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Umgang mit Gesundheitsdaten: Europarat veröffentlicht neue Leitlinie

29. April 2019

Der Europarat hat am 28. März 2019 in Straßburg neue Leitlinien zum Umgang mit Gesundheitsdaten veröffentlicht. In einer Mitteilung heißt es, das Ziel der Richtlinie sei, die 47 Mitgliedsstaaten dazu anzuhalten, bei der Datenverarbeitung die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Daten­schutz und das Recht auf den Schutz der Privatsphäre sicherzustellen.

Grund für die Verabschiedung der neuen Leitlinie sei die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitssektor, die einen hohen Umfang an Verarbeitung von Gesundheitsdaten mit sich bringt. Daraus gehe die Notwendigkeit hervor, Gesundheitspersonal und Gesundheitsbehörden Leitlinien zum Umgang mit Gesundheitsdaten an die Hand zu geben.

Die Empfehlung des Europarates enthält eine Reihe von Grundsätzen, die zum Schutz von Gesundheitsdaten zu beachten sind.

Wesentliche Aspekte, die in der Empfehlung des Rates enthalten sind, sind die Implementierung angemessener Sicher­heitssysteme auf höchstem technischen Niveau zum Schutze von Gesundheitsdaten sowie Vorgaben zur Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, insbesondere zu der Einwilligung betroffener Personen.

Die Regelungen befassen sich im Ein­zelnen mit dem Schutz der Daten ungeborener Kinder, dem Umgang mit genetischen Informationen, dem Datenaustausch zwischen Gesundheitseinrichtungen und -organisationen sowie der Speicherung von Gesundheitsdaten . Sie enthalten ebenfalls Regelungen über Daten, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verarbeitet werden, via mobilen Geräten gesammelt oder grenzüberschreitend übertragen werden.

Weiterhin listet der Rat die Rechte der betroffenen Person auf, zu denen als entscheidendes Recht die Transparenz über den Sinn und Zweck sowie die weitere Verwendung oder Speicherung der Gesundheitsdaten gehört.

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