Personalisierte Werbung in ChatGPT beschäftigt die Datenschutzaufsichten in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin. In ihren Mitteilungen von Anfang Oktober 2026 warnen sie vor der geplanten Auswertung persönlicher Chatverläufe für Werbezwecke in Europa. Betroffen sein sollen die kostenlose Variante und das Abonnement ChatGPT Go. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Einblicke in die Privatsphäre entstehen, wenn vertrauliche Gespräche zur Grundlage von Werbeprofilen werden.
Was für personalisierte Werbung in ChatGPT geplant ist
Nach Darstellung der Behörden sollen künftig frühere und aktuelle Chats, Geräteinformationen sowie Nutzungs- und Kontextdaten ausgewertet werden, um passende Anzeigen auszuwählen. Wer beispielsweise nach Rezepten fragt, könnte Werbung für Kochboxen oder Lebensmittellieferungen erhalten.
Diese umfassende Personalisierung soll auf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung beruhen. Nutzer müssten ihr also aktiv zustimmen. Die nordrhein-westfälische Aufsicht rät davon ab, weil eine solche Zustimmung dem Unternehmen besonders tiefe Einblicke in die Privatsphäre eröffnen könne.
Warum Chatdaten besonders schutzbedürftig sind
Die Behörden sehen einen wesentlichen Unterschied zu herkömmlicher Online-Werbung: Chatbots mit Künstlicher Intelligenz (KI) werden zunehmend als persönliche Gesprächspartner wahrgenommen. Menschen teilen mit ihnen nicht nur Suchbegriffe, sondern auch Sorgen, Gesundheitsfragen, Beziehungsthemen und persönliche Pläne.
Werden solche Gespräche ausgewertet, können detaillierte Persönlichkeitsprofile entstehen. Nach Einschätzung der Aufsichten können diese bis in die Intimsphäre hineinreichen und Rückschlüsse auf aktuelle Stimmungen ermöglichen. Das Datenschutzrisiko liegt deshalb nicht allein in zusätzlichen Anzeigen, sondern vor allem in der Tiefe der dafür ausgewerteten Informationen.
Ohne Einwilligung bedeutet nicht ohne Datenverarbeitung
Wer der umfassenden Personalisierung nicht zustimmt, soll nach den Behördenmeldungen sogenannte „generische“ Werbung erhalten. Auch diese Variante verwendet jedoch Informationen aus dem aktuellen Chatkontext sowie Angaben wie den allgemeinen Standort oder die Sprache.
Nach den von den Behörden wiedergegebenen Anbieterangaben sollen dabei weder Nutzerprofile erstellt noch bestehende Profile verwendet werden. Die Aufsichten in Berlin und Nordrhein-Westfalen weisen gleichwohl darauf hin, dass auch solche Anzeigen aufgrund ihres Bezugs zum Chatinhalt personalisiert sind.
Für diese kontextbezogene Werbeverarbeitung beruft sich OpenAI nach Darstellung der niedersächsischen Aufsicht auf überwiegende berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Ablehnung profilbasierter Werbung bedeutet demnach nicht automatisch, dass keinerlei personenbezogene Daten für Werbung verarbeitet werden. Eine abschließende behördliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit lässt sich den Mitteilungen nicht entnehmen.
Welche Schutzmaßnahmen die Aufsichten empfehlen
Um die Profilbildung möglichst zu begrenzen, empfehlen die Behörden, keine Einwilligung in personalisierte Werbung zu erteilen und die verfügbaren Datenschutzeinstellungen zu kontrollieren. Eine aktivierte Werbepersonalisierung sollte gegebenenfalls deaktiviert werden.
Weitere Empfehlungen betreffen gespeicherte Informationen: Die Funktion „Erinnerungen“ sollte ausgeschaltet und bereits vorhandene Erinnerungen sollten gelöscht werden. Außerdem nennen die Aufsichten die regelmäßige Löschung des Chatverlaufs und die Nutzung temporärer Chats für sensible Themen. Unabhängig davon raten sie davon ab, vertrauliche oder geheimhaltungsbedürftige Informationen einzugeben.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen empfehlen zusätzlich, die Verwendung von Chats zur Modellverbesserung zu deaktivieren. Als weitere Möglichkeit nennen sie werbefreie Varianten. Die niedersächsische Aufsicht regt darüber hinaus an, alternative KI-Dienste mit weitreichenden Datenschutzfunktionen zu prüfen.
Fazit: Werbenutzung bei der KI-Auswahl berücksichtigen
Personalisierte Werbung in ChatGPT kann nach Einschätzung der Datenschutzaufsichten eine neue Eingriffsintensität erreichen. Entscheidend ist, dass persönliche Gespräche Informationen enthalten können, die weit über gewöhnliches Surfverhalten hinausgehen. Auch bei einer Ablehnung umfassender Werbeprofile bleibt die beschriebene kontextbezogene Datennutzung zu beachten.
Für Unternehmen lässt sich daraus ableiten, bei der Auswahl von KI-Diensten nicht nur deren Funktionen, sondern auch die Nutzung eingegebener Informationen für zusätzliche Zwecke zu prüfen.
Prüfen Sie gemeinsam mit KINAST, welche Daten Ihre Beschäftigten in KI-Anwendungen eingeben dürfen und wie Datenschutzeinstellungen, interne Vorgaben und die Auswahl geeigneter Dienste zusammenpassen.
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