Die rasanten Fortschritte im Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz haben das europäische Urheberrecht vor strukturelle Herausforderungen gestellt, auf die das EU-Parlament nun mit wegweisenden Beschlüssen reagiert. In einer Pressekonferenz am 10. März 2026 erläuterte Axel Voss, Berichterstatter des Rechtsausschusses, die neuen Vorschläge zum Schutz der kreativen Produktion in Europa.
Das EU-Parlament fordert, dass Anbieter generativer KI-Systeme den Einsatz urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten lückenlos offenlegen und Rechteinhabern eine faire Vergütung gewähren. Für Unternehmen bedeutet dies ein Ende der rechtlichen Grauzone, da das Prinzip der menschlichen Urheberschaft als Kern des EU-Rechts bekräftigt wird und rein maschinell erzeugte Inhalte weiterhin keinen Urheberrechtsschutz genießen sollen. Dieser regulatorische Wandel verdeutlicht, dass eine frühzeitige rechtliche Begleitung bei der Einführung von KI-Lösungen heute unerlässlich ist, um spätere Haftungsrisiken zu minimieren.
Transparenzpflichten und die Gefahr der Beweislastumkehr
Ein zentraler Aspekt der neuen Empfehlungen ist die Forderung nach vollständiger Transparenz über alle für das Training genutzten geschützten Inhalte. Anbieter und Betreiber von KI-Modellen sollen künftig detaillierte Listen der verwendeten Werke vorlegen müssen, was insbesondere für Unternehmen, die KI-Dienste in ihre Prozesse integrieren, weitreichende Compliance-Pflichten nach sich zieht.
Besonders brisant ist der Vorschlag, eine widerlegbare Vermutung einzuführen. Sollten die Transparenzpflichten nicht erfüllt werden, wird künftig rechtlich vermutet, dass geschützte Werke unzulässig für das Training oder die Generierung von Outputs genutzt wurden. In einem solchen Fall müssten Unternehmen nachweisen, dass keine Verletzung vorliegt, was ohne eine sorgfältige Dokumentation der Datenherkunft faktisch kaum möglich ist. Wir beobachten hier eine Entwicklung, die zeigt, dass technische Innovation nur auf einem soliden Fundament rechtlicher Dokumentation langfristig erfolgreich sein kann.
Neuer Lizenzmarkt und das Recht auf Opt-out
Das EU-Parlament strebt zudem die Schaffung eines funktionierenden Lizenzmarktes an, der durch sektorbezogene Kollektivvereinbarungen auch kleine und mittlere Unternehmen einbezieht. Rechteinhaber sollen künftig effektive technische Möglichkeiten erhalten, ihre Werke durch maschinenlesbare Formate aktiv vom KI-Training auszuschließen. Die Verwaltung solcher „Opt-out“-Listen könnte künftig dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) übertragen werden.
Für Unternehmen, die eigene KI-Modelle entwickeln oder spezialisierte Datensätze nutzen, erwächst daraus die Notwendigkeit, ihre Beschaffungsstrategien für Daten grundlegend zu überarbeiten. Es zeigt sich immer deutlicher, dass die reine technische Machbarkeit nicht mehr ausreicht. Vielmehr muss diese durch proaktive Lizenzmanagementsysteme ergänzt werden, bei deren Gestaltung wir unsere Mandanten unterstützen.
Geltung des EU-Rechts unabhängig vom Ort des KI-Trainings
Ein entscheidender Punkt der Pressekonferenz war die Bekräftigung des Territorialitätsprinzips. Alle auf dem EU-Markt angebotenen generativen KI-Systeme müssen dem europäischen Urheberrecht entsprechen. Und das unabhängig davon, in welcher Rechtsordnung das Training stattgefunden hat. Damit wird verhindert, dass Anbieter durch eine Verlagerung ihrer Rechenzentren in Drittstaaten europäische Schutzstandards umgehen können. Die Missachtung dieser Regeln kann künftig zum Ausschluss vom EU-Binnenmarkt führen. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, die Rechtskonformität ihrer internationalen KI-Partner genauestens prüfen zu müssen. Diese globale Dimension der Regulierung macht deutlich, dass KI-Compliance eine strategische Neuausrichtung der IT-Governance erfordert.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Geht die Zeit der rechtlichen Unsicherheit beim KI-Training damit zu Ende? Für die Wirtschaft bedeutet dieser Schritt der EU jedenfalls, dass bloßes Abwarten keine Option mehr ist. Unternehmen müssen jetzt klären, wie sie die Nutzung ihrer eigenen Daten kontrollieren und gleichzeitig die Konformität eingekaufter Lösungen sicherstellen. Es ist ratsam, interne Kontrollmechanismen für KI-Outputs einzuführen und die vertragliche Gestaltung mit Anbietern auf eine belastbare Basis zu stellen. Da einmal im System befindliche Daten nur schwer wieder zu entfernen sind, können Versäumnisse bei der Datenauswahl zu langfristigen rechtlichen Altlasten führen. Wir unterstützen Organisationen dabei, diese komplexen Anforderungen durch maßgeschneiderte Beratung und die Etablierung rechtssicherer Strukturen in Einklang mit der KI-Verordnung und dem Datenschutzrecht zu bringen.
Fazit
Die Beschlüsse des EU-Parlaments und die Erläuterungen von Axel Voss verdeutlichen, dass wer Künstliche Intelligenz nutzt, muss Verantwortung für die Herkunft der zugrunde liegenden Informationen übernehmen. Nur durch Transparenz und faire Vergütungsmodelle lässt sich das Vertrauen in diese Technologie nachhaltig stärken. Unternehmen sollten diesen Wandel nicht nur als regulatorische Hürde, sondern als Chance begreifen, durch rechtssichere Innovation einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Investieren Sie jetzt in eine belastbare KI-Strategie, um Haftungsrisiken proaktiv zu vermeiden und die Potenziale der Technologie verantwortungsvoll auszuschöpfen.
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