CEF 2025: Recht auf Löschung

11. März 2025

Das Recht auf Löschung, teilweise auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bekannt, ist eines der zentralen Betroffenenrechte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es ermöglicht, die Löschung von personenbezogenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen zu verlangen. Trotz dieser klaren Regelungen stellt die Umsetzung in der Praxis Unternehmen und Organisationen immer wieder vor Herausforderungen. Deshalb hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) am 05.03.2025 für dieses Jahr eine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme (Coordinated Enforcement Framework, CEF) angekündigt. Der CEF 2025 soll insofern das Recht auf Löschung untersuchen. Hierbei soll insbesondere der Umgang mit Löschanfragen und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften kontrolliert werden.

Koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen

Der CEF ist eine Initiative des EDSA, um die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden in Europa zu stärken. Seit 2021 werden jährlich koordinierte Maßnahmen zu spezifischen Datenschutzthemen durchgeführt, um eine einheitliche Durchsetzung der DSGVO zu fördern. Zuletzt war in diesem Zusammenhang Herausforderungen im Umgang mit dem Auskunftsrecht im Fokus. In vergangenen Jahren beschäftigte er sich außerdem mit der Nutzung von Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor und der Rolle von Datenschutzbeauftragten.

CEF 2025

Auf einer Plenarsitzung im Oktober 2024 hat sich der EDSA nun für den vierten CEF des Jahres 2025 auf das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO geeinigt. Grund hierfür sei, dass dieses eins der am häufigsten in Anspruch genommenen Betroffenenrechte sei. Datenschutzbehörden erhielten hierzu außerdem regelmäßig Beschwerden von Individuen.

Ablauf der Initiative

Laut EDSA arbeiten dieses Jahr 32 europäische Datenschutzbehörden zusammen, um die praktische Umsetzung des Rechts auf Löschung zu analysieren. Hierfür sollen diese laut einer Pressemitteilung in den kommenden Monaten Unternehmen aus verschiedenen Sektoren kontaktieren, um deren Umsetzung des Rechts auf Löschung zu überprüfen. Dies geschehe in erster Linie durch formelle Untersuchungen, die Durchführung von Ermittlungen und gegebenenfalls die Ergreifung von Folgemaßnahmen. In der Regel wird im Vorfeld auch ein abgestimmter Fragebogen erstellt. Am Ende der Untersuchung sollen die Ergebnisse im engen Austausch unter den Behörden analysiert und in einem Abschlussbericht zusammengefasst werden. Dieser soll nicht nur Verstöße aufdecken, sondern auch Empfehlungen für eine verbesserte Umsetzung des Rechts auf Löschung liefern.

Teilnahme Deutschlands an der europaweiten Aktion

Auch mehrere deutsche Datenschutzbehörden beteiligen sich laut einer Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes (DSK) (abrufbar hier) am CEF 2025. Darunter sind die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Auf Vorschlag des Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Tobias Keber, wurde das Thema in die vierte koordinierte Durchsetzungsmaßnahme aufgenommen. In einer Pressemitteilung erklärt er zusätzlich in diesem Jahr auch mit „Handreichungen zum Recht auf Löschung zusätzliche Unterstützung anbieten“ zu wollen.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 Vorsitzende der DSK, Meike Kamp, betont die Bedeutung des Rechts auf Löschung als “zentralen Pfeiler des Datenschutzes”, der sicherstellen soll, dass Personen eine effektive Kontrolle über ihre Daten haben.

Betina Gayk, Landesdatenschutzbeauftragte von NRW, erklärt in einer Pressemitteilung, dass dieses Recht gerade vor dem Hintergrund immer mehr geforderter Datennutzung von besonderer Bedeutung ist.

Auch für Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, ist laut seiner Pressemitteilung das Recht auf Löschung ein wichtiges Instrument, „um effektiv über“ die eigenen „Daten [zu] bestimmen“.

Daneben betont der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, in einer Pressemitteilung „gerade bei den Betroffenenrechten […] einheitliche Standards in ganz Europa“.

Fazit

Die CEF-Initiative 2025 zeigt, dass das Recht auf Löschung ein zentrales Thema im Datenschutz bleibt. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Datenschutzbehörden ihre Prozesse genau unter die Lupe nehmen werden. Die Ergebnisse der Untersuchung könnten nicht nur für mehr Klarheit sorgen, sondern auch den regulatorischen Druck auf Unternehmen erhöhen, datenschutzkonforme Löschkonzepte umzusetzen. Die Debatte um das richtige Maß zwischen Datenschutzrechten und wirtschaftlichen Interessen dürfte damit weiter an Dynamik gewinnen.