Schlagwort: Beschwerde

Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern

16. Juni 2020

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Heinz Müller hat am 16.06.2020 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht.

Das Arbeitsvolumen der Behörde sei im Vergleich zu 2018 gestiegen. Insgesamt hat der Landesbauftragte 82 Mal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine aufsichtsrechtliche Maßnahme zu verhängen. Am häufigsten wurde eine Warnung ausgesprochen, als am wirksamsten hat sich aber die Androhung von Zwangsgeldern erwiesen. Im Zusammenhang mit der Nutzung von polizeilichen Informationssystemen für private Zwecke wurden 16 Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte eröffnet. Die Anzahl der gemeldeten Datenpannen (108) ist im Vergleich zu 2018 fast konstant geblieben. Die geringe Zahl der anlassunabhängig durchgeführten Prüfungen (3) begründet Müller damit, dass Personal fehlt und fordert mehr Mittel für seine Behörde.

Insgesamt gingen 2019 533 Eingaben und Beschwerden bei der Behörde ein. Ein Großteil bezog sich auf die Nichtbeachtung der Betroffenenrechte. Auch zu Videoüberwachungsanlagen und Videokameras im privaten und nachbarschaftlichen Bereich gingen häufig Beschwerden beim Landesbeauftragten ein.

Darüber hinaus stellt der Landesbeauftragte im Tätigkeitsbericht seine Arbeit bei der Datenschutzkonferenz im IT-Planungsrat vor und das Gemeinschaftsprojekt Medienscouts MV, bei dem Jugendlichen und Kindern Risiken der „digitalen Welt“ aufgezeigt werden. Im Bericht wird außerdem Bezug auf das Informationsportal „Neutrale Schule“ des Landesverbandes der AfD und die Untersagung des Betriebs der Website durch den Landesbeauftragten Bezug genommen. Auch die umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) sei ein wichtiges Thema in 2019 gewesen.

Unzulässige Melderegisterauskünfte: Wahlwerbung für Kleinkinder

1. Juli 2019

Bei der baden-württembergischen Landesdatenschutzbehörde sind vermehrt Beschwerden gegen Meldebehörden im Zusammenhang mit der Wahlwerbung im Rahmen der Europa- und Kommunalwahlen im Mai eingegangen. In einigen Fällen sollen Kleinkinder und Säuglinge personalisierte Wahlwerbung erhalten haben.

Grundsätzlich können Parteien bei Meldebehörden unter bestimmten Voraussetzungen Daten von Wahlberechtigten zum Zwecke der Wahlwerbung erfragen (§ 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig, soweit die Betroffenen dagegen keinen Widerspruch eingelegt haben. Teilweise haben Meldebehörden aber auch Daten von Nichtwahlberechtigten und Personen, für die eine Übermittlungssperre eingetragen war, weitergegeben. Laut Datenschutzbehörde war diese Datenverarbeitung nicht zulässig, sodass es sich um Datenpannen bei den Behörden handelt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink hob in einer Pressemittelung den dringenden Handlungsbedarf bei Meldebehörden hervor und drückte sein Verständnis für den Unmut der Bürger aus. Daneben betonte er aber auch die Bedeutung des Auskunftsrechts der Parteien in diesem Zusammenhang: „Parteien nehmen im demokratischen Willensbildungsprozess eine hervorgehobene Rolle ein und sind deshalb melderechtlich privilegiert“.

Piratenpartei reicht Beschwerde ein

7. Januar 2013

Die Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die nierdersächsichen Landtagswahlen, Katharina Nocun, hat in ihrem Blog geschrieben, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber dem ihm übergeordneten Bundesministerium nicht unabhängig sei. Die Unabhängigkeit sei aber nach EU-Recht zwingend erforderlich. Zur Feststellung des Verstoßes gegen EU-Recht hat sie mit der Unterstützung der Piratenpartei in Niedersachen Beschwerde gegen die Bundesregierung bei der EU-Kommission eingereicht.

Weiter schrieb die Spitzenkandidatin Nocun, dass es die Bundesregierung in den letzten Jahren verschlafen habe, die Überwachung des Datenschutzrechtes unabhängig von staatlicher Einflussnahme auszugestalten. Vielmehr unterläge der Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit  den Weisungen des Bundesinnenministeriums.

Für den Fall, dass sich die EU-Kommission der Beschwerde annimmt, müsste sie diese dem Europäischen Gerichtshof vorlegen und ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

 

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