Schlagwort: Kreditwürdigkeit

Berichte über möglichen Schufa-Verkauf

31. März 2021

Die “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”, kurz Schufa, könnte verkauft werden. Der Finanzinvestor EQT hat sein Interesse an der Auskunftei bekundet und damit den Stein ins Rollen gebracht. Auch andere Private-Equity-Investoren wie die US-amerikanische Hellman & Friedman sollen zu den Interessenten gehören. Die Eigentümer der Schufa sind zu großen Teilen Banken und Einzelhandelsunternehmen. Konkret soll es sich bei den verkaufsbereiten Eigentümern um die Commerzbank und die Deutsche Bank handeln. Im Verkaufsfall könnte die Schufa mit 2 Milliarden Euro bewertet werden. Allerdings befinden sich die Gespräche noch in einem frühen Stadium.

Die Schufa ist eine Kreditauskunftei, die 1927 mit dem Ziel gegründet wurde, Bonitätsauskünfte zu erteilen. Die Informationen über die Bonität verkauft die Schufa Holding AG an Unternehmen und die Bewerteten. Zu diesem Zweck hält sie Daten von 68 Millionen Deutschen sowie 6 Millionen Unternehmen bereit. Jeder, der einmal einen Mietvertrag oder Handyvertrag abschließen oder ein Auto finanzieren wollte, kann davon ausgehen, mit der Schufa in Kontakt gekommen zu sein.

Ob es zu einem Verkauf kommt oder nicht, ein Politikum könnte sich auf jeden Fall daraus entwickeln. Datenschützer werden den weiteren Prozess aufmerksam verfolgen, wenn sich ein amerikanischer Finanzinvestor in diesen immensen Datenschatz einkaufen könnte. In der jüngeren Vergangenheit hat die Schufa einige Kritik erfahren, als sie mit dem Projekt “Check Now” Kontoauszüge von Kunden auswerten wollte. Die Kritik hat allerdings dazu geführt, dass “Check Now” in der bisher geplanten Form eingestellt wird. Noch kritischer war eine parlamentarische Anfrage der Linken, die die Frage aufwirft, ob Bonitätsauskünfte der Schufa (und anderer) mit den Menschenrechten vereinbar seien.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , , ,

LG Berlin: Auskunftsanspruch umfasst auch Grundlage der Scoring-Berechnung

6. Juli 2012

Das Landgericht (LG) Berlin hat entscheiden (Urt. v. 01.11.2011 – Az.: 6 O 479/10), dass der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG auch die einer Scoring-Berechnung zugrunde liegenden Parameter umfasst.

Beklagte in dem Rechtsstreit war die  Auskunftei Schufa Holding AG, Scoring-Werte über die Bonität von Personen ermittelt. Der Kläger begehrte Auskunft auch über die Parameter, die in diese Berechnung einfließen, was die Beklagte ablehnte.

Nach Auffassung des Gerichts besteht indes nach § 34 BDSG ein solcher Anspruch, der auch die Information, welche Daten dem Scoring-Wert zugrunde gelegt würden, beinhaltet. Dem Auskunftsanspruch des betroffenen Klägers stünde kein schutzwürdiges Interessen der Beklagten entgegen. Insbesondere könne sich die Beklagte nicht auf  die Wahrung ihres Geschäftsgeheimnis berufen. In § 34 Abs. 4 BDSG habe das Geschäftsgeheimnis keinen Eingang gefunden, ohne dass es zu es sich dabei um eine planwidrige Lücke im Gesetz handelt. Die Auskunftsverpflichtung eines Scoring-Unternehmen trage insgesamt dazu bei, Bonitätsprüfungen dem Betroffenen gegenüber transparenter zu machen, weswegen auch die zu Grunde liegende Datenbasis mitzuteilen ist. Außerdem müsse mitgeteilt werden, welche Elemente die Score-Berechnung beeinflussen, welche Daten die Auskunftei zu einer Bewertung des Zahlungsverhaltens der Vergleichsgruppe führt sowie welchen Einfluss die der Auskunftei vorliegenden personenbezogenen Daten auf die Bildung eines Wahrscheinlichkeitswertes haben.

 

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , , ,