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Nur stichprobenartige Überwachung von Diesel-Fahrverboten

12. März 2019

Die Union und SPD einigten sich nach heftiger Kritik in einem Änderungsantrag darauf, dass die Diesel-Fahrverbote in den Städten Deutschlands nur stichprobenartig mit mobilen Geräten und kürzerer Datenspeicherung überwacht werden.

Die ursprünglich vorgesehene Löschfrist von sechs Monaten wurde nun dahin abgeändert, dass die Daten “spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung zu löschen” sind und nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Ebenfalls ist es lediglich erlaubt, dass die Daten aus dem Fahrzeugregister nur kurz in einem Zwischenspeicher der mobilen Geräte abgelegt werden dürfen. Daher scheiden fest installierte Geräte und Videoaufnahmen aus.

Die ursprünglichen Pläne wurden von Kommunen, Ländern und Verbänden kritisiert. Nachbesserungen beim Datenschutz wurden von der Bundesregierung bereits signalisiert. Es ist geplant, die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes gemeinsam mit den Änderungen zu Regelungen für Ausnahmen von Fahrverboten an diesem Donnerstag (14.März) im Bundestag zu verabschieden.