Anforderungen an Transparenz und Information


Die Transparenzpflichten ergeben sich insbesondere aus Art. 13 und 14 DSGVO. Danach sind Verantwortliche verpflichtet, betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dies umfasst insbesondere Angaben zu den Verarbeitungszwecken, den Empfängern der Daten, der Speicherdauer sowie zu den bestehenden Betroffenenrechten.

Erfolgt die Datenerhebung unmittelbar bei der betroffenen Person, sind die Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung bereitzustellen (Art. 13 DSGVO). Werden personenbezogene Daten hingegen nicht bei der betroffenen Person erhoben, ist die Information innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen (Art. 14 DSGVO). Die Einhaltung dieser Pflichten ist von zentraler Bedeutung, da nur auf dieser Grundlage betroffene Personen ihre Rechte auf Auskunft oder Löschung effektiv wahrnehmen können. Transparenz stellt damit eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Datenschutzrechts dar.

Prüfungsschwerpunkt: Personalvermittlungen in Brandenburg

Die LDA Brandenburg beteiligt sich auch im Jahr 2026 an der europaweiten Prüfaktion und richtet ihren Fokus gezielt auf Personalvermittlungen.

Im Rahmen der Prüfung wird untersucht, ob die betroffenen Unternehmen ihren gesetzlichen Informationspflichten ordnungsgemäß nachkommen. Von besonderer Relevanz ist dabei, ob Bewerber transparent über die Herkunft ihrer Daten, die konkreten Verarbeitungszwecke sowie über ihre Rechte informiert werden. Defizite in diesen Bereichen können erhebliche aufsichtsrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.

Erwartete Ergebnisse und weiterer Ausblick

Die im Rahmen der CEF-Prüfung gewonnenen Erkenntnisse werden durch den EDSA ausgewertet und in einem Abschlussbericht zusammengeführt. Der Bericht dient nicht nur der Darstellung der Ergebnisse, sondern bildet zugleich die Grundlage für mögliche Folgemaßnahmen auf nationaler Ebene.

Fazit

Die europaweite Prüfaktion verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Transparenzpflichten innerhalb der DSGVO. Gerade im Bereich der Personalvermittlung zeigt sich, dass eine ordnungsgemäße Information der betroffenen Personen unerlässlich ist. Unternehmen sollten daher ihre datenschutzrechtlichen Informationsprozesse sorgfältig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Nur so lässt sich nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, sondern auch das Vertrauen der Betroffenen nachhaltig stärken.

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