In Deutschland werden Schätzungsweise nur 1 % bis 3 % aller gerichtlichen Entscheidungen, wie Urteile, veröffentlicht. Die Initiative „OffeneUrteile“ möchte dieses Informationsmonopol aufbrechen und plant, rund eine Million Gerichtsentscheidungen anzufragen und auf Plattformen wie openJur bereitzustellen. Diese umfassende Datenbasis ist die Grundvoraussetzung dafür, dass moderne Algorithmen und KI-Tools wie Anita das Justizsystem auf breiter Ebene analysieren und so zur Rechtsklarheit sowie demokratischen Kontrolle beitragen können.
Potenziale der KI-gestützten Justiz-Analyse
KI-Systeme könnten regionale Unterschiede in der Rechtsprechung, wie etwa ein Süd-Nord-Gefälle bei Freispruchquoten oder der Strenge von Strafzumessungen, erstmals quantitativ sichtbar machen. Für Unternehmen und Bürger bietet dies die Chance, die Wahrscheinlichkeit von Verfahrensausgängen präziser zu prognostizieren. Zudem ermögliche die Veröffentlichung eine bessere Kontrolle staatlichen Handelns und verhindere eine „Privatisierung von Justizwissen“. Denn bisher haben oft nur zahlende Nutzer kommerzieller Datenbanken Zugang zu weitreichenden Informationen. Die Legal-Tech-Expertin Anja Topoll betont gegenüber dpa: „Wir reden ständig von Digitalisierung und KI im Rechtswesen, aber solange nur ein Prozent aller Urteile veröffentlicht werden, arbeiten wir mit Blindflugdaten.“
Technische Hürden und das Risiko der Diskriminierung
Ein zentrales technisches Risiko besteht darin, dass KI-Modelle diskriminierende Tendenzen oder rassistische Vorurteile aus den historischen Trainingsdaten übernehmen und sogar verstärken. Hinzu kommt die Gefahr von sogenannten KI-Halluzinationen, bei denen die Systeme inhaltlich falsche Fakten oder gar fiktive Urteile erfinden, was den Grundsatz der Datenrichtigkeit massiv verletzt. Zudem fungieren viele Sprachmodelle als „Black-Box“, wodurch die Argumentationsschritte für den Menschen intransparent bleiben und das Risiko einer unkritischen Übernahme von Fehlern durch den sogenannten Automation Bias steigt.
Rechtliches Korsett aus DSGVO und KI-VO
Der Einsatz solcher Technologien unterliegt den strengen Anforderungen der DSGVO und der neuen KI-Verordnung. Eine besondere Herausforderung ist die Memorisierung personenbezogener Daten in den Modellparametern. Dies erschwert die technische Durchsetzung von Betroffenenrechten wie der Löschung. Um diese Hürden zu nehmen, empfiehlt die BfDI technische Ansätze wie die Retrieval Augmented Generation (RAG) sowie eine konsequente Pseudonymisierung und Datenminimierung bereits in der Planungsphase. Letztlich erfordert jeder KI-Einsatz in der Justiz eine klare gesetzliche Grundlage und die strikte Wahrung der menschlichen Letztverantwortung.
Automatisierte Anonymisierung von Urteilen in Hessen & Baden-Württemberg gestartet
Ein entscheidendes Hindernis für die flächendeckende Veröffentlichung von Urteilen war bislang der enorme manuelle Aufwand für die Anonymisierung zum Schutz von Persönlichkeitsrechten. In Hessen und Baden-Württemberg wird hierfür nun das KI-Tool „Jano“ eingesetzt, um die Gerichtsbeschäftigten zu entlasten. Es soll die personenbezogenen Daten automatisiert erkennen und Vorschläge zur Schwärzung unterbreiten. Diese müssen anschließend nur noch menschlich geprüft werden.
Fazit
Die Öffnung gerichtlicher Entscheidungen kann die Grundlage für einen strukturellen Wandel der Justiz hin zu datenbasierter Transparenz schaffen. KI kann dabei als leistungsfähiges Analyse- und Rechercheinstrument dienen, indem sie Muster, Abweichungen und Inkonsistenzen in der Rechtsprechung sichtbar macht, ohne die menschliche Entscheidungsverantwortung zu ersetzen. Für Kanzleien kann sich daraus eine veränderte Arbeitsweise ergeben, bei der KI die Recherche vereinfacht, die anwaltliche Prüfungspflicht und Haftungsverantwortung jedoch unverändert beim Menschen verbleiben. Zugleich kann die breitere Verfügbarkeit von Urteilen den Zugang zum Recht stärken und die Nachvollziehbarkeit gerichtlichen Handelns erhöhen.
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