Schlagwort: Adobe Analytics

BayLfD: Adobe Analytics beanstandungsfrei nutzen

24. Juni 2013

Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz (BayLfD) Petri hat im Juni 2013 neue Hinweise zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Adobe Analytics  bekannt gegeben, nachdem er bei bayerischen Webseitenanbietern geprüft hat, ob das Programm Adobe Analytics beanstandungsfrei eingesetzt werden kann. Hiermit soll, nachfolgend zu Google Analytics der beanstandungsfreie Einsatz von Adobe Analytics (Omniture) bei bayerischen Unternehmen erreicht werden. Folgende Anforderungen sollten demnach beachtet werden:

– mit Adobe sollte schriftlich ein vorgefertigter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden, welchen Adobe auf Anfrage bereitstellt;

– den Nutzern ist gegen das Setzen von Tracking-Cookies durch Adobe Analytics eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen;

– die Nutzer müssen in der Datenschutzerklärung des Internetauftritts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Adobe Analytics aufgeklärt und auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung durch Adobe Analytics hingewiesen werden;

– muss die IP-Adresse der Nutzer vor der jeweiligen Verarbeitung serverseitig anonymisiert werden;

– zudem ist die Laufzeit von Cookies auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Als Obergrenze wird eine Dauer von 24 Monaten angesehen.