Schlagwort: Kündigung von Online-Verträgen

LG München: Online-Verträge müssen auch online gekündigt werden können

1. April 2014

Das Landgericht (LG) München hat entschieden, dass Unternehmen, die neue Kunden über das Internet gewinnen, ihnen auch das Recht zur Online-Kündigung einräumen müssen. Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Zwang, das Vertragsverhältnis nur schriftlich, also via Brief oder Fax auflösen zu können, sei ungültig. Die Beklagte, eine Online-Partnervermittlung, hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, es bedürfe zu einer wirksamen Kündigung der Schriftform und der Angabe von Benutzernamen, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah darin eine ungemessene Erschwerung der Kündigung von Online-Verträgen und hatte deswegen im Februar dieses Jahres Klage eingereicht.

Dieser Auffassung hat sich das Gericht nun angeschlossen. Auch stelle sich die überdies geforderte Angabe von Benutzernamen, Kundennummer und Transaktions- beziehungsweise Vorgangsnummer als übersteigertes Formerfordernis dar. Es dränge sich der Eindruck auf, “dass die Erfordernisse für die Kündigung eine gewisse Hemmschwelle für den Kunden darstellen sollen”, so das Gericht. Die Partnervermittlung hatte argumentiert, die Angabe detaillierter Informationen sei nötig, um Missbrauch zu verhindern. In der Branche träten Kunden häufig unter Pseudonymen auf. Dieser Begründung mochten das Gericht nicht folgen. Schließlich würde sich jeder Vertragskunde mit Namen und Bankverbindung oder Kreditkarte registrieren und mit einem Passwort anmelden. Daher sei “nicht erkennbar, inwieweit Identitätsprobleme auftreten können”. Für die Kündigung sei es ausreichend, online ein Kündigungsformular anzubieten, das erst nach Passworteingabe zugänglich ist.