BfDI: Datenschutz bei Software-Entwicklung

Die Entwicklung und das Testen neuer Softwarelösungen sind ohne repräsentative Testdaten kaum möglich. Doch sobald diese Daten einen Personenbezug aufweisen, greift die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Einsatz von Echtdaten oder auch nur pseudonymisierten Informationen zu Testzwecken ist aus Sicht des Datenschutzrechts…













