Neslihan Erdem

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LfD Bayern zur Identifizierbarkeit natürlicher Personen

LfD Bayern zur Identifizierbarkeit natürlicher Personen

Datenverarbeitung ist für Unternehmen und Organisationen unverzichtbar. Sobald jedoch ein Personenbezug besteht, müssen die Vorgaben des Datenschutzrechts eingehalten werden. Personenbezogene Daten sind gegeben, wenn Informationen einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. Weil diese Abgrenzung in der Praxis…