Datenschutz bei Fahrassistenz- und Fahrsicherheitssystemen
Die zunehmende Digitalisierung des Automobils führt zu tiefgreifenden Veränderungen bei der Erhebung, Nutzung und Auswertung von Fahrzeugdaten. Moderne Fahrzeuge sind längst rollende Sensorplattformen, die potenziell ununterbrochen wertvolle Daten erfassen könnten. Das reicht von der Umgebung bis zum dem Fahrverhalten über den Verkehrsfluss. Dass dies auch datenschutzrechtliche Fragen aufwirft, zeigt ein Austausch zwischen der Volkswagen AG und mehreren deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Im Zentrum steht die geplante Nutzung von Sensor- und Bilddaten aus Kundenfahrzeugen zur Weiterentwicklung von Fahrerassistenzsystemen. In diesem Zusammenhang erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) in einer Pressemitteilung vom 22.04.2025 die Bedeutung von Datenschutz bei Fahrassistenz- und Fahrsicherheitssystemen im konkreten Fall mit der Volkswagen AG.
Innovative Datennutzung zur Steigerung der Verkehrssicherheit
Die Volkswagen AG hat im vierten Quartal 2024 in Deutschland damit begonnen, eine neue Form der Datenverarbeitung einzuführen. Erstmals werden dabei Daten nicht mehr ausschließlich aus speziell ausgerüsteten Entwicklungsfahrzeugen erhoben, sondern gezielt auch aus serienmäßigen Kundenfahrzeugen. Die Datenübertragung soll nicht dauerhaft erfolgen, sondern wird nur in bestimmten, eng definierten Fahrszenarien und zunächst auch nur in Deutschland ausgelöst, wie beispielsweise bei der Aktivierung des Notbremsassistenten oder einem plötzlichen Ausweichmanöver. Ziel ist es, realitätsnahe und sicherheitsrelevante Situationen zu erfassen, um die Systeme zur Fahrassistenz und Fahrsicherheit weiter zu optimieren. Konkret werden Sensor- und Bilddaten der Umgebung verwendet.
Datenschutzbehörden begleiten Einführung proaktiv
Die Aufsichtsbehörden in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern stehen laut der Pressemitteilung seit Beginn des Projekts im engen Austausch mit der Volkswagen AG sowie deren Tochtermarken, Audi und Porsche. Dies finde auf Initiative der Volkswagen AG und ihrer Tochterunternehmen statt. Grund hierfür könnte auch ein Millionenschweres Bußgeld sein, dass die niedersächsische Datenschutzbehörde noch 2022 gegen den Konzern wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit Forschungsfahrten für Fahrassistenzsysteme verhängt hatte. Ziel sei es nun, eine frühzeitige Bewertung der datenschutzrechtlichen Implikationen der neuen Technologie sicherzustellen.
Datenschutzrechtliche Voraussetzungen
Voraussetzung für die Datenverarbeitung sei jedenfalls eine freiwillige und informierte Einwilligung der Fahrzeugnutzer nach Art. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf die weiteren Vorgaben geht der LfDI BW nicht ein. Umfasst sein sollte neben der Freiwilligkeit und Informiertheit aber auch die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs.
Weiterhin sind auch die Vorgaben zur Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung zu beachten. Der Umgang mit Bilddaten stellt dabei eine besondere Herausforderung dar, insbesondere wenn sie potenziell auch andere Verkehrsteilnehmende erfassen können. Allgemein ist die Datenverarbeitung nur in dem Maße zulässig, wie sie für die angegebenen Zwecke erforderlich ist. Eine weitergehende Verwendung, etwa zu Marketing- oder Profilingzwecken, müsste durch eine spezielle darüberhinausgehende Einwilligung genau hierzu gerechtfertigt werden.
Daneben könnten auch die Vorgaben des Data Acts betroffen sein. Bei mit solchen Systemen ausgestatteten Fahrzeuge handelt es sich regelmäßig um vernetzte Geräte im Sinne des Internet of Things. Hier könnte für Nutzer und Unternehmen ein Zugangsrecht zu mit diesen Fahrzeugen gesammelten Daten bestehen. Insbesondere wenn es sich hierbei aber auch um personenbezogene Daten handelt, ist eine sorgfältige Differenzierung mit den Vorgaben der DSGVO erforderlich.
Fazit
Der Austausch zwischen Volkswagen und den Datenschutzbehörden zeigt, die Relevanz von Datenschutz bei Fahrassistenz- und Fahrsicherheitssystemen. Außerdem schildert der Fall beispielhaft, wie datenbasierte Innovation im Fahrzeugbereich verantwortungsvoll gestaltet werden kann. Die Nutzung realer Fahrdaten zur Verbesserung von Sicherheitsfunktionen eröffnet Potenziale, die unter Wahrung von Betroffenenrechten geschöpft werden können. Entscheidend ist eine belastbare Einwilligungsstruktur sowie eine technisch und rechtlich sichere Umsetzung. Wenn Sie Fragen zur praktischen Umsetzung entsprechender Anforderungen haben, unterstützen wir Sie gerne als Externe Datenschutzbeauftragte.